Drucksache - DS/0723/IV
StadtQM 08.05.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Nach der Vorstellung der Entschädigungsforderungen / gewünschten Befreiungen als Kompensation für eine gemeinsame Erschließung der Bauprojekte hinter East Side Gallery an der Mühlenstraße 60-63 im Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten, wird das Bezirksamt beauftragt, Bauanträge und Anträge auf Befreiungen auf dieser Basis nicht zu genehmigen oder zu erteilen.
Es war immer parteiübergreifend erklärtes Ziel der BVV Friedrichshain-Kreuzberg, eine Bebauung des Uferstreifens hinter der East Side Gallery zu verhindern. Das Bezirksamt wird deshalb damit beauftragt auch weiterhin keine Genehmigungen oder Befreiungen zu erteilen, die über das Ausmaß des Baurechts hinaus gehen, das auf Betreiben des Senats von Berlin im Jahre 2001 gegen den Willen des Bezirks entstanden ist und das der Bezirk sogar vor der Fusion von Friedrichshain und Kreuzberg und mit wechselnden Mehrheitsverhältnissen in der BVV immer schon mehrheitlich abgelehnt hat. Diese Haltung ist seit 2008 zusätzlich legitimiert durch den erfolgreichen Bürgerentscheid gegen die Bebauung des Spreeufers.
Begründung: Die geforderten zusätzlichen Befreiungen zur Kompensation des Verlustes an Bruttogeschossfläche, der den Besitzern des Grundstückes mit dem geplanten Gebäuderiegel in B-Plan V-74 durch die gemeinsame Erschließung über eine verbreiterte, bestehende Lücke in der East Side Gallery entsteht, sind völlig überzogen. Darüber hinaus war es immer erklärtes Ziel der BVV Friedrichshain-Kreuzberg. Die Bebauung an dieser Stelle komplett zu verhindern. Zuletzt schlug sich dieses Ziel in den Drucksachen DS/0345/IV und DS/0460/IV nieder, mit denen der Aufstellungsbeschluss zur Festsetzung als Grünfläche gefasst wurde. Damit folgten die Fraktionen der BVV zum wiederholten Male mit überwältigender Mehrheit dem erfolgreichen Bürgerentscheid aus dem Jahr 2008. Das Ziel, die East Side Gallery im Gesamtensemble und ihrer heutigen Eindrücklichkeit zu erhalten, ist nur durch die Vermeidung einer massiven Bebauung des Spreeuferstreifens dahinter zu erreichen. Mit der momentan geplanten Bebauung wird die Gallery zum Gartenmäuerchen. Deshalb hat sich die BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit überdeutlichen Mehrheiten mit den Beschlüssen der Drucksachen DS/0635/IV und DS/0649/IV erneut gegen das geplante Betongebirge ausgesprochen. Eine Erhöhung der Baumassen durch den Bezirk wäre vor diesem Hintergrund geradezu absurd.
BVV 15.05.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Nach der Vorstellung der Entschädigungsforderungen / gewünschten Befreiungen als Kompensation für eine gemeinsame Erschließung der Bauprojekte hinter East Side Gallery an der Mühlenstraße 60-63 im Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten, wird das Bezirksamt beauftragt, Bauanträge und Anträge auf Befreiungen auf dieser Basis nicht zu genehmigen oder zu erteilen.
Es war immer parteiübergreifend erklärtes Ziel der BVV Friedrichshain-Kreuzberg, eine Bebauung des Uferstreifens hinter der East Side Gallery zu verhindern. Das Bezirksamt wird deshalb damit beauftragt auch weiterhin keine Genehmigungen oder Befreiungen zu erteilen, die über das Ausmaß des Baurechts hinaus gehen, das auf Betreiben des Senats von Berlin im Jahre 2001 gegen den Willen des Bezirks entstanden ist und das der Bezirk sogar vor der Fusion von Friedrichshain und Kreuzberg und mit wechselnden Mehrheitsverhältnissen in der BVV immer schon mehrheitlich abgelehnt hat. Diese Haltung ist seit 2008 zusätzlich legitimiert durch den erfolgreichen Bürgerentscheid gegen die Bebauung des Spreeufers.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 29.01.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten.
StadtQM 19.02.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 26.02.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
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