Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 26.02.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2     Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 2.1     Beschlussfassung zur Konsensliste      
Ö 3     Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 4     Einwohner*innenanfragen      
Ö 4.1     EA 027 - Hygiene und Sauberkeit an Berliner Schulen  
DS/1064/IV  
Ö 5     Mündliche Anfragen      
Ö 5.1     Unterkunftslösungen für Roma-Familien in der Gerhart-Hauptmann-Schule  
DS/1079/IV  
Ö 5.2     Festsaal Kreuzberg  
DS/1067/IV  
Ö 5.3     Schwimmbad Holzmarktstr.  
DS/1080/IV  
Ö 5.4     Mitwirkungsbereitschaft des Bezirksamtes beim Interessenbekundungsverfahren der ehemaligen Toilettenanlage Yorckstraße/Mehringdamm  
DS/1065/IV  
Ö 5.5     Ampelanlage Alt-Stralau  
DS/1082/IV  
Ö 5.6     Burschenschaftler bezahlt vom Bezirksamt?  
DS/1081/IV  
Ö 5.7     Hat der Kinderzirkus Cabuwazi in Friedrichshain noch eine Chance?  
DS/1068/IV  
Ö 5.8     Einbürgerungsanträge  
DS/1071/IV  
Ö 5.9     Personalnot im Gesundheitsamt  
DS/1076/IV  
Ö 5.10     Gesundheitsmanagement  
DS/1069/IV  
Ö 5.11     Bauliche Mängel an der Sporthalle auf dem Gelände der Bürgermeister-Herz-Schule  
DS/1077/IV  
Ö 5.12     Jobcenter und sittenwidrige Entlohnung  
DS/1066/IV  
Ö 5.13     Unfall Stralauer Allee - Problem erkannt, Problem gelöst?!  
DS/1078/IV  
Ö 5.14     Verbesserung der Situation für Fahrradfahrer und Fußgänger in der Bergmannstr. im Bereich zwischen Heimstr. und Friesenstr. (Zossener Str.)  
DS/1070/IV  
Ö 5.15     Friedhöfe Friedenstraße/ Landsberger Allee  
DS/1072/IV  
Ö 5.16     Mittel zur Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr 2014  
DS/1073/IV  
Ö 5.17     Optimierung von Arbeitsabläufen im Stadtplanungsamt  
DS/1074/IV  
Ö 5.18     Holzschutz bei Märchenbrunnen  
DS/1075/IV  
Ö 6     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 6.1     Bezirksgrenzänderungen geringer Bedeutung der Bezirke Tempelhof-Schöneberg und Friedrichshain-Kreuzberg im Bereich Columbiadamm/ Züllichauer Straße/Lilienthalstraße  
Enthält Anlagen
DS/1083/IV  
Ö 7     Einwohner*innenanträge (§44 BezVG)      
Ö 7.1     Keine Außenwerbung in Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/0915/IV  
Ö 8     Anträge      
Ö 8.1     Öffentlichen Raum mit Bürger*innenbeteiligung gestalten - Keine sexistische, diskriminierende und frauenfeindliche Außenwerbung in Friedrichshain-Kreuzberg!  
Enthält Anlagen
DS/1013/IV  
Ö 8.2     Vorbild Österreich: Gegen diskriminierende, frauenfeindliche und sexistische Außenwerbung! Verbindliche Regel für bezirkseigene Werbeflächen  
Enthält Anlagen
DS/1013-01/IV  
Ö 9     Beschlussempfehlungen      
Ö 9.1     Werbeverbot für Tabakwaren und Alkoholprodukte  
Enthält Anlagen
DS/0932/IV  
Ö 9.2     Bewegungsfreiheit für Lampedusa & Co  
Enthält Anlagen
DS/1015/IV  
Ö 9.3     Bewegungsfreiheit für mittellose Menschen  
DS/1015-01/IV  
Ö 9.4     Zebrastreifen für den Bersarinplatz
Enthält Anlagen
DS/1016/IV  
Ö 10     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 10.1     Gebietstausch Züllichauer Str. mit Tempelhof-Schöneberg vollziehen  
Enthält Anlagen
DS/0225/IV  
Ö 10.2     Erstellung eines Rechtsgutachten bezgl. der Möglichkeit einer aufenthaltsrechtlichen Anerkennung der Flüchtlinge vom Oranienplatz und der Gerhart-Hauptmann-Schule  
Enthält Anlagen
DS/0933/IV  
Ö 11     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 11.1     Das historische Gedächtnis des Bezirks - Neukonzeptionierung der Friedrichshainer Erinnerungslandschaft  
Enthält Anlagen
DS/0047/IV  
Ö 11.2     Bauvorhaben Baumarkt Yorckstraße: Planungsparameter  
Enthält Anlagen
DS/0086/IV  
Ö 11.3     Bauvorhaben Baumarkt Yorckstraße: Illumination  
Enthält Anlagen
DS/0109/IV  
Ö 11.4     Sportplatz auf dem Dach des Baumarktes Hellweg am Gleisdreieck  
Enthält Anlagen
DS/0119/IV  
Ö 11.5     Holzmarktstr. 19-30
Enthält Anlagen
DS/0185/IV  
Ö 11.6     Sportplatz auf dem Baumarktdach II  
Enthält Anlagen
DS/0186/IV  
Ö 11.7     Holzmarkt  
Enthält Anlagen
DS/0231/IV  
Ö 11.8     Holzmarktstraße - BSR-Gelände  
Enthält Anlagen
DS/0232/IV  
Ö 11.9     Künstler_innen-Initiative "LA 54"  
Enthält Anlagen
DS/0234/IV  
Ö 11.10     Kompromiss zum Werbekonzept Hellweg verhandeln  
Enthält Anlagen
DS/0271/IV  
Ö 11.11     Bebauungsplan XVII-4 "An der Mole", Rummelsburger Bucht  
Enthält Anlagen
DS/0290/IV  
Ö 11.12     Kein Hochhaus im Spree-Park  
Enthält Anlagen
DS/0345/IV  
Ö 11.13     Neuer Städtebau am Postbahnhof  
Enthält Anlagen
DS/0373/IV  
Ö 11.14     Luxussanierung verhindern, Verdrängung stoppen! - Milieuschutzgebiete in Friedrichshain
Enthält Anlagen
DS/0379/IV  
Ö 11.15     Für den Erhalt des YAAM am Ostbahnhof!
Enthält Anlagen
DS/0382-01/IV  
Ö 11.16     Mehringplatz - Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt Gesamtkonzept
Enthält Anlagen
DS/0395/IV  
Ö 11.17     Mehringplatz - Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt Verkehr  
Enthält Anlagen
DS/0397/IV  
Ö 11.18     Bürgerbeteiligungsmittel
Enthält Anlagen
DS/0400/IV  
Ö 11.19     Mit dem Fahrrad zum Straßenfest  
Enthält Anlagen
DS/0428/IV  
Ö 11.20     Zusammenarbeit mit "Bürger baut Stadt"  
Enthält Anlagen
DS/0521/IV  
Ö 11.21     Zustand bezirklicher Radfahrwege und Straßen analysieren - Bezirksamt muss Konzepte entwickeln!
Enthält Anlagen
DS/0584/IV  
Ö 11.22     Bebauung hinter der East Side Gallery verhindern  
Enthält Anlagen
DS/0649/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wird beauftragt, zu prüfen, unter welchen Bedingungen und zu welchen Konditionen eine Übernahme der nicht im Besitz des Bezirks befindlichen Grundstücke an der East Side Gallery (Geltungsbereich B-Plan V-74) durch Grundstückstausch oder finanzielle Entschädigung möglich wäre. Es ist erklärtes Ziel der übergroßen Mehrheit der Mitglieder der BVV Friedrichshain-Kreuzberg, eine Bebauung zu verhindern und die Flächen als öffentliche Grünanlage auszuweisen (siehe Beschluss DS/0345/IV vom 26.09.2012 und Aufstellungsbeschluss B-Plan V-74-1 vom 30.10.2012).

Da ein Eingriff in die Rechte der Eigentümer der betreffenden Grundstücke ohne Unterstützung des Senats von Berlin in seinen Folgen für die Bezirksverordnetenversammlung nur schwer zu überschauen ist, wird das Bezirksamt beauftragt zu prüfen:

 

?        Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen dem Bezirksamt noch offen, um weitere Bauanträge aufgrund des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan V-74-1 für die Flurstücke 77 (teilweise) und 78- 82 zwischen Mühlenstraße und Spree im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain zurückzustellen und welche finanziellen sowie rechtlichen Konsequenzen für das Bezirksamt und den Bezirk kann dies nach sich ziehen?

 

?        Das Bezirksamt wird beauftragt insbesondere zu prüfen: Was genau ist überhaupt entschädigungsrelevant? Planungskosten? Bauverzögerung? Rücktritt von bereits unterschriebenen Kaufverträgen (z.B. für noch zu erstellende Wohnungen)? Die Kosten für die Umplanung der Gebäude zur Erschließung des Hochhauses über das Grundstück der Besitzer des Gebäuderiegels? Die Reduktion oder Aufhebung bereits erteilten Baurechts? In welchem Umfang? Ist eine Enteignung des einen oder des anderen Grundstücks möglich und zu welchen Konditionen? Gilt in diesem Fall Verkehrswert, Marktwert oder ein anderer Wert?

 

?        Um die finanziellen Folgen besser abschätzen zu können, wird das Bezirksamt beauftragt, die Grundstücksbesitzer um Einsicht in ihre Unterlagen, Rechnungen und Verträge zu bitten. Zumindest der Eigentümer des Hochhausgrundstücks hat in der Presse mehrfach Kooperationsbereitschaft bei der Suche nach einer Lösung signalisiert, die auch die Verhinderung der Bebauung beinhaltet. Er sollte also bereit sein, die notwendigen Unterlagen für eine fundierte demokratische Entscheidung zur Verfügung zu stellen, damit die BVV abschätzen kann, welche Summen bei einer finanziellen Entschädigung aufgerufen werden können.

 

?        Auch wird das Bezirksamt beauftragt, Kontakt mit den Eigentümern des Gebäuderiegels aufzunehmen, um dieselbe Frage des finanziellen Aufwandes zu erörtern. In welcher Höhe muss der Bezirk mit Entschädigungszahlungen rechnen, sollte das Bezirksamt einen eingehenden Bauantrag aufgrund des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan V-74-1 für die Flurstücke 77 (teilweise) und 78- 82 zwischen Mühlenstraße und Spree im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain, zurückstellen?

 

?        Welche finanziellen Belastungen würden auf den Bezirk zu kommen, wenn für beide in Frage stehenden Flächen oder nur das Hochhaus oder nur den Gebäuderiegel eine öffentliche Grünfläche festgesetzt wird? Ist dies im Fall des Hochhauses nach Baubeginnsanzeige rechtlich überhaupt noch möglich? Liegt eine Enteignung, wie vom Investor in der Presse angeregt, in der Macht des Bezirks und was wären die rechtlichen und finanziellen Folgen?

 

?        Des weiteren wird das Bezirksamt beauftragt, mit beiden Investoren zu erörtern, welche Tauschgrundstücke für einen Verzicht auf die Bebauung des Spreeufers an der East Side Gallery in Frage kommen würden (mögliche Grundstücke an der Spree in Senatsbesitz oder im Besitz einer seiner Gesellschaften befinden sich z.B. im Osthafen oder in der Rummelsburger Bucht). Ob und zu welchen Konditionen könnte ein solcher Tausch stattfinden?

 

?        Da der Senat dem Bezirk im Herbst 2012 mitgeteilt hat, die Bebauungsfrage sei keine Angelegenheit von gesamtstädtischem Interesse wird das Bezirksamt beauftragt, bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung anzufragen, ob der Berliner Senat dies weiterhin so betrachtet.

 

?        Ist der Senat bereit doch einen nachhaltigen Beitrag zur Erhaltung der East Side Gallery in ihrer heutigen Form zu leisten und eine Bebauung zu verhindern, wie es an der Bernauer Straße möglich war und wie es 75.000 PetentInnen und zum Beispiel der Direktor der Stiftung Berliner Mauer, Axel Klausmeier, fordern? Wird der Senat für den Entschädigungsfall Mittel bereit stellen, um die Rücknahme oder Änderung des vom Senat im Jahr 2001 selbst erteilten Baurechts möglich zu machen? Hat sich die Haltung des Berliner Senats gewandelt, nachdem die Frage, wer das Baurecht geschaffen hat, mittlerweile geklärt ist? Ändert die Tatsache, dass dieses in der Verantwortung des Senats (und nicht vom Bezirk, wie zunächst von Senator Nußbaum argumentiert) erteilt wurde, wie es die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in der Sitzung des Kulturausschusses des Abgeordnetenhauses am 11.03.2013 selbst eingeräumt hat, etwas an deren Beurteilung der Gesamtsituation?

 

?        Während des Klärungsprozesses, wird das Bezirksamt beauftragt, der BVV, insbesondere PHI-Ausschuss und dem Stadtplanungsausschuss unverzüglich und kontinuierlich über die Ergebnisse zu berichten, damit Optionen für ein Handeln mit oder ohne Unterstützung des Senats erörtert werden können.

 

?        Daneben wird das Bezirksamt, nach der Klärung der oben aufgeführten Fragen, erneut beauftragt Verhandlungen mit der Senatsverwaltung aufzunehmen, um anhand eines konkreten Lösungsvorschlags, der mit Zahlen und/oder Grundstücken unterlegt werden kann, eine Verhinderung der Bebauung des Spreeufers an der East Side Gallery anzustreben.

 

Begründung:

 

Die Proteste der letzten Wochen und die Petition gegen eine Bebauung des ehemaligen Todesstreifens hinter der East Side Gallery, zeigen, dass die BVV-Friedrichshain-Kreuzberg einen weiteren Versuch unternehmen sollte, dieses Baurecht, dass im Jahr 2001 vom Senat geschaffen wurde, zu ändern. Der letzte Versuch im Herbst des Jahres 2012 (siehe Drucksache DS/0345/IV) musste an der fehlenden Unterstützung des Senats von Berlin scheitern. Nur wenn alle politischen Kräfte in dieser Frage an einem Strang ziehen, kann die Bebauung noch verhindert werden. Der Bezirk ist weder finanzstark genug, noch verfügt er über die nötigen Austauschflächen. Sollte eine Unterstützung des Senats weiterhin ausbleiben, muss die BVV auf einer möglichst guten Datengrundlage beurteilen, ob sie einen Alleingang des Bezirks unter den gegebenen Voraussetzungen und den drohenden finanziellen Kosten sowie möglichen rechtlichen Konsequenzen verantworten kann.

 

Es droht die Degradierung der East Side Gallery, von einer weltweit bekannten Erinnerungsstätte an die Teilung Berlins und die Freude über deren Überwindung zur Vorgartenmauer einer über 150 Meter langen, massiven, die Mauer überragenden Bebauung direkt dahinter (Grafik siehe unten). Über 75.000 Petentinnen und Petenten haben sich bisher gegen diese Bebauung ausgesprochen, mehr als 6000 Menschen gingen am 3. März 2013 und abermals am 17. März dagegen auf die Straße, 87% sprachen sich im erfolgreichen Bürgerentscheid "Spreeufer für alle" von 2008 dagegen aus.

Es kann keinen Zweifel geben, dass

 

  1. die breite Mehrheit der 2008 abstimmenden Bevölkerung im Bezirk diese Bebauung ablehnt und ein unbebautes Ufer hinter der Mauer wünscht.
  2. die Einschätzung der Senatsverwaltung, es handele sich nicht um ein Projekt von gesamtstädtischem Interesse, falsch ist.

 

Es handelt sich nicht nur um eine Fläche von gesamtstädtischem Interesse, sondern, wie die Berichterstattung und die Aktivität in den sozialen Netzwerken der letzten Wochen gezeigt haben, um ein einmaliges Denkmal von internationalem Interesse. Es muss nicht nur vor weiteren Durchbrüchen geschützt werden, sondern auch vor dem Verschwinden in einem Gesamtensemble, das die Eindrücklichkeit dieses besonderen Ortes für immer beschädigen wird.

 

 

BVV 20.03.2013

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wird beauftragt, zu prüfen, unter welchen Bedingungen und zu welchen Konditionen eine Übernahme der nicht im Besitz des Bezirks befindlichen Grundstücke an der East Side Gallery (Geltungsbereich B-Plan V-74) durch Grundstückstausch oder finanzielle Entschädigung möglich wäre. Es ist erklärtes Ziel der übergroßen Mehrheit der Mitglieder der BVV Friedrichshain-Kreuzberg, eine Bebauung zu verhindern und die Flächen als öffentliche Grünanlage auszuweisen (siehe Beschluss DS/0345/IV vom 26.09.2012 und Aufstellungsbeschluss B-Plan V-74-1 vom 30.10.2012).

Da ein Eingriff in die Rechte der Eigentümer der betreffenden Grundstücke ohne Unterstützung des Senats von Berlin in seinen Folgen für die Bezirksverordnetenversammlung nur schwer zu überschauen ist, wird das Bezirksamt beauftragt zu prüfen:

 

?        Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen dem Bezirksamt noch offen, um weitere Bauanträge aufgrund des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan V-74-1 für die Flurstücke 77 (teilweise) und 78- 82 zwischen Mühlenstraße und Spree im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain zurückzustellen und welche finanziellen sowie rechtlichen Konsequenzen für das Bezirksamt und den Bezirk kann dies nach sich ziehen?

 

?        Das Bezirksamt wird beauftragt insbesondere zu prüfen: Was genau ist überhaupt entschädigungsrelevant? Planungskosten? Bauverzögerung? Rücktritt von bereits unterschriebenen Kaufverträgen (z.B. für noch zu erstellende Wohnungen)? Die Kosten für die Umplanung der Gebäude zur Erschließung des Hochhauses über das Grundstück der Besitzer des Gebäuderiegels? Die Reduktion oder Aufhebung bereits erteilten Baurechts? In welchem Umfang? Ist eine Enteignung des einen oder des anderen Grundstücks möglich und zu welchen Konditionen? Gilt in diesem Fall Verkehrswert, Marktwert oder ein anderer Wert?

 

?        Um die finanziellen Folgen besser abschätzen zu können, wird das Bezirksamt beauftragt, die Grundstücksbesitzer um Einsicht in ihre Unterlagen, Rechnungen und Verträge zu bitten. Zumindest der Eigentümer des Hochhausgrundstücks hat in der Presse mehrfach Kooperationsbereitschaft bei der Suche nach einer Lösung signalisiert, die auch die Verhinderung der Bebauung beinhaltet. Er sollte also bereit sein, die notwendigen Unterlagen für eine fundierte demokratische Entscheidung zur Verfügung zu stellen, damit die BVV abschätzen kann, welche Summen bei einer finanziellen Entschädigung aufgerufen werden können.

 

?        Auch wird das Bezirksamt beauftragt, Kontakt mit den Eigentümern des Gebäuderiegels aufzunehmen, um dieselbe Frage des finanziellen Aufwandes zu erörtern. In welcher Höhe muss der Bezirk mit Entschädigungszahlungen rechnen, sollte das Bezirksamt einen eingehenden Bauantrag aufgrund des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan V-74-1 für die Flurstücke 77 (teilweise) und 78- 82 zwischen Mühlenstraße und Spree im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain, zurückstellen?

 

?        Welche finanziellen Belastungen würden auf den Bezirk zu kommen, wenn für beide in Frage stehenden Flächen oder nur das Hochhaus oder nur den Gebäuderiegel eine öffentliche Grünfläche festgesetzt wird? Ist dies im Fall des Hochhauses nach Baubeginnsanzeige rechtlich überhaupt noch möglich? Liegt eine Enteignung, wie vom Investor in der Presse angeregt, in der Macht des Bezirks und was wären die rechtlichen und finanziellen Folgen?

 

?        Des weiteren wird das Bezirksamt beauftragt, mit beiden Investoren zu erörtern, welche Tauschgrundstücke für einen Verzicht auf die Bebauung des Spreeufers an der East Side Gallery in Frage kommen würden (mögliche Grundstücke an der Spree in Senatsbesitz oder im Besitz einer seiner Gesellschaften befinden sich z.B. im Osthafen oder in der Rummelsburger Bucht). Ob und zu welchen Konditionen könnte ein solcher Tausch stattfinden?

 

?        Da der Senat dem Bezirk im Herbst 2012 mitgeteilt hat, die Bebauungsfrage sei keine Angelegenheit von gesamtstädtischem Interesse wird das Bezirksamt beauftragt, bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung anzufragen, ob der Berliner Senat dies weiterhin so betrachtet.

 

?        Ist der Senat bereit doch einen nachhaltigen Beitrag zur Erhaltung der East Side Gallery in ihrer heutigen Form zu leisten und eine Bebauung zu verhindern, wie es an der Bernauer Straße möglich war und wie es 75.000 PetentInnen und zum Beispiel der Direktor der Stiftung Berliner Mauer, Axel Klausmeier, fordern? Wird der Senat für den Entschädigungsfall Mittel bereit stellen, um die Rücknahme oder Änderung des vom Senat im Jahr 2001 selbst erteilten Baurechts möglich zu machen? Hat sich die Haltung des Berliner Senats gewandelt, nachdem die Frage, wer das Baurecht geschaffen hat, mittlerweile geklärt ist? Ändert die Tatsache, dass dieses in der Verantwortung des Senats (und nicht vom Bezirk, wie zunächst von Senator Nußbaum argumentiert) erteilt wurde, wie es die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in der Sitzung des Kulturausschusses des Abgeordnetenhauses am 11.03.2013 selbst eingeräumt hat, etwas an deren Beurteilung der Gesamtsituation?

 

?        Während des Klärungsprozesses, wird das Bezirksamt beauftragt, der BVV, insbesondere PHI-Ausschuss und dem Stadtplanungsausschuss unverzüglich und kontinuierlich über die Ergebnisse zu berichten, damit Optionen für ein Handeln mit oder ohne Unterstützung des Senats erörtert werden können.

 

?        Daneben wird das Bezirksamt, nach der Klärung der oben aufgeführten Fragen, erneut beauftragt Verhandlungen mit der Senatsverwaltung aufzunehmen, um anhand eines konkreten Lösungsvorschlags, der mit Zahlen und/oder Grundstücken unterlegt werden kann, eine Verhinderung der Bebauung des Spreeufers an der East Side Gallery anzustreben.

 

 

 

BVV 26.02.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten

 

 

StadtQM 05.03.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 26.03.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

   
    20.03.2013 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 9.5 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
   
    05.03.2014 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 13 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
Ö 11.23     Keine Erhöhung der Baumassen hinter der East Side Gallery genehmigen  
Enthält Anlagen
DS/0723/IV  
Ö 11.24     Präzisierung zur DS/0745/IV - Veränderungen im Schulnetz des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg zum Schuljahr 2014/15  
Enthält Anlagen
DS/0745-01/IV  
Ö 11.25     Holzmarktgelände  
Enthält Anlagen
DS/0802/IV  
Ö 11.26     Verkehrszählung Yorckstr.  
Enthält Anlagen
DS/0816/IV  
Ö 11.27     Lärmschutz wieder herstellen  
Enthält Anlagen
DS/0880/IV  
Ö 11.28     Wohnungsbaufonds auch für bezirkliches Vorkaufsrecht nutzen  
Enthält Anlagen
DS/0929/IV  
Ö 11.29     Gezielte Förderung des ehrenamtlichen Engagements von Schüler*innen in Schule und Sportverein  
Enthält Anlagen
DS/0986/IV  
Ö 11.30     Kooperation zwischen Integrierten Sekundarschulen und Sportvereinen stärken
Enthält Anlagen
DS/0987/IV  
Ö 11.31     Gewerbehof Rigaer Straße 71-73a - Kiezkultur dauerhaft sichern! Modellprojekt für Kiezvielfalt starten!  
Enthält Anlagen
DS/0989/IV  
Ö 11.32     BIMA muss soziale und partizipative Entwicklung des Dragoner Areals ermöglichen
Enthält Anlagen
DS/1009/IV  
Ö 11.33     Ausstellung Friedrichshain-Museum  
Enthält Anlagen
DS/1011/IV  
Ö 11.34     Neustart für das Dragoner-Areal und die Kreuzberger Mitte
Enthält Anlagen
DS/1020/IV  
Ö 11.35     RAW-Gelände dauerhaft als Kultur- und Freizeitstandort erhalten  
Enthält Anlagen
DS/1056/IV  
Ö 11.36     Bebauungsplanentwurf VI-140e VE "Möckernkiez" für das Flurstück 3289 zwischen öffentlicher Parkanlage, Möckernstraße und Yorckstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1057/IV  
Ö 11.37     Theaterkapelle als Kulturstandort für Friedrichshain erhalten  
Enthält Anlagen
DS/1058/IV  
Ö 11.38     Ausstellung zum KZ Columbia-Haus nutzen  
Enthält Anlagen
DS/1059/IV  
Ö 11.39     Gedenken an Mauer-Toten Paul Schultz an der St.-Thomas-Kirche  
Enthält Anlagen
DS/1060/IV  
Ö 11.40     Bus-Verkehr in Friedrichshain-Kreuzberg attraktiver gestalten - durch mehr Bushaltehäuschen  
Enthält Anlagen
DS/1061/IV  
Ö 11.41     "Entwicklung der Patzenhofer Brauerei"  
Enthält Anlagen
DS/1062/IV  
Ö 11.42     Ausstellung "Verbrannte Bücher - von den Nazis verfemte Autoren"  
Enthält Anlagen
DS/1063/IV  
               
 
 

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