Drucksache - DS/0531/III  

 
 
Betreff: Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
  Diener, Thomas
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Anhörung
28.11.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 14.12.2007 PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.       Die Bundesagentur für Arbeit hat per Geschäftsanweisung beschlossen, dass befristete Verträge von Mitarbeitern der Jobcenter nicht verlängert bzw. keine neuen befristeten Mitarbeiter eingestellt werden dürfen. Hat das Bezirksamt Kenntnis, wie viele Verträge in den bezirklichen Jobcentern nicht verlängert werden?

 

Per Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit wurde mitgeteilt, dass die Einstellung von befristetem Personal bzw. die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge durch die Agentur für Arbeit im Zusammenhang mit dem Personalhaushalt 2008 bis zum Vorliegen ggf. anderer Weisungen nicht mehr zulässig ist (Ausnahme sind Beurlaubungen für Elternzeit).

Ausgenommen davon sind weiterhin die Vertragsverlängerungen bis 31.12.2008, die schon zugesagt worden sind. Der Personalbedarf soll nun ausschließlich durch

o        Heranziehung kommunalen Personals

o        Ausweitung der Amtshilfe oder

o        die Einbeziehung Dritter

gedeckt werden.

 

Es werden nach derzeitigem Informationsstand im JC FK die Arbeitsverträge von 10 MitarbeiterInnen nicht verlängert. Dazu stehen aber noch Entscheidungen aus.

 

2.       Wie viele Mitarbeiter werden nicht eingestellt, da ein befristeter Arbeitsvertrag vorgesehen war?

 

Zurzeit haben wir bei der Agentur für Arbeit insgesamt noch 26 Einstellungsvorgänge offen, wo ein befristeter Arbeitsvertrag vorgesehen war.

 

 

3.       Ferner soll der Bedarf von befristeten Kräften ermittelt werden. Liegen dem Bezirksamt hierzu Informationen vor, bis wann die Arbeitsagenturen hierzu unterrichtet werden sollen bzw. wie der Bedarf ermittelt werden soll?

 

Eine Erhebung zu der personellen Ausstattung der ARGEn soll der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit bis 03.12.2007 vorgelegt werden. In Friedrichshain-Kreuzberg wurde der Haushalt des Bezirksamtes in die Erhebung der Daten mit einbezogen. Es soll seitens der Agentur für Arbeit ein sog. "ARGE-OGP" (Arge – Organisations- und Geschäftsverteilungsplan) eingeführt werden. Konkret verbindliche Zahlen zu weiteren Plankräften bzw. eine Obergrenze für befristet beschäftigte Agentur-MitarbeiterInnen stehen zum jetzigen Zeitpunkt nicht zur Verfügung, ebenso wenig wie die Form oder der Aufbau des "ARGE-OGP".

Wann und inwiefern die ARGEn die Ergebnisse der Auswertung dieser Bedarfsermittlung erhalten, ist fraglich.

 

Ergänzend verweist das Bezirksamt auf die Erledigung der Drucksache Ds_0041_III in der bereits ausführlich über die Personalproblematik berichtet wurde. Die Geschäftsführung des JobCenter F-K hat sich bereits frühzeitig um die Erhaltung des Personalstammes gegenüber der Agentur für Arbeit Berlin-Mitte eingesetzt. Nach Aussage der Geschäftsführung des JobCenter entstehen durch die Geschäftsanweisung und deren Auswirkungen keine Beeinträchtigungen, welche die Aufgabenerledigung des JobCenter gefährdeten.

 

 
 

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