Drucksache - DS/0509/III  

 
 
Betreff: Ausbau des Kreuzungsbereiches Holteisstraße / Sonntagstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FinPerStadtVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.11.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Entscheidung
04.12.2007    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen      
Personal, Haushalt und Investitionen Vorberatung
08.01.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
23.01.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird beschlossen.

 

 

Durchführung der Umbaumaßnahme auf der Grundlage des

Straßenausbaubeitragsgesetzes vom 16.März 2006 im Jahre 2007/2008

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung –

 

A). Begründung:

Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 7 StrABG ist beim Ausbau von Straßen die Zustimmung

der Bezirksverordnetenversammlung zu der durchzuführenden Ausbauvariante

vor der Entscheidung über die durchzuführende Ausbauvariante einzuholen.

Die in der Anlage 1 dargestellte Ausbauvariante entspricht den Vorschriften des

Straßenausbaubeitragsgesetzes und ist zustimmungsfähig. Die Äußerungen der

Beitragspflichtigen wurden gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 StrABG in die Entscheidung

über die Ausbaumaßnahme einbezogen. Die Durchführung dieser Maßnahme wird

möglich nach Erhöhung des Titels für Straßenunterhaltung. Damit ist die anteilige

Finanzierung der Maßnahme gewährleistet.

Zur weiteren Begründung wird auf die Anlagen 1 und 2 des beigefügten

Bezirksamtsbeschlusses Nr. III/81/07 verwiesen.

 

B). Rechtsgrundlage:

Straßenausbaubeitragsgesetz § 3 (3) , §12 BezVG

 

C). Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgabe

Gesamtkosten/ Ausgaben: 46.000 €

davon Tiefbau Unterhaltung : 26.000 €

Anteil Anlieger : 20.000 €

davon entfällt auf den westlichen Anlieger, Flurstück 140 : 5.000 €

und auf den östlichen Anlieger Flurstück 272: 15.000 €

Der Abschlag in Höhe von 1/3 bei mehrfacherschlossenen Grundstücken wurde bei den

Flurstücken 140 und 272 berücksichtigt. (§ 21 (3))

Nach § 8 – Anliegerstraßen (4) beträgt der Anteil der Beitragspflichtigen ca. 65 % der

Gesamtkosten.

Die Durchführung der Gesamtmaßnahme erfolgt durch Finanzierung aus dem

Tiefbauunterhaltungstitel.

 

Einnahmen

Anteil Anlieger : 20.000 € in 2009

Für die Gesamtmaßnahme sind für die Anlieger 61 T€ vorgesehen, verbucht im Einnahmefeld

E 03.

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:

keine

 

Berlin, den 30.10.2007

Anlagen :

- Bezirksamtsbeschluss Nr.III / 81 /07

- Begründung der zur Durchführung vorgesehenen Ausbauvariante und

Lageplan

- Einbeziehung der Beitragspflichtigen

 

Anlage 1

Begründung der zur Durchführung vorgesehenen Ausbauvariante/Lageplan

Die Erweiterungsmaßnahme ist Teil der beschlossenen Ausbaumaßnahme der

Holteistraße. Durch die Bereitstellung zusätzlicher Unterhaltungsmittel wird die

Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von 26.000 € möglich. Die Begründung für die

Durchführung der vorgesehenen Ausbauvariante ist deshalb identisch mit dem

Bauprogramm für die Holteistraße.

Die Kreuzung Holteistraße / Sonntagstraße wird sowohl durch Fußgängerverkehr zum

Bahnhof Ostkreuz, als auch durch die Schulkinder der Zille Grundschule und der

Kindertagesstätten in der Simplonstraße und der Simon – Dach – Straße stark

frequentiert. Die Fahrbahn aus Grossteinpflaster weist starke Versackungen,

Unebenheiten und Schadstellen auf. Die Bäume im Unterstreifen der westlichen

Gehbahn haben aufgrund der erreichten Größe und der damit verbundenen

Ausbildung der Wurzeln erhebliche Schäden an der Gehwegbefestigung verursacht.

Durch die Ausbaumaßnahme wird eine Verbesserung der Benutzbarkeit

der Anliegerstraße erreicht. Das erfolgt u.a. durch den Einbau einer bituminösen

Befestigung der Fahrbahn sowie einer Geschwindigkeitsreduzierung. Die hierdurch

zu erreichende Lärmminderung von mindestens 3 dBa ist eine deutliche Verbesserung

der Wohnqualität für die Anwohner. Gleichzeitig soll der Fahrbahnquerschnitt

zu Gunsten der Gehwege verringert werden, was zu einer Absenkung

der Fahrgeschwindigkeit der Kfz und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der

Fußgänger führen wird. Durch eine Vergrößerung der Baumscheiben wird die

Erhaltung des alten Baumbestandes besser gewährleistet

Die Ausbaumaßnahme in Ihrer Gesamtheit übersteigt damit den Umfang einer

Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahme wesentlich. Somit ist entsprechend § 1

und 2 die Anwendung des Straßenausbaubeitragsgesetzes gegeben.

In der Planungsphase ergab sich, dass die Erarbeitung einer noch kostengünstigeren

Alternative zur Erfüllung der Zielstellung nicht realisierbar war. So wurde in der gewählten

Ausbauvariante zur Kostenminimierung die komplette Wiederverwendung aller noch

brauchbarer Baumaterialien vorgesehen. Zum anderen mussten die gesetzlichen

Vorschriften bezüglich der technischen Ausführung berücksichtigt werden, um die

Zielstellung – Verringerung des Verkehrslärms bei gleichzeitiger Absenkung der

Fahrgeschwindigkeit, zu erfüllen. Die vorgeschlagene Variante stellt deshalb die optimale

Lösung dar. Zum Umbauprojekt liegen keine Einwände vor.

Für die Durchführung der geplanten Ausbaumaßnahme spricht auch das Ergebnis des

Verkehrsgutachtens zur Modersohnbrücke, in dem festgestellt wurde, dass die

Holteistraße als Anliegerstraße nach Öffnung der Modersohnbrücke als

Umgehungsstraße in Nord-Süd-Richtung zur Warschauer Straße benutzt wird. Von

daher weist das Verkehrsaufkommen in der Holteistraße als Anliegerstraße eine für

Wohngebietsstraßen sonst nicht übliche Verkehrsspitzen auf.

 

Anlage 2

Einbeziehung der Beitragspflichtigen

Durch das Tiefbauamt erfolgte die in § (3) vorgeschriebene schriftliche Information der

beitragspflichtigen Anlieger am 7. bzw. 8.11.2006. Sie wurden über die geplante

Ausbaumaßnahme und ihren jeweiligen geschätzten Anteil an den Kosten informiert. Am 21.11.2006 erfolgte im Tiefbauamt eine Erläuterung der geplanten Ausbaumaßnahme.

Die vom Ausbau des Kreuzungsbereichs Holteistraße / Sonntagstraße West und Ost

betroffenen Eigentümer nahmen daran nicht teil. Gegenvorschläge bzw. Stellungnahmen

wurden von den betroffenen Eigentümern nicht eingereicht.

 

Anlage BA-Beschluß III/087/07; entspricht der Drucksache DS/0354/III

 

28.11.2007

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen und Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen

 

08.01.2008

Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird beschlossen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird beschlossen.

 
 

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