Tagesordnung - 15. öffentliche (Sonder) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung  

 
 
Bezeichnung: 15. öffentliche (Sonder) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung
Datum: Do, 25.04.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 2112
Ort: Rathaus Schöneberg

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Festlegung der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung vorliegender Protokolle      
Ö 3  
Bericht aus der Verwaltung      
Ö 4  
- Wohnungsbaupotenziale in Tempelhof-Schöneberg bedarfsgerecht nutzen!  
0676/XIX  
Ö 5     Beratung zurückgestellter Drucksachen:      
Ö 5.1  
- Stadtteil-Bürgerforen einrichten!
Enthält Anlagen
0056/XIX  
Ö 5.2  
- über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3Nr. 2 BauGB im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 7-61B  
0539/XIX  
Ö 5.3  
- Infrastrukturkosten senken, Bebauungspläne für nicht mehr benötigte Grundstücksflächen prüfen  
Enthält Anlagen
0551/XIX  
Ö 5.4  
- über die Einleitung des Verfahrens zum B-Plan 7-64 für die Grundstücke Suadicanistraße 2-3, Sachsendamm 53-54, Flurstück 127 der Flur 69 sowie ein Abschnitt der Suadicanistraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg  
0575/XIX  
Ö 5.5  
- Reduzierung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes 7-37Bf (Anlage 1)  
Enthält Anlagen
0582/XIX  
Ö 5.6  
- über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 7-58B  
0540/XIX  
Ö 5.7  
- Wohnungsbau und neue Wege an der Bautzener Straße - Chancen für einen ökologischen und sozialen Ausgleich nutzen!  
0615/XIX  
    20.03.2013 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 9.29 - überwiesen
    Überweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung – Konsensliste

Überweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung – Konsensliste.

   
    10.04.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 5 - vertagt
    BV Oltmann erörtert die Drucksache

BV Oltmann erörtert die Drucksache.

In der nachfolgenden Diskussion bittet BV Gindra um Informationen zum Antragsteller für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Die Frage wird von Herrn Kroll beantwortet. Er teilt mit, dass vonseiten des Grundstückseigentümers ein Architekt mit der Fertigung eines Bebauungskonzeptes beauftragt wurde. In Gesprächen zwischen dem Grundstückseigentümer und Mitarbeitern der Verwaltung wurdee festgehalten, dass die Realisierung des Vorhabens nur dann möglich sei, wenn ein entsprechendes Planverfahren durchgeführt wird, um Planungsrecht zu schaffen. Weiterhin wurde festgehalten, dass vonseiten des Grundstückseigentümers ein vorhabenbezogenen Bebauungsplan beantragt wird.

BV Oltmann weist auf die Berücksichtigung bestimmter Eckpunkte hin, die in der Beschlussempfehlung verankert sind.

BV Preußker bittet bei der Planung um Beachtung der innerstädtischen Lage.

Nach den detaillierten Ausführungen von Frau Funk hinsichtlich eines jahrelangen Kampfes der Bürgerschaft für die Nichtbebauung des Grundstücks an der Bautzener Straße 20-24, den Hinweisen zur derzeitigen rechtlichen Situation durch Bezirksstadträtin Dr. Klotz und den Informationen von Herrn Sämer zum Inhalt der stattgefundenen Informationsveranstaltung wird über die folgende Beschlussempfehlung abgestimmt.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, am 14.05.2013 eine Anwohnerversammlung zum geplanten Bauvorhaben auf dem Grundstück an der Bautzener Str. 20-24 möglichst in der Havelland-Grundschule durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen.

 

Die weitere Beratung wird vertagt.

   
    25.04.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 5.7 - vertagt
    -vertagt-

-vertagt-

   
    29.05.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 7.8 - vertagt
    -vertagt-

-vertagt-

   
    19.06.2013 - Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
    Ö 9.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Zu dieser Drucksache liegt ein Änderungsantrag der Bezirksverordneten DIE LINKE vor

Zu dieser Drucksache liegt ein Änderungsantrag der Bezirksverordneten DIE LINKE vor.

 

Beratungsbeiträge: BV Gindra, Ickes

 

Der Änderungsantrag wird abgelehnt.

 

Mehrheitsbeschluss

 

Das Bezirksamt wird ersucht, für das Grundstück Bautzener Straße 20-24, 10829 Berlin einen Aufstellungsbeschluss zu einem Bebauungsplan - auf der Grundlage des Collignon-Entwurfs - zu fassen. Der Bebauungsplan ist aus den Festsetzungen des Flächennutzungsplans (Wohnbaufläche W1, GFZ über 1,5) zu entwickeln. Das Bebauungsplanverfahren und die noch zu schließenden vertraglichen Vereinbarungen sollen folgende Prämissen zu Grunde gelegt werden:

  1.                Der Vorhabenträger soll sich vertraglich zu folgenden Eckpunkten verpflichten:
    1.                mindestens 80% Mietwohnungen,
    2.                mindestens 40% kleine Wohnungen (max. 55qm),
    3.                mindestens 20% der Wohnungen - mindestens hinsichtlich der Anzahl - werden für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Bezugsfertigkeit an Mieter vergeben, die die Berliner Einkommensgrenzen für einen Wohnberechtigungsschein einhalten,
    4.                es soll eine Mietpreisbindung von mindestens 5 Jahren für alle Mietwohnungen gelten und
    5.                die Prüfung, ob im Rahmen seiner Finanzierungsplanung auch der Weiterverkauf von mindestens einem Gebäude an eine Genossenschaft möglich ist.
  2.                Die durch die verkehrliche Erschließung entstehenden Auswirkungen auf den öffentlichen Raum (z.B. Überfahrung der Gehwege) sollen minimiert werden. In diesem Zusammenhang ist die geplante bauliche Verkehrsberuhigung in der Bautzener Straße zu berücksichtigen.
  3.                Zwischen Yorckstraße und Großgörschenstraße ist entlang der östlichen Grenze eine unterbrechungsfreie extensive geschützte Grünfläche vorzusehen und standortgerecht zu bepflanzen. Dieser Grünstreifen soll geeignet sein, einen Biotopverbund sicherzustellen. Daher ist der Grünstreifen zu schützen.
  4.                Auf dem Grundstück ist ein öffentlicher Geh- und Fahrweg für den Fahrradverkehr vorzusehen, dass im Norden an der Yorckbrücke Nr. 5 beginnt und im Süden an dem Geh- und Fahrradweg auf der noch herzustellenden öffentlichen Grünfläche anschließt. Der gemeinsam zu nutzende Geh- und Radweg soll eine Breite von 4m aufweisen und ist vom Investor zu finanzieren.
  5.                Auf der östlichen Seite ist ein öffentliches Gehrecht in Verbindung mit einem Zugang zum S-Bahnhof Yorckstraße zu ermöglichen.
  6.                Die Baukörper des Bauvorhabens sind auf den Flächen so zu platzieren, dass die sich an der Bordsteinkante befindlichen Bäume auf öffentlichem Straßenland keine den Bestand gefährdenden Wurzelschäden erleiden oder in sonstiger Weise im Bestand gefährdet werden.
  7.                Bei der weiteren Entwicklung des Bauvorhabens ist zu prüfen, ob die Ein - und Ausfahrten zur Tiefgarage sowohl für den Einzelhandel (nicht Ladeverkehr) als auch für die Wohneinheiten ausschließlich über die Bautzener Str. abgewickelt werden können. Darüber hinaus ist das Gebäude der Gaststätte "Zum Umsteiger" dauerhaft zu erhalten.
  8.                Alle notwendigen Ausgleichsmaßnahmen haben auf eigenem oder benachbartem Grundstück zu erfolgen.
  9.                Das Niederschlagswasser soll auf eigenem Grundstück versickern und spart somit Nebenkosten zur Miete. Die Versickerungsanlagen sollen in einem Grün- und Freiflächenkonzept eingebettet sein, dass weitgehend auf intensive Grünpflege verzichtet.
  10.            Der Vorhabenträger soll sich zum Einsatz von regenerativen Energien verpflichten und ein modernes Betriebs- und Nebenkostenmanagement verfolgen, das auch ökologischen Zielsetzungen folgt. Dies muss die Nutzung von regenerativen Energien beinhalten, wie zum Beispiel Abwasserwärme oder Solarenergie.
Ö 6  
Sachstandsberichte zu folgenden Themen: - Besucherzentrum auf dem Bayrischen Platz - Neugestaltung John-F.-Kennedy-Platz - Vorstellung der Planungen Johannesschule      
Ö 7  
Verschiedenes      
               
 
 

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