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Drucksache - DS/0363/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das BA wird beauftragt,
zu prüfen, inwieweit hinsichtlich der bisher erfolgten bzw. zukünftig Aufwertung des Straßenlandes durch Pflege und Bepflanzung von Baumscheiben auch die Installation von Sitzgelegenheiten (Holzbank bzw. Holzbrett) zumindest geduldet werden kann.
Eine Duldung von Sitzgelegenheiten im Rahmen der Baumscheibengestaltung soll nur dann nicht erfolgen, wenn dies die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern bzw. Radfahrerinnen und Radfahrern gefährdet bzw. die Anbringung der Sitzgelegenheiten in einer Art und Weise erfolgt ist, dass die Gesundheit bzw. Standfestigkeit der Bäume gefährdet wird (beispielsweise durch Verletzung der Wurzeln im Erdreich oder Verringerung der Baumscheibenfläche und damit verringerte Versickerung von Wasser oder Beschädigung der Baumrinde o.ä.).
In diesem Zusammenhang ist der BVV bis zur Sitzung im Oktober 2007 zu berichten, in welchem Umfang bisher sog. Baumpatenschaften von Bürgerinnen und Bürgern bzw. Gewerbetreibenden übernommen worden sind und wie viele Sitzgelegenheiten in diesem Zusammenhang bestehen.
Begründung:
Wie das Berliner Abendblatt kürzlich berichtete hat das BA zumindest im Samariterkiez mehrere Gewerbetreibende aufgefordert, Sitzgelegenheiten an Baumscheiben zu entfernen. Eine hinreichende Begründung dieser Aufforderung ist jedoch nicht ersichtlich. Der Bezirk sollte alles in seiner Macht stehende tun, um die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zur Errichtung bzw. Pflege und Gestaltung von Baumscheiben zu gewinnen. Restriktionen sind dort nicht angebracht, wo weder die öffentliche Sicherheit und Ordnung noch die Bäume gefährdet sind und rechtliche Bestimmungen der Errichtung von kleineren Sitzgelegenheiten nicht explizit entgegenstehen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache DS/0363/III wird in die Ausschüsse für Umwelt, Verkehr und Wohnen und Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt (ff) überwiesen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das BA wird beauftragt,
zu prüfen, inwieweit hinsichtlich der bisher erfolgten bzw. zukünftig Aufwertung des Straßenlandes durch Pflege und Bepflanzung von Baumscheiben auch die Installation von Sitzgelegenheiten (Holzbank bzw. Holzbrett) zumindest geduldet werden kann.
Eine Duldung von Sitzgelegenheiten im Rahmen der Baumscheibengestaltung soll nur dann nicht erfolgen, wenn dies die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern bzw. Radfahrerinnen und Radfahrern gefährdet bzw. die Anbringung der Sitzgelegenheiten in einer Art und Weise erfolgt ist, dass die Gesundheit bzw. Standfestigkeit der Bäume gefährdet wird (beispielsweise durch Verletzung der Wurzeln im Erdreich oder Verringerung der Baumscheibenfläche und damit verringerte Versickerung von Wasser oder Beschädigung der Baumrinde o.ä.).
In diesem Zusammenhang ist der BVV bis zur Sitzung im Dezember 2007 zu berichten, in welchem Umfang bisher sog. Baumpatenschaften von Bürgerinnen und Bürgern bzw. Gewerbetreibenden übernommen worden sind und wie viele Sitzgelegenheiten in diesem Zusammenhang bestehen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das BA wird beauftragt,
zu prüfen, inwieweit hinsichtlich der bisher erfolgten bzw. zukünftig Aufwertung des Straßenlandes durch Pflege und Bepflanzung von Baumscheiben auch die Installation von Sitzgelegenheiten (Holzbank bzw. Holzbrett) zumindest geduldet werden kann.
Eine Duldung von Sitzgelegenheiten im Rahmen der Baumscheibengestaltung soll nur dann nicht erfolgen, wenn dies die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern bzw. Radfahrerinnen und Radfahrern gefährdet bzw. die Anbringung der Sitzgelegenheiten in einer Art und Weise erfolgt ist, dass die Gesundheit bzw. Standfestigkeit der Bäume gefährdet wird (beispielsweise durch Verletzung der Wurzeln im Erdreich oder Verringerung der Baumscheibenfläche und damit verringerte Versickerung von Wasser oder Beschädigung der Baumrinde o.ä.).
In diesem Zusammenhang ist der BVV bis zur Sitzung im Dezember 2007 zu berichten, in welchem Umfang bisher sog. Baumpatenschaften von Bürgerinnen und Bürgern bzw. Gewerbetreibenden übernommen worden sind und wie viele Sitzgelegenheiten in diesem Zusammenhang bestehen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Text, siehe Anlage.
23.02.11
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für UMV.
15.03.2011 UMV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
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