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Drucksache - DS/0533/III
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg 29.11.07 Abteilung Wirtschaft, Bürgerdienste
und Ordnungsamt BVV Büro über Büro BzBm Schriftliche
Beantwortung der Mündliche Anfrage 0533/III des BV Herrn Diener (FDP) - Mitarbeiter- noch
Kundenbefragungen - Sehr geehrter Herr Diener, anbei die Beantwortung Ihrer o.g.
Anfrage.
Das Verwaltungsgrundsätzegesetz in seiner neuestens Fassung vom 21. 12. 2005 sieht in § 3 Abs. 2 Kundenbefragungen nur noch alle fünf Jahre vor. Die Ordnungsämter existieren erst seit 3 Jahren. Innerhalb der 5-Jahresfrist werden Kundenbefragungen durchgeführt werden. Der Aufbau eines Monitoringsystems ist Gegenstand eines Teilprojektes des jetzt startenden Projektes zur Optimierung der Ordnungsämter (ProOrdOpt), an dem verantwortlich auch das Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg beteiligt sein wird. Das Projekt dauert mindestens bis Ende 2008. Ziel des
Teilprojektes „Monitoring und Zielvereinbarung“ ist es, ein
kennzahlengestütztes Monitoringsystem für alle bezirklichen Ordnungsämter
aufzubauen, das die Messung der -
Wirtschaftlichkeit -
Bürger-
und Kundenzufriedenheit -
Mitarbeiterzufriedenheit
und -
Anforderungen
an den Verwaltungsaufbau und die Arbeitsprozesse erfasst. In
regelmäßigen Gruppengesprächen (getrennt nach Innen- und Außendienst) finden
bereits Mitarbeitergespräche mit Dez WiBO statt.
In den Bürgerämtern wurden im Rahmen des Berlin weiten Monitoringsystems zur Arbeit der Bürgerämter 2005 und im Sommer 2007 Kunden- und Mitarbeiterbefragungen durchgeführt. Gleiches gilt für das Wohnungsamt, welches für den Bürger wahrnehmbar, mit dem Front Office Bereich in den Bürgerämtern zusammen tätig ist. In anderen Geschäftsbereichen wurden u.E. bisher keine Befragungen durchgeführt. Die in Frage kommenden Bereiche (so z.Bsp. das Schulamt) sind in den letzten Jahren durch Strukturveränderungen geprägt gewesen. Weitere Befragungen sind für das Jahr 2008 angestrebt.
Ordnungsamt
Unabhängig davon – das bisher keine Befragungen
durchgeführt wurden (siehe Antwort zu Frage 1) - erfolgt seit Beginn der
Einrichtung des Ordnungsamtes am 1.9.2004
eine regelmäßige Auswertungen des FeedBacks aus der Bevölkerung. Alle
Beschwerden werden der Leitungsebene vorgelegt und ihnen – soweit möglich –
abgeholfen. Falls eine Bearbeitung nicht im Ordnungsamt selbst erfolgen kann,
werden die Beschwerden an die zuständigen Stellen innerhalb oder außerhalb der
Bezirksverwaltung weitergeleitet. Der Bürger wird hierüber unter Nennung des
zuständigen Ansprechpartners informiert. Die Beschwerden und Hinweise durch
Bevölkerung oder Polizei werden regelmäßig auch in der Weise ausgewertet, dass
Konfliktregionen und Überwachungsschwerpunkte aktuell herausgearbeitet werden.
Durch regelmäßige Dienstbesprechungen, sowohl mit dem Innendienst als auch mit
dem Außendienst, werden die Auswertungen der Beschwerden an die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter weitervermittelt, gemeinsam erörtert und gemeinsam Lösungen entwickelt. Soweit notwendig, werden
Kontrollschwerpunkte angepasst – immer im Rahmen der personellen Kapazitäten
und unter der Berücksichtigung, dass das gesamte Spektrum abgedeckt bleiben
muss und Mindestkontrollen weiterhin sichergestellt sein müssen. Ein Feedback erhalten die Mitarbeiter/Innen des
Ordnungsamtes, insbesondere die Leitungskräfte auch durch ihre regelmäßige
Präsenz in der Öffentlichkeit, an Versammlungen, Runden Tischen der
Gewerbetreibenden zu ausgewählten Ordnungsfragen bzgl. des Sondernutzungs- und
Gewerberechtes oder auch neuerdings des Nichtraucherschutzgesetzes. Die dort
mit genommenen Erkenntnisse werden auch ausgewertet. Aus den Mitarbeitergruppengesprächen
flossen Hinweise zur Optimierung der Informationsflusses und der Arbeit des
Außendienstes in die Steuerung des LuV ein. Bürgerämter
In Auswertung der Kunden- und Mitarbeiterbefragung im
Jahre 2005 wurde eine bezirkliche Arbeitsgruppe unter Leitung der LuV-Leiterin
Bürgerdienste gebildet, in der die
Daten aus den Befragungen bezirksübergreifend und standortbezogen im Bezirk
ausgewertet wurden. Daraus wurden Maßnahmen abgeleitet, wie z.B. Verlängerung
der Öffnungszeiten, Einführung der Samstagssprechstunde, Terminvergabe,
Einführung eines Bürgertelefons, Einrichtung von Kinderspielecken,
Wartefernsehen. Besonderen Augenmerk wurde auch auf die ergonomische und
arbeitsprozessorientierte Verbesserung der Arbeitsplätze der Mitarbeiter/Innen
gerichtet. Ein weiterer Schwerpunkt betraf die flexible Gestaltung der
Arbeitszeit unter Berücksichtigung des Publikumsaufkommens in den Bürgerämtern.
In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsmanagement
wurden weiterhin Maßnahmen eingeleitet, die zur Senkung des Krankenstandes
beitrugen. In Auswertung der diesjährigen Mitarbeiter- und
Kundenbefragungen fand am 28.11.2007 mit den Mitarbeiter/Innen der Bürgerämter
ein Stärken- und Schwächen Workshop statt, der die Auseinandersetzung mit den
Ergebnissen eingeleitet hat.
Die Arbeitszeit ist
dienstrechtlich geregelt (DV-Flex für den Innendienst). Funktionszeit im
Ordnungsamt, d.h. Mindestanwesenheiten sind festgelegt (8.45. – 15.00 fr. bis
13.00 an Donnerstagssprechtagen von 12.00 – 18.00) Ansonsten sind für Beamte
und Angestellte die differenzierten Arbeitszeiten einzuhalten und können
flexibel nach der DV Flex gestaltet werden. In den Sprechzeiten
des Ordnungs- und Gewerbebereichs stehen Mitarbeiter/Innen immer alle
persönlich zur Verfügung. Außerhalb der Sprechzeiten können Termine vereinbart
werden. Für den Außendienst gilt die Rahmendienstvereinbarung 6.00 bis 22.00
Uhr. Hinsichtlich der
Ausstattung mit Uniformen gilt die Dienstkleiderordnung. Hiernach und unter
Berücksichtigung der dort festgelegten Tragezeiten werden die MA das
Außendienstes mit Uniformen ausgestattet. Hinsichtlich der
technischen Ausstattung gilt, dass die MA nach den finanziellen Möglichkeiten
den bestmöglichen technischen Standard für Arbeitsmittel haben (PC, Drucker, Scanner,
MDE-Geräte), der für ein effizientes und kundenorientiertes Arbeiten
erforderlich ist. Qualitätsstandards
zum Kontakt mit dem Bürger erfolgt in der Weise, dass die Mitarbeiter/Innen
angewiesen sind, Beschwerden und Anträge, per Post oder per Mail, umgehend zu
beantworten und zu bearbeiten, soweit möglich, mindestens aber eine Eingangsbestätigung erfolgen muss,
falls noch weitere Ermittlungen notwendig sind. Bei der Antragbearbeitung
werden ggf. Unterlagen nachgefordert, der Kontakt mit dem Bürger sofort
aufgenommen. Die Bearbeitung erfolgt umgehend, wenn alle Unterlagen vorhanden
sind. Kontrollen der Rückläufe erfolgt
entweder durch die ZAB-Mitarbeiter, soweit fachlich dort angesiedelt
oder durch die Leitungskräfte (im Bereich Ordnung und Gewerbe). Mit freundlichen
Grüßen Dr. P. Beckers |
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