Drucksache - DS/0521/III  

 
 
Betreff: Ausstieg aus gescheiterten Ehen ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.11.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Integration und Migration
11.12.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration und Migration vertagt   
Integration und Migration
17.01.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration und Migration mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Soziales und Gesundheit Vorberatung
10.06.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Integration und Migration
16.06.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration und Migration      
Frauen- und Gleichstellungsausschuss Vorberatung
23.06.2010 
Öffentliche Sitzung des Frauen- und Gleichstellungsausschuss      
Beschäftigung und Job Center Vorberatung
13.12.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
22.06.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter vertagt   
16.11.2010 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
23.01.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
26.05.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
24.11.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
FINAL DS0521III VzK  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, mit dem Jobcenter Kontakt aufzunehmen, um sicherzustellen, dass der Aufenthaltsstatus von Frauen ohne Deutsche oder EU-Staatsbürgerschaft, die sich von ihren Partnern getrennt haben, nicht gefährdet wird. Dafür sollte das Bezirksamt mit dem Jobcenter die Kriterien prüfen, die die Glaubhaftigkeit der Aussagen von Frauen stützen, dass sie den Bezug von staatlicher Hilfe nicht selbst verschuldet haben und folglich einen Anspruch auf eigenständige Förderung und ihren weiteren Aufenthalt legitimieren können.

 

Begründung:

 

Migrantinnen, die sich von ihrem Partner trennen oder auf Geld vom Jobcenter angewiesen sind, droht vermehrt die Abschiebung. Oft wird die Aufenthaltserlaubnis der Frauen trotz jahrelangen Aufenthalts (bis 20 Jahre!) nicht verlängert, sondern ganz neu geprüft. Sie erhalten eine drei Monate gültige Fiktionsbescheinigung . Können sie nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft finanzieren, sind sie nach Ablauf dieser Frist nur noch geduldet und können jederzeit abgeschoben werden. Das Frauen ohne Deutsche oder EU-Staatsbürgerschaft  ausgewiesen werden können, wenn sie zu Empfängerinnen staatlicher Unterstützung werden ist keine neue gesetzliche Regelung. In jüngster Zeit wurde dieses Verfahren jedoch verstärkt beobachtet. Die Frauen müssen dann die Koffer packen und mit ihren minderjährigen Kindern das Land verlassen .Der Innensenator Ehrhardt Körting (SPD) meinte dazu: „Selbstverständlich könnten die Aufenthaltserlaubnisse in solchen Fällen verlängert werden. Die Ausländerin müsse nur glaubhaft machen, dass sie den Bezug von staatlicher Hilfe nicht selbst verschuldet hat“. Gleichzeitig hob der Senat die finanzielle Latte nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts erheblich an. Migrantinnen müssen mehr in der Tasche haben als einfache Harz IV-Empfängerinnen, um bleiben zu dürfen. Oft sind Frauen, die sich nach langjährigen, schlecht funktionierenden Beziehungen zur Trennung entschließen auch gar nicht in der Lage, gleich auf den Arbeitsmarkt zu gehen. Und – wer stellt schon jemanden ein, der keinen sicheren Aufenthaltstitel hat?

 

(Die Begründung  zitiert einen Taz-Artikel vom 16.10.07, von Alke Wierth und Anna Lehmann, Hervorhebung von der Verfasserin)

 

28.11.2007

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Beschäftigung und Job Center und den Ausschuss für Integration und Migration ff

 

 

 

Der Ausschuss JC empfiehlt die Umbenennung des Betreffs von :“ in :“ Ausstieg aus gescheiterten Ehen ermöglichen“, sowie die Änderung des letzten Satzes: „Der BVV ist in der Märzsitzung zu berichten“.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, mit dem Jobcenter Kontakt aufzunehmen, um sicherzustellen, dass der Aufenthaltsstatus von Frauen ohne Deutsche oder EU-Staatsbürgerschaft, die sich von ihren Partnern getrennt haben, nicht gefährdet wird. Dafür sollte das Bezirksamt mit dem Jobcenter die Kriterien prüfen, die die Glaubhaftigkeit der Aussagen von Frauen stützen, dass sie den Bezug von staatlicher Hilfe nicht selbst verschuldet haben und folglich einen Anspruch auf eigenständige Förderung und ihren weiteren Aufenthalt legitimieren können. Der BVV ist in der Märzsitzung zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, mit dem Jobcenter Kontakt aufzunehmen, um sicherzustellen, dass der Aufenthaltsstatus von Frauen ohne Deutsche oder EU-Staatsbürgerschaft, die sich von ihren Partnern getrennt haben, nicht gefährdet wird. Dafür sollte das Bezirksamt mit dem Jobcenter die Kriterien prüfen, die die Glaubhaftigkeit der Aussagen von Frauen stützen, dass sie den Bezug von staatlicher Hilfe nicht selbst verschuldet haben und folglich einen Anspruch auf eigenständige Förderung und ihren weiteren Aufenthalt legitimieren können.

 

 Der BVV ist in der März-Sitzung 2008 zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird in die Ausschüsse Integration und Migration, Soziales und Gesundheit, Frauen und Gleichstellung, Beschäftigung und JobCenter ff. überwiesen.

 

10.06.2010 SozGes empfiehlt Kenntnisnahme.

 

16.06.2010 IntMig empfiehlt Kenntnisnahme.

 

23.06.2010 GleichstA empfiehlt Kenntnisnahm

 

16.11.2010 JC

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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