Drucksache - 0582/XIX
über die Geltungsbereichsreduzierung des Bebauungsplanes 7-37Bf um Grundstücke Untertürkheimer Straße 2/16, Hirzerweg 60/78, Wilhelm-von-Siemens 34/44A und das Grundstück Hossauerweg 34/50 / Säntisstraße 128 (teilweise) im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteile Mariendorf und Marienfelde. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 7-37Bf umfasst nunmehr Teilflächen zwischen Titlisweg, Mariendorfer Damm, Christuskirchhof, Floningweg, Hundsteinweg, Bezirksgrenze zum Bezirk Neukölln, Buckower Chaussee, Richard-Tauber-Damm, Säntisstraße, Hossauerweg, Benzstraße und Daimlerstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteile Mariendorf, Marienfelde und Lichtenrade.
Begründung Als Ergebnis der Rechtsprüfung durch die damalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurde ein Abwägungsmangel hinsichtlich der Entwickelbarkeit der betroffenen Flächen aus der Darstellung des Flächennutzungsplans festgestellt. Die Ausweisung von Mischgebiet (Grundstücke Untertürkheimer Straße 2/16, Hirzerweg 60/78, Wilhelm-von-Siemens 34/44A) weicht über 3,5 ha von der geltenden Darstellung des Flächennutzungsplans ab. Des Weiteren weicht die Ausweisung Gewerbegebiet (Hossauerweg 34/50 / Säntisstraße 128 (teilweise)) von der FNP-Darstellung ab. In diesem Fall Bedarf es zusätzlich einer Überprüfung, ob es sich bei der Fläche der Eisenbahnlandwirtschaft an der Säntisstraße um eine planfestgestellte Bahnfläche handelt. Die Reduzierung des Geltungsbereiches ist erforderlich, da mit den Planungszielen dieses Bebauungsplans keine abschließenden Regelungen bezüglich der o.g. Problematik getroffen werden können. Hier ist jeweils eine städtebauliche Planung innerhalb eigenständiger Bebauungsplanverfahren erforderlich.
Mitteilungsverfahren Mit Schreiben vom 11.11.2012 wurden die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie die Gemeinsame Landesplanung gemäß § 5 AGBauGB über die geplante Reduzierung des Bebauungsplanes informiert. Bedenken wurden keine vorgetragen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen Es werden keine erwartet.
RechtsgrundlageBaugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 693)
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