Drucksache - 0346/VI  

 
 
Betreff: Wildbienen auf der Catcherwiese – alternative Sportflächen in den Rehbergen dringend ge-sucht!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Pieper, D. Fritz, Ganz und die übrigen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2022 
7. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur, Grünflächen und Klima Entscheidung
15.06.2022 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Grünflächen und Klima im Ausschuss abgelehnt   
Sportausschuss Entscheidung
23.08.2022 
7. öffentliche Sitzung des Sportausschusses      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.09.2022 
11. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
20.10.2022 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
17.11.2022 
13. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
30.03.2023 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
25.05.2023 
18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
15.06.2023 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
21.09.2023 
20. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
16.11.2023 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
14.12.2023 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
18.01.2024 
23. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag CDU vom 10.05.2022
2. BE UNGK vom 15.06.2022
3. BE Sport vom 23.08.2022
4. Beschluss vom 17.11.2022
5. VzK SB vom 21.03.2023

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                13.02.2023

Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  22600

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0346/VI

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

Wildbienen auf der Catcherwiese alternative Sportflächen in den Rehbergen dringend gesucht!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.11.2022 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0346/VI)

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

die bereits in der vergangenen Wahlperiode angekündigte Prüfung von alternativen Sportflächen in den Rehbergen umgehend einzuleiten. Dabei ist ein Warten bis zum Beschluss des Sportentwicklungsplanes als kontraproduktiv einzuschätzen, vielmehr kann die oben ersuchte Prüfung Eingang in die weitere Erarbeitung des Sportentwicklungsplanes einfließen.

 

Das Bezirksamt hat am 21.02.2023 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

In einem hochverdichteten Bezirk wie Mitte wird es immer wieder zu Flächenkonflikten kommen. Der Volkspark Rehberge ist Gartendenkmal zugleich befindet sich dort das einzige Landschaftsschutzgebiet in Mitte (Landschaftsschutzgebiet Volkspark Rehberge einschließlich des Plötzensees mit Ufergelände) sowie die ökologisch wertvolle Catcherwiese. Allesamt Gebiete, die besonders schutzwürdig sind.
Der Teil des Volksparks, der nicht zum Landschaftsschutzgebiet gehört, hat bereits eine große Sportanlage mit diversen Flächen für den Vereins-, Schul- und Breitensport.

 

Dort in der Sportanlage befinden sich:

          2 Großspielfelder

          Leichtathletik Kampfbahn

          Werferplatz

          Tennisanlagen

          Kraftraum

          Stadiongebäude

Zudem ist auch im Landschaftsschutzgebiet behutsames, naturverträgliches Sporttreiben möglich.
In den Rehbergen stehen alternative Sportflächen für folgende Sportarten zur Verfügung, da sie dem Nutzen der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen entsprechen:

- Nordic Walking

- Jogging/Laufen

- Spazierengehen/Wandern

- Frisbee bzw. Discgolf

- Yoga

- leichtes Ballspiel

- Schach

- Tai-Chi

- Gymnastik

- Badminton

- Wikingerschach

- Radfahren

- Tanzen

Insofern bietet der Volkspark bereits sehr viele Möglichkeiten, um sportlich aktiv zu sein.

Im Zuge der wachsenden Stadt muss sichergestellt werden, dass ausreichend Grünflächen für alle Bewohner:innen zur Verfügung stehen.

 

Gerade in Zeiten des Klimawandels sind unverbaute Grünflächen mit ihrer Erholungsfunktion für die Bürger:innen und ihrer mikroklimatischen Funktion eine unverzichtbare ökologische Ressource.

Grundsätzlich sollte nicht versucht werden, zur Deckung des Bedarfs an Sportflächen und zusätzlicher Sport-Infrastruktur (insbesondere für den Vereinssport) auf öffentliche Grünanlagen zurückzugreifen, die bereits vielfältige Nutzungsansprüche erfüllen müssen und vielfach deutlich übernutzt sind. Insbesondere die Abgrenzung abgezäunter Sportanlagen für den Vereinssport würde zum Verlust dieser Flächen für die Erholung der restlichen Bevölkerung und als Potenziale des Natur- und Artenschutzes führen.

Die Flächen des Volksparks Rehberge müssen weiterhin für die Erholung der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Die starke Nutzung und teilweise akute Übernutzung zeigen, wie dringend diese Flächen benötigt werden, insbesondere auch für ruhige, naturbezogene Erholungsformen wie Spazierengehen, Naturbeobachtung etc.

Dazu haben neben der sogenannten „Catcherwiese“ viele weitere Flächen des Volksparks Rehberge einen sehr hohen naturschutzfachlichen Wert als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, für das Landschaftsbild, den Naturhaushalt und das Stadtklima (z.B. als Kaltluftentstehungsgebiete). Laut § 2 der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Volkspark Rehberge einschließlich des Plötzensees mit Ufergelände“ vom 25. März 1953 ist es verboten, innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Veränderungen vorzunehmen, die geeignet sind, das Landschaftsbild oder die Natur zu beeinträchtigen.

 

Dennoch ist die Förderung von Bewegung im öffentlichen Raum grundsätzlich zu begrüßen. Die Nutzung des Volksparks Rehberge und der anderen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen im Bezirk Mitte für sportliche Aktivitäten im Rahmen der Erholung der Bevölkerung (insbesondere selbstorganisierte Freizeitsportaktivitäten) ist selbstverständlich weiterhin möglich und erwünscht, sofern sie schonend erfolgt. Überwiegend linear ausgeübte Sportarten wie Radfahren, Walking, Joggen und Wandern können auf den Parkwegen ausgeübt werden und erzeugen keinen zusätzlichen Flächenbedarf.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

 

Die BA-Vorlage hätte voraussichtlich positive Auswirkungen auf den Klimaschutz, da der Erhalt von Grünanlagen für den Naturhaushalt und als Kaltluftentstehungsgebiet einen wichtigen ökologischen Beitrag darstellt.


Berlin, den 13.02.2023

Bezirksbürgermeisterin Remlinger Bezirksstadträtin Dr. Neumann

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen