Drucksache - 0346/VI
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 22600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0346/VI Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- Wildbienen auf der Catcherwiese – alternative Sportflächen in den Rehbergen dringend gesucht! Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.11.2022 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0346/VI)
Das Bezirksamt wird ersucht,
die bereits in der vergangenen Wahlperiode angekündigte Prüfung von alternativen Sportflächen in den Rehbergen umgehend einzuleiten. Dabei ist ein Warten bis zum Beschluss des Sportentwicklungsplanes als kontraproduktiv einzuschätzen, vielmehr kann die oben ersuchte Prüfung Eingang in die weitere Erarbeitung des Sportentwicklungsplanes einfließen.
Das Bezirksamt hat am 21.02.2023 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
In einem hochverdichteten Bezirk wie Mitte wird es immer wieder zu Flächenkonflikten kommen. Der Volkspark Rehberge ist Gartendenkmal – zugleich befindet sich dort das einzige Landschaftsschutzgebiet in Mitte (Landschaftsschutzgebiet Volkspark Rehberge einschließlich des Plötzensees mit Ufergelände) sowie die ökologisch wertvolle Catcherwiese. Allesamt Gebiete, die besonders schutzwürdig sind.
Dort in der Sportanlage befinden sich: • 2 Großspielfelder • Leichtathletik Kampfbahn • Werferplatz • Tennisanlagen • Kraftraum • Stadiongebäude Zudem ist auch im Landschaftsschutzgebiet behutsames, naturverträgliches Sporttreiben möglich. - Nordic Walking - Jogging/Laufen - Spazierengehen/Wandern - Frisbee bzw. Discgolf - Yoga - leichtes Ballspiel - Schach - Tai-Chi - Gymnastik - Badminton - Wikingerschach - Radfahren - Tanzen Insofern bietet der Volkspark bereits sehr viele Möglichkeiten, um sportlich aktiv zu sein.
Gerade in Zeiten des Klimawandels sind unverbaute Grünflächen mit ihrer Erholungsfunktion für die Bürger:innen und ihrer mikroklimatischen Funktion eine unverzichtbare ökologische Ressource. Grundsätzlich sollte nicht versucht werden, zur Deckung des Bedarfs an Sportflächen und zusätzlicher Sport-Infrastruktur (insbesondere für den Vereinssport) auf öffentliche Grünanlagen zurückzugreifen, die bereits vielfältige Nutzungsansprüche erfüllen müssen und vielfach deutlich übernutzt sind. Insbesondere die Abgrenzung abgezäunter Sportanlagen für den Vereinssport würde zum Verlust dieser Flächen für die Erholung der restlichen Bevölkerung und als Potenziale des Natur- und Artenschutzes führen. Die Flächen des Volksparks Rehberge müssen weiterhin für die Erholung der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Die starke Nutzung und teilweise akute Übernutzung zeigen, wie dringend diese Flächen benötigt werden, insbesondere auch für ruhige, naturbezogene Erholungsformen wie Spazierengehen, Naturbeobachtung etc. Dazu haben neben der sogenannten „Catcherwiese“ viele weitere Flächen des Volksparks Rehberge einen sehr hohen naturschutzfachlichen Wert als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, für das Landschaftsbild, den Naturhaushalt und das Stadtklima (z.B. als Kaltluftentstehungsgebiete). Laut § 2 der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Volkspark Rehberge einschließlich des Plötzensees mit Ufergelände“ vom 25. März 1953 ist es verboten, innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Veränderungen vorzunehmen, die geeignet sind, das Landschaftsbild oder die Natur zu beeinträchtigen.
Dennoch ist die Förderung von Bewegung im öffentlichen Raum grundsätzlich zu begrüßen. Die Nutzung des Volksparks Rehberge und der anderen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen im Bezirk Mitte für sportliche Aktivitäten im Rahmen der Erholung der Bevölkerung (insbesondere selbstorganisierte Freizeitsportaktivitäten) ist selbstverständlich weiterhin möglich und erwünscht, sofern sie schonend erfolgt. Überwiegend linear ausgeübte Sportarten wie Radfahren, Walking, Joggen und Wandern können auf den Parkwegen ausgeübt werden und erzeugen keinen zusätzlichen Flächenbedarf. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine C) Auswirkungen auf den Klimaschutz
Die BA-Vorlage hätte voraussichtlich positive Auswirkungen auf den Klimaschutz, da der Erhalt von Grünanlagen für den Naturhaushalt und als Kaltluftentstehungsgebiet einen wichtigen ökologischen Beitrag darstellt.
Bezirksbürgermeisterin Remlinger Bezirksstadträtin Dr. Neumann
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