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Drucksache - DS/1696/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Drucksache 1408/III (Vorlage zur
Beschlussfassung) wird unter Berücksichtigung der in der BVV vom 24. Februar
2010 mehrheitlich beschlossenen Veränderungen und Ergänzungen beschlossen. Begründung: Seit dem 8. Dezember 2009 gilt für
den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg die vorläufige Haushaltswirtschaft
entsprechend Art. 89 VvB. Diese führt zu starken Beschränkungen der politischen
Steuerungsmöglichkeiten im Bezirksamt, zur Einschränkung der Arbeitsfähigkeit
der Verwaltung, zur Einschränkung der Angebote sozialer Dienstleistungen für
die Bevölkerung und zu schädlichen
Folgen für die Personalbemessung im Bezirksamt in 2012. Die BVV hat den Haushaltsplan in der
BVV vom 24. Februar 2010 mehrheitlich mit der Begründung abgelehnt, dass die
Finanzausstattung unzureichend sei und dass immer noch ein Finanzvolumen in
Höhe von 1 % des Gesamthaushalts nicht aufgelöst und als pauschale
Minderausgabe eingestellt sei. Ziel der Ablehnung war die Initiierung einer
breiten öffentlichen Debatte, die mit dem Ziel einer besseren Ausstattung des
Haushaltes geführt werden sollte. Diese öffentliche Debatte als Reaktion auf
den Beschluss der BVV, die ab dem 25. Februar mit voller Kraft geführt werden
sollte, hat nicht stattgefunden. Die Berichterstattung in der Presse war (abgesehen
von den beiden Anzeigenzeitungen) nicht der Rede wert. Im Gegensatz zur
Beratung des Doppelhaushaltes 2008/09 ist eine zusätzliche Zuweisung durch
SenFin ausgeschlossen. Die Bezirkshaushalte sind Teil des Landeshaushaltes,
welcher im Dezember 2009 beschlossen wurde. Es gilt nun, weiteren Schaden vom
Bezirk abzuwenden. Aufgrund der Persona
l-Istkostenbudgetierung ist bereits jetzt absehbar, dass unser Bezirk im
Vergleich zu den anderen elf Bezirken ab 2012 mehr Personal einsparen muss.
Dringend benötigte offene Stellen können bis zur Aufhebung der vorläufigen
Haushaltswirtschaft nicht besetzt werden. Eine ernsthafte politische Debatte um
die Aufgaben und die Ausstattung der Bezirke kann nur gemeinsam mit allen
Bezirken geführt werden. Im Moment ist der Bezirk nicht in der Position, seine
Interessen mit Kraft zur Geltung zu bringen. 24.03.2010
Änderungsantrag (SPD) Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Drucksachen 1408/III, 1408-1/III
und 1408-7/III werden unter Maßgabe der in der BVV vom 24. Februar 2010 bereits
mehrheitlich beschlossenen weiteren Veränderungen und Ergänzungen zum
Bezirkshaushaltsplan beschlossen. Begründung: Seit dem 8. Dezember 2009 gilt für
den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg die vorläufige Haushaltswirtschaft
entsprechend Art. 89 VvB. Diese führt zu starken Beschränkungen der politischen
Steuerungsmöglichkeiten im Bezirksamt, zur Einschränkung der Arbeitsfähigkeit
der Verwaltung, zur Einschränkung der Angebote sozialer Dienstleistungen für
die Bevölkerung und zu schädlichen
Folgen für die Personalbemessung im Bezirksamt in 2012. Die BVV hat den Haushaltsplan in der
BVV vom 24. Februar 2010 mehrheitlich mit der Begründung abgelehnt, dass die
Finanzausstattung unzureichend sei und dass immer noch ein Finanzvolumen in
Höhe von 1 % des Gesamthaushalts nicht aufgelöst und als pauschale
Minderausgabe eingestellt sei. Ziel der Ablehnung war die Initiierung einer
breiten öffentlichen Debatte, die mit dem Ziel einer besseren Ausstattung des
Haushaltes geführt werden sollte. Diese öffentliche Debatte als Reaktion auf
den Beschluss der BVV, die ab dem 25. Februar mit voller Kraft geführt werden
sollte, hat nicht stattgefunden. Die Berichterstattung in der Presse war
(abgesehen von den beiden Anzeigenzeitungen) nicht der Rede wert. Im Gegensatz
zur Beratung des Doppelhaushaltes 2008/09 ist eine zusätzliche Zuweisung durch
SenFin ausgeschlossen. Die Bezirkshaushalte sind Teil des Landeshaushaltes,
welcher im Dezember 2009 beschlossen wurde. Es gilt nun, weiteren Schaden vom Bezirk
abzuwenden. Aufgrund der Persona
l-Istkostenbudgetierung ist bereits jetzt absehbar, dass unser Bezirk im
Vergleich zu den anderen elf Bezirken ab 2012 mehr Personal einsparen muss.
Dringend benötigte offene Stellen können bis zur Aufhebung der vorläufigen
Haushaltswirtschaft nicht besetzt werden. Eine ernsthafte politische Debatte um
die Aufgaben und die Ausstattung der Bezirke kann nur gemeinsam mit allen
Bezirken geführt werden. Im Moment ist der Bezirk nicht in der Position, seine
Interessen mit Kraft zur Geltung zu bringen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der
Antrag wird abgelehnt. |
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