Drucksache - DS/0363/III  

 
 
Betreff: Baumscheiben - insbesondere Errichtung von Sitzgelegenheiten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
05.09.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Vorberatung
02.10.2007    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen      
Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt Vorberatung
27.09.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt im Ausschuss abgelehnt   
25.10.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
22.11.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.11.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.02.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Vorberatung
15.03.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.03.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS0363 - Baumscheiben  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das BA wird beauftragt,

 

zu prüfen, inwieweit hinsichtlich der bisher erfolgten bzw. zukünftig Aufwertung des Straßenlandes durch Pflege und Bepflanzung von Baumscheiben auch die Installation von Sitzgelegenheiten (Holzbank bzw. Holzbrett) zumindest geduldet werden kann.

 

Eine Duldung von Sitzgelegenheiten im Rahmen der Baumscheibengestaltung soll nur dann nicht erfolgen, wenn dies die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern bzw. Radfahrerinnen und Radfahrern gefährdet bzw. die Anbringung der Sitzgelegenheiten in einer Art und Weise erfolgt ist, dass  die Gesundheit bzw. Standfestigkeit der Bäume gefährdet wird (beispielsweise durch Verletzung der Wurzeln im Erdreich oder Verringerung der Baumscheibenfläche und damit verringerte Versickerung von Wasser oder Beschädigung der Baumrinde o.ä.).

 

In diesem Zusammenhang ist der BVV bis zur Sitzung im Oktober 2007 zu berichten, in welchem Umfang bisher sog. Baumpatenschaften von Bürgerinnen und Bürgern bzw. Gewerbetreibenden übernommen worden sind und wie viele Sitzgelegenheiten in diesem Zusammenhang bestehen.

 

 

Begründung:

 

Wie das Berliner Abendblatt kürzlich berichtete hat das BA zumindest im Samariterkiez mehrere Gewerbetreibende aufgefordert, Sitzgelegenheiten an Baumscheiben zu entfernen. Eine hinreichende Begründung dieser Aufforderung ist jedoch nicht ersichtlich. Der Bezirk sollte alles in seiner Macht stehende tun, um die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zur Errichtung bzw. Pflege und Gestaltung von Baumscheiben zu gewinnen. Restriktionen sind dort nicht angebracht, wo weder die öffentliche Sicherheit und Ordnung noch die Bäume gefährdet sind und rechtliche Bestimmungen der Errichtung von kleineren Sitzgelegenheiten nicht explizit entgegenstehen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung  beschließt:

 

Die Drucksache DS/0363/III wird in die Ausschüsse für Umwelt, Verkehr und Wohnen und Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt (ff) überwiesen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das BA wird beauftragt,

 

zu prüfen, inwieweit hinsichtlich der bisher erfolgten bzw. zukünftig Aufwertung des Straßenlandes durch Pflege und Bepflanzung von Baumscheiben auch die Installation von Sitzgelegenheiten (Holzbank bzw. Holzbrett) zumindest geduldet werden kann.

 

Eine Duldung von Sitzgelegenheiten im Rahmen der Baumscheibengestaltung soll nur dann nicht erfolgen, wenn dies die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern bzw. Radfahrerinnen und Radfahrern gefährdet bzw. die Anbringung der Sitzgelegenheiten in einer Art und Weise erfolgt ist, dass  die Gesundheit bzw. Standfestigkeit der Bäume gefährdet wird (beispielsweise durch Verletzung der Wurzeln im Erdreich oder Verringerung der Baumscheibenfläche und damit verringerte Versickerung von Wasser oder Beschädigung der Baumrinde o.ä.).

 

In diesem Zusammenhang ist der BVV bis zur Sitzung im Dezember 2007 zu berichten, in welchem Umfang bisher sog. Baumpatenschaften von Bürgerinnen und Bürgern bzw. Gewerbetreibenden übernommen worden sind und wie viele Sitzgelegenheiten in diesem Zusammenhang bestehen.

 

28.11.2007

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das BA wird beauftragt,

 

zu prüfen, inwieweit hinsichtlich der bisher erfolgten bzw. zukünftig Aufwertung des Straßenlandes durch Pflege und Bepflanzung von Baumscheiben auch die Installation von Sitzgelegenheiten (Holzbank bzw. Holzbrett) zumindest geduldet werden kann.

 

Eine Duldung von Sitzgelegenheiten im Rahmen der Baumscheibengestaltung soll nur dann nicht erfolgen, wenn dies die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern bzw. Radfahrerinnen und Radfahrern gefährdet bzw. die Anbringung der Sitzgelegenheiten in einer Art und Weise erfolgt ist, dass  die Gesundheit bzw. Standfestigkeit der Bäume gefährdet wird (beispielsweise durch Verletzung der Wurzeln im Erdreich oder Verringerung der Baumscheibenfläche und damit verringerte Versickerung von Wasser oder Beschädigung der Baumrinde o.ä.).

 

In diesem Zusammenhang ist der BVV bis zur Sitzung im Dezember 2007 zu berichten, in welchem Umfang bisher sog. Baumpatenschaften von Bürgerinnen und Bürgern bzw. Gewerbetreibenden übernommen worden sind und wie viele Sitzgelegenheiten in diesem Zusammenhang bestehen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Text, siehe Anlage.

 

 

23.02.11

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für UMV.

 

15.03.2011 UMV

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: