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Drucksache - DS/0355-11/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwiefern im Zuge der fortschreitenden
Verringerung der Mitarbeiter/innenzahl des Bezirksamtes durch
Stellenreduzierung und Strukturveränderungen (z.B. Einrichtung der Arge und des
Eigenbetriebs) auch im gleichen Verhältnis die an den Bürodienstgebäuden und
den nachgeordneten Einrichtungen vorhandenen Tonnen/ Container für Restmüll,
Biomüll, Glas und Papier reduziert werden konnten und ob inzwischen alle
Entsorgungskosten den Kostenverursachern zugerechnet und als Betriebskosten in
Rechnung gestellt werden können (z.B. bei Vermietung bezirkseigener Gebäude
bzw. Flächenanteile). Darüber
hinaus ist zu prüfen, inwiefern Kostenreduzierungen bei der Papierentsorgung,
z.B. durch Abgabe an kommerzielle Papierabfallunternehmen gegen Entgelt und
damit einhergehende Einsparung der Entsorgungskosten, die bisher angefallen
sind, möglich sind. Begründung: Der Bezirk
hat ein Interesse an der Verringerung der budgetwirksamen Infrastrukturkosten,
weil damit keine Leistungseinschränkungen verbunden sind. Bezüglich einer
früheren Anfrage und eines früheren Antrags der SPD-Fraktion zur Möglichkeit
der Papierentsorgung gegen Entgelt und gleichzeitige Einsparung der
Entsorgungskosten hat das Bezirksamt seinerzeit sehr zögerlich reagiert und
darauf verwiesen, dass das Bezirksamt an keiner Stelle eine Papierentsorgung
durch das Unternehmen „Papierbank“
oder durch andere Unternehmen vornehmen lässt. Zumindest an der
Thalia-Grundschule jedoch befindet sich zeitweise ein Papierbank-Container auf
dem Schulhof. Zumindest eine solche Prüfung wäre angesichts der knappen
Haushaltsmittel dringend erforderlich. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das
Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwiefern im Zuge der fortschreitenden
Verringerung der Mitarbeiter/innenzahl des Bezirksamtes durch
Stellenreduzierung und Strukturveränderungen (z.B. Einrichtung der Arge und des
Eigenbetriebs) auch im gleichen Verhältnis die an den Bürodienstgebäuden und
den nachgeordneten Einrichtungen vorhandenen Tonnen/ Container für Restmüll,
Biomüll, Glas und Papier reduziert werden konnten und ob inzwischen alle
Entsorgungskosten den Kostenverursachern zugerechnet und als Betriebskosten in
Rechnung gestellt werden können (z.B. bei Vermietung bezirkseigener Gebäude
bzw. Flächenanteile). Darüber
hinaus ist zu prüfen, inwiefern Kostenreduzierungen bei der Papierentsorgung,
z.B. durch Abgabe an kommerzielle Papierabfallunternehmen gegen Entgelt und
damit einhergehende Einsparung der Entsorgungskosten, die bisher angefallen
sind, möglich sind. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer
Sitzung am 19.09.2007 mit der Drucksache 0355-11/III folgendes Ersuchen an das
Bezirksamt gerichtet: Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwiefern
im Zuge der fortschreitenden Verringerung der Mitarbeiter/innenzahl des
Bezirksamtes durch Stellenreduzierungen und Strukturveränderungen (z.B. Einrichtung der Arge
und des Eigenbetriebs) auch im gleichen Verhältnis die an den
Bürodienstgebäuden und den nachgeordneten Einrichtungen vorhandenen Tonnen /
Container für Restmüll, Biomüll, Glas und Papier reduziert werden konnten und
ob inzwischen alle Entsorgungskosten den Kostenverursachern zugerechnet und als
Betriebskosten in Rechnung gestellt werden können (z.B. bei Vermietung
bezirkseigener Gebäude bzw. Flächenanteile). Darüber hinaus ist zu prüfen, inwiefern
Kostenreduzierungen bei der Papierentsorgung z.B. durch Abgabe an kommerzielle
Papierabfallunternehmen gegen Entgelt und damit einhergehende Einsparung der
Entsorgungskapazitäten , die bisher angefallen sind, möglich sind. Hierzu wird berichtet: Die in den vergangenen Jahren durch das Bezirksamt
erfolgten Flächen- und Standortreduzierungen haben natürlich auch zu entsprechenden Verringerungen
an der Gesamtzahl der Behälter für die Müllentsorgung und
den dementsprechenden Kosten geführt. Zudem erfolgen durch die Hausverwaltungen ständige
und fortlaufende Überprüfungen der Behälterzahlen und –größen sowie eine Anpassung
(Verringerung) an den jeweiligen Bedarf. Eine verursachergerechte Umlage der
Müllentsorgungskosten an die einzelnen Fachbereiche des Bezirksamtes als Gebäudenutzer
erfolgt im Rahmen der Kostenund Leistungsrechnung im Rahmen der Umlage der
Gebäudegesamtkosten. Bei externen Mietern sind die Müllentsorgungskosten
gem. Betriebskostenverordnung ebenfalls über eine Flächenumlage den jeweiligen
Nutzern anzurechnen, soweit sie nicht per Mietvertrag selbst für die Entsorgung
ihrer Abfälle verpflichtet werden (z.B. Kantinen). Die Möglichkeit der Abgabe von Papierabfällen an
kommerzielle Papierabfallunternehmen gegen Entgelt wurde bereits mehrfach geprüft und der
BVV hierzu berichtet (siehe auch Schriftliche Anfrage DS 024/III). Die Nutzung dieser Angebote erweist sich jedoch als
sehr aufwendig (personal- und zeitintensiv), da die Papierabfälle nochmals getrennt
erfasst bzw. aussortiert sowie die Abfallmengen i.d.R. zum Entsorgsunternehmen hin
transportiert werden müssen. Die damit erzielbaren Einsparpotentiale bei den
Entsorgungskosten stehen bisher in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu dem Mehraufwand
bei Erfassung und Transport, so dass bis auf einzelne Pilotprojekte (z.B.
Bibliotheken) keine flächendeckende Einführung erfolgen konnte. Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt
anzusehen. Rechtsgrundlage: § 13 Abs 1 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die
Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin, den 25.10.200 Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließt Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen und in den Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen Ausschuss
für Personal, Haushalt und Investitionen Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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