Drucksache - DS/1064/IV  

 
 
Betreff: EA 027 - Hygiene und Sauberkeit an Berliner Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.02.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

In den vergangenen Monaten ist in den Medien verstärkt die Hygiene und Sauberkeit an Berliner Schulen berichtet worden

In den vergangenen Monaten ist in den Medien verstärkt die Hygiene und Sauberkeit an Berliner Schulen berichtet worden. In unserem Bezirk war die hygienische Situation so schlecht, dass eine Schule geschlossen werden sollte.

 

Wir fragen das Bezirksamt daher:

1. Welcher Etat ist im laufenden Bezirkshaushalt für die Reinigung aller Schulen im Bezirk bereit gestellt worden und kann damit der vom Land Berlin erstellte Musterhygieneplan umgesetzt werden?
2. Welche Schulen im Bezirk sind derzeit von mangelnder Hygiene und Sauberkeit betroffen?
3. Welches sind die Vergabe- bzw. Zuwendungskriterien des Bezirksamtes an die einzelnen Schulen?

 

 

Beantwortung Herr Dr. Beckers

 

zu Frage 1: Jede Schule ist verpflichtet, auf der Grundlage des Muster-Hygieneplans einen auf ihren Standort abgestimmten bzw. zugeschnittenen Hygieneplan zu erstellen. Berliner Ausschreibung für Schulreinigung orientieren sich an der DIN 77400 mit dem schönen Titel "Reinigungsdienstleistungen Schulgebäude, Anforderung an die Reinigung". Diese DIN wurde vom Norm-Ausschuss "Gebrauchstauglichkeit und Dienstleistungen", ja, beim Institut für Normung e.V. im September 2003 erstellt. Das Land Berlin ist in diesem Ausschuss vertreten. Aufgrund der Berliner Debatte um Schulreinigung findet derzeit eine Überprüfung der Norm statt oder soll in Beihilfe stattfinden. Ich konnte jetzt nicht mehr herausfinden, ob es schon stattgefunden hat, aber das wird passieren.

Diese DIN hat viele Berührungspunkte zu der Empfehlung des Berliner Muster-Hygieneplans von 2009, ist aber nicht identisch. Am wichtigsten ist wohl der Punkt, dass der Muster-Hygieneplan eine höhere Reinigungsfrequenz bei den Klassenfluren und Treppen empfiehlt, als die Norm, also 5 Mal die Woche statt 2,5 Mal die Woche. Hier sind jetzt nicht die Eingangsbereiche gemeint, die auch 5 Mal die Woche gereinigt werden  müssen, auch jetzt schon. Allerdings fordert der Muster-Hygieneplan nur eine zweimalige Reinigung der Turnhallen in der Woche, während die DIN eine fünfmalige Reinigung vorsieht, die wir auch im Bezirk umsetzen.

Bei einer erhöhten Reinigungsfrequenz, also quasi eine Anpassung an den Muster-Hygieneplan, ist mit deutlich höheren Kosten zu rechnen. Für die Reinigung der bezirklich verwalteten Schulen stehen im Haushaltsjahr insgesamt 2,147 Tausend Euro zur Verfügung, also 2.147.000,00 EUR. Damit kann der Muster-Hygieneplan des Landes Berlins nicht in Gänze umgesetzt werden, das glaube ich, ist klar.

 

zu Frage 2: Diese Frage lässt sich nicht abschließend beantworten, da es beim sensiblen Thema Reinigung immer wieder zu Beschwerden und Mängelmeldungen unterschiedlicher Qualität, unterschiedlichen Häufigkeiten zu unterschiedlichen Zeitpunkten kommt. Nach der Aufhebung der Reinigungsverträge mit der Firma Putz-Zeit an 14 Schulen zum 01.02.2014 war zeitweilig eine deutlich höhere Anzahl von Mängelmeldungen gegenüber dieser Firma zu verzeichnen, dem auch  nachgegangen wurde. Die Mängelmeldungen werden kontinuierlich täglich geprüft und bearbeitet. Häufige Meldungen unterschiedlichster Qualität, also vom nicht geleerten Papierkorb bis hin zu unzureichend gereinigten Teilflächen, kommen noch etwa an 8 von 55 Schulstandorten häufiger vor. Hier sind die Mängel individuell zu beseitigen und abzustellen.

Ich kann es ja mal sagen: 3 Schulen sind in Friedrichshain, 5 in Kreuzberg, aber ich möchte die 8 Schulen hier nicht öffentlich nennen ohne Einverständnis der Schulleitung. Das fände ich jetzt auch nicht fair, weil, dann würde die Presse wahrscheinlich, der RBB, wieder gerne mal eine Schule besuchen. Das ist nicht immer auch im Sinne der Schulleitung.

In einem besonders eklatanten Fall wurde mit Reinigungsfirmen, zeitlich begrenzt, baumaßnahmliche ., baumaßnahmenbedingte kann man es auch nennen, Sonderreinigung vereinbart, so dass auch hier inzwischen aber keine Mängelmeldung mehr eingeht. Dass sich die Situation insgesamt verbessert hat mag so sein, aber gerade heute habe ich wieder eine ganze Anzahl von Mängelmeldungen verzeichnet bekommen, so dass ich nicht so richtig weiß, ob das ., die Ruhe, die wir jetzt ein paar Tage hatten, von Dauer sein wird.

Einige Schulen, das muss ich allerdings auch sagen, wünschen sich, dass die Reinigungsverträge auch an ihren Schulen mit der Firma Putz-Zeit nun aufgehoben werden. Gerade an diesen Schulen sind die Mängellisten, Mängelmeldungen ganz besonders häufig. Allerdings sind das sehr häufig Mängel, die nicht ernsthaft dazu beitragen können, ebenfalls zu der von den Schulleitungen gewünschten Auflösung des Reinigungsvertrages mit der Firma Putz-Zeit zu kommen. Insbesondere diesen Schulen kann ich nur sagen, wir arbeiten zusammen mit den Senatsverwaltungen für Bildung und Wirtschaft mit Hochdruck an einer neuen, einer sogenannten qualitätsorientierten Ausschreibung, nicht nur für alle Schulen im Bezirk, sondern an einer Musterausschreibung, die wir dann auch in anderen Bezirken hoffentlich verwenden können.

 

zu Frage 3: Also die Vergabe ist ein äußerst komplexes, kompliziertes Verfahren, weil wir europaweit ausschreiben müssen. Das heißt, wir müssen europaweite Ausschreibungsregeln beachten. Deswegen müssen wir das vergeben, weil, wir haben gar nicht mehr die Kapazität im Schulamt, eine Ausschreibung selber durchführen zu können. Deswegen vergeben wir das an das Bezirksamt Lichtenberg, die haben dort eine Vergabestelle, die das ., die letzte Ausschreibung zumindest, für uns durchgeführt hat. Und diese Ausschreibung ist in fünf Losen erfolgt immer schulscharf, also schulbezogen mit den entsprechenden Indikatoren, die sehr umfangreich sind. Also das geht los, welche Treppen zu reinigen sind, welche Flure zu reinigen sind usw. Dazu gehört, das muss ich an dieser Stelle auch mal sagen, dass bestimmte Bereiche, so wie vereinbart, dann von den Schulleitungen oder von einzelnen Lehrern oder wie auch immer, anders genutzt werden.

Ein Beispiel: Der RBB hat in einer Schule, die Schule Am Friedrichshain, eine Bank gefilmt. So, dann hat er da gefilmt, wie quasi dann die Bank zur Seite gerückt wurde und dahinter war Schmutz. Diese Bank hätte dort aber nicht stehen dürfen. So, das ist für uns ein Problem in zweifacher Hinsicht. Erst einmal hat es was mit der Notfallsituation zu tun und zum anderen natürlich auch, dass ich darüber natürlich mit einer Firma keinen Streit führen kann, wenn sie an einer Stelle nicht reinigen, wo sie nicht reinigen brauchen. So, und das jetzt alles noch mal gefilmt, also wenn ich dann irgendwie ankomme und sage, also irgendwie ., also meine Position hat sich dadurch nicht verbessert.

Eine vorangegangene Ausschreibung, die durchgeführt wurde, auch vom Bezirksamt Lichtenberg, vor der jetzigen, die ja uns die Firma Putz-Zeit beschert hat, ist es so, dass diese Ausschreibung schon sich stärker an Qualitätsvergabe orientieren wollte. Das ist allerdings von der Vergabestelle des Landes Berlins aufgehoben worden. Deswegen mussten wir wiederum neu nach diesem alten Muster ausschreiben und da ist es nun einmal so, dass nach Prüfung von allem Möglichen, ob das Eignung, Auskömmlichkeit der Angebote, die Plausibilitätsprüfung recht schwierig ist. Meistens kommen die Firmen damit durch, auch wenn sie, sage ich mal, sehr schwierige ., schwierig zu erfüllende Angebote abgibt, aber in diesem Fall haben es die Firmen geschafft, diese Hürde zu nehmen und damit sind sie quasi dann im Geschäft.

Wir wollen, dass das nicht noch mal passiert und . nun hat die ganze Diskussion zumindest eines erbracht, dass dieses ganze Thema noch mal richtig deutlich wurde im Land Berlin und dass jetzt diese Musterausschreibung vorbereitet wird von der Senatsverwaltung für Bildung gemeinsam mit dem Senat für Wirtschaft. Da ist auch eine AG mittlerweile gegründet, die hat auch schon einmal getagt und der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist auch in dieser AG vertreten. Wir bringen dort unsere Interessen ein.

Ich hoffe, dass wir schnellstmöglich dahinkommen, eine Neuausschreibung auf den Weg zu bringen, dass dieses Thema dann hoffentlich erledigt ist. Ob es dann auch so ist, dass die Bedingungen des Muster-Hygieneplans und die Anforderungen dort enthalten sein werden, das vermag ich heute noch nicht zu sagen. Meine Forderung wäre es, weil das macht keinen Sinn, den Schulen einen Muster-Hygieneplan an die Hand zu geben, wenn gleichzeitig eine DIN, die allerdings etwas älter ist, besteht, nach der im Grunde genommen anders verfahren werden soll. Also insofern bedarf es einer Anpassung der DIN aus meiner Sicht, zumindest für das Land Berlin, wenn es möglich ist, an diesen Muster-Hygieneplan oder wie auch immer man das dann regelt. Ich hoffe, dass Ihre Anfrage damit auch so beantwortet ist. Sie können, glaube ich, aber noch nachfragen.

 

zu Nachfrage 1: Sie fragen, wie lange die augenblicklichen Verträge laufen. Die Verträge laufen bis Ende 2016. Zum 01.01.2017 wäre normalerweise quasi eine Neuausschreibung gelaufen. Wir hoffen, dass wir es jetzt zum 01.01.2016 schon hinbekommen, aber wie gesagt, das hängt noch von verschiedenen Bedingungen ab, deswegen kann ich das noch nicht zusagen, aber es ist der Versuch, dass wir aus dieser Misere hier rauskommen, weil auch das Schulamt keinen Bedarf hat, jeden Tag sich mit Mängellisten, Beschwerden rumzuplagen, das sind wir auch als Verwaltung ., überfordert es uns, das muss ich auch mal sagen, was da teilweise kommt, weil dafür ist das Personal nicht da und dazu kommt es dann auch zu, sage ich mal, verzögerten Meldungen dieser Situation und wir können nur hoffen, dass wir mit der Firma noch soweit zusammenkommen, dass es funktioniert. Ansonsten muss ich Ihnen sagen, denke ich auch über Kündigung einzelner Lose nach wie vor nach.

 

 
 

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