Drucksache - 0551/XIX  

 
 
Betreff: Infrastrukturkosten senken, Bebauungspläne für nicht mehr benötigte Grundstücksflächen prüfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.02.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Mitberatung
13.03.2013 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
10.04.2013 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
25.04.2013 
15. öffentliche (Sonder) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
08.05.2013 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Hauptausschuss Entscheidung
06.03.2013 
19. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
08.04.2013 
20. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
07.08.2013 
24. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.04.2013 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.05.2013 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.08.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Anlage zur Drucksache 0551
Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme
551XIX_Infrastrukturkosten senken_Kartenanhang

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat am 15.5.2013 folgenden Beschluss gefasst:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob für die in der Anlage 1 aufgeführten Grundstücksflächen mit den Nummern 5, 6, 9 und 10

Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden können oder ob hierfür Baurecht gem. §34 BauGB erteilt werden könnte, um eine entsprechende Vermarktung der entsprechenden Grundstücke zu ermöglichen.

Das Bezirksamt wird das Ergebnis der Prüfungen – aufgeteilt nach Grundstücken – in einer Mitteilung zur Kenntnisnahme bis zur September-Sitzung der BVV darstellen.

 

 

Ausgangssituation:

Die Flurstücke sind planungsrechtlich als Straßenland festgesetzt. Eine Vermarktung an angrenzende Grundstücke, zum Beispiel für privatgärtnerische Nutzungen, ist möglich. Eine temporäre Nutzung, zum Beispiel für einen Imbiss, ist ggf. unter Erteilung einer Befreiung möglich. Eine Bebauung der Flurstücke sowie die Anrechnung als Baulandfläche ist planungsrechtlich nicht möglich. Hierfür ist die Änderung des Planungsrechtes erforderlich. Nachfolgend wird für die genannten Flurstücke die Notwendigkeit/Möglichkeit eines Planverfahrens beschrieben. Ein Baurecht auf Grundlage des § 34 BauGB ist aufgrund des festgesetzten Planungsrechtes nicht möglich.

 

Nr. 5 Mariendorfer Damm 92, 94/ Prinzenstraße 28, 29

         Flurstück 873/111, B- Plan XIII- 102

 

Nach Angabe des FB Tief wird die Fläche für Fachzwecke nicht benötigt. Von der Stadtplanung wird jedoch weiterhin die Nutzung als Marktplatz befürwortet, diese findet nach Aussage der Marktverwaltung des Ordnungsamtes weiterhin zweimal wöchentlich statt. Eine Umnutzung ist nicht gewünscht. Planungsrechtlich besteht somit kein Planerfordernis.

 

Nr. 6 Schwedter Str. 39

         Flurstück 100/211, B- Plan XIII- 39

 

Nach Angabe des FB Tief wird auf eine Anbindung der Angermünder Straße an die Schwedter Straße verzichtet. Dadurch entsteht bereits ein Planerfordernis zur Sicherung der Wendekehre zur Erschließung der Angermünder Str. 1 – 1E. Eine Vermarktung der Schwedter Str. 39 verhindert zudem eine mögliche Anbindung zusätzlich. Eine privatgärtnerische Nutzung ist unter Erteilung einer Befreiung weiterhin möglich. Eine Befreiung von der festgesetzten Straßenverkehrsfläche zugunsten einer Bebauung ist jedoch nicht möglich, da die Grundzüge der Planung berührt werden. Planungsrechtlich besteht somit ein Planerfordernis. Ein Bebauungsplanverfahren wäre vom jeweiligen Investor zu tragen.

 

Nr. 9 Boelckestraße 1-7/Dudenstraße

         Flurstück nicht abgeteilt - Teil der Boelckestraße in 12m Breite, B- Plan XIII- 53

 

Auf die Flächen kann nach Angabe des FB Tief verzichtet werden. Eine Vermarktung der Fläche an die angrenzenden Grundstücke zur privatgärtnerischen Nutzung ist möglich. Für die bauliche Nutzung der Fläche bestünde ein Planerfordernis, in diesem Zusammenhang könnten auch die bisher für den Straßenausbau geplanten Flächen an der Dudenstraße (siehe Nr. 11) einbezogen werden. Ein Bebauungsplanverfahren wäre vom jeweiligen Investor zu tragen.

 

Nr. 11 Dudenstraße vor Nr. 57

         Flurstück 1/12, XIII- 53

 

Auf die Flächen kann nach Angabe des FB Tief verzichtet werden, jedoch ist eine Widmung bzw. Pflegevereinbarung noch nicht geklärt. Planungsrechtlich besteht kein Planerfordernis für diese Restfläche. Eine bauliche Nutzung ist planungsrechtlich nicht möglich. Im Zusammenhang mit dem Planerfordernis aus der Boelckestraße (siehe Nr. 9) könnte die Planänderung auch für den Abschnitt der Dudenstraße entlang überlegt werden.

 

Nr. 10 Buckower Chaussee 19-24

         Flurstück 24/106 und 24/108, B- Pläne XIII-72 bzw. XIII-180

 

Nach Angabe des FB Tief wird die Fläche nicht für Fachzwecke benötigt. Diese wird derzeit durch das angrenzende Grundstück privatgärtnerisch genutzt. Für eine weitergehende (bauliche) Nutzung besteht ein Planerfordernis. Hierbei ist auch die Straßenplanung der Buckower Chaussee bis zum Lichtenrader Damm zu überprüfen. Da die Buckower Chaussee von überörtlicher Bedeutung ist, wäre bei der Planung  die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu beteiligen. Ein Bebauungsplanverfahren ist vom jeweiligen Investor zu tragen.

 

 
 

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