Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sicher zu stellen, dass
1. jedes Schulkind auch an folgenden Schulen täglich
mindestens ¼ l Milch angeboten bekommt:.
Schul-Nr.
|
Name
|
02G05
|
Blumen-Grundschule
|
02G09
|
Zille-Grundschule
|
02G12
|
Kurt-Schumacher-Grundschule
|
02G13
|
Charlotte-Salomon-Grundschule
|
02G15
|
e.o.plauen-Grundschule
|
02G19
|
Fanny-Hensel-Grundschule
|
02G21
|
Reinhardswald-Grundschule
|
02G22
|
Jens-Nydahl-Grundschule
|
02G24
|
Otto-Wels-Grundschule
|
02G26
|
Lemgo-Grundschule
|
02G29
|
Heinrich-Zille-Grundschule
|
02G30
|
Paul-Dohrmann-Schule
|
02G31
|
Adolf-Glaßbrenner-Grundschule
|
02G32
|
Clara-Grunwald-Grundschule
|
2. an allen dreißig Grundschulen im Bezirk den Kindern aus
Haushalten, die auf ALG-II angewiesen sind, die Milchversorgung kostenlos
angeboten werden.
3. der Bezirksverordnetenversammlung über etwa auftretende
Hinderungsgründe zu berichten, sobald sie erkennbar werden.
Begründung:
Von Schulkindern wird im Schulalltag ein hohes Maß an
Konzentration und Leistungsfähigkeit gefordert. Um diesen Ansprüchen gerecht zu
werden, benötigen sie regelmäßig Nachschub an Energie, Nährstoffen und
Flüssigkeit. Neueste Verzehrsstudien zeigen aber, dass Kinder im Allgemeinen
nicht ausreichend mit Calcium versorgt sind. Außerdem ist festzustellen, dass
viele schulpflichtige Kinder ganz ohne Frühstück oder ohne ein ausreichendes
Frühstück in die Schule kommen. Bereits ¼ l Schulmilch pro Tag kann bei Kindern
die Calcium-Versorgungslücke schließen. Um Kindern aus armen Verhältnissen von
der Versorgung nicht auszuschließen, muss ihnen der Bezug kostenlos ermöglicht
werden.
Jedem Schüler, egal welchen Alters, stehen nach der
Verordnung (EG) NR. 2707/2000 der Europäischen Kommission und der deutschen
Verordnung vom 20. Juli 2001 täglich ¼ l geförderte Schulmilch zu. Sie wird
zurzeit mit etwa 18 Cent je Liter pro Schüler und Schultag bezuschusst. Die
Beihilfe kann von der Schule aber auch über den Schulmilchlieferanten beantragt
werden.
Die Organisation ist möglich durch das Personal der Schule
(wie Hausmeister/in oder Sekretariat), Cateringservice, Küchenpersonal, Eltern
oder Schulkindern und kann erfolgen in einem spezieller Schulmilchverkaufsraum,
dem Schulkiosk oder der die Schulcafeteria, dem Hausmeisterbüro, aber auch in
einem Mehrzweckraum, den Klassenzimmern oder in der Schulküche, ja sogar auf
dem der Schulflur. Aufgrund dieser vielfältigen Möglichkeiten, wird Schulmilch
regelmäßig an 16 Grundschulen angeboten. Da wird es auch in den übrigen 14
Schulen, an denen bisher noch gar keine Schulmilch angeboten wird, möglich
sein.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Drucksache – DS/0253/III – wird in die Ausschüsse für Schule, für Soziales und Gesundheit und für Personal,
Haushalt und Investitionen (ff) überwiesen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Antrag wird abgelehnt.
28.11.2007
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der
Antrag wird abgelehnt.