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Drucksache - DS/0379/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Anregungen von Einwohner_innen- und Mieter_inneninitiativen zur Einrichtung weiterer Milieuschutzgebiete im Ortsteil Friedrichshain aufzunehmen. Daher wird das Bezirksamt beauftragt, unverzüglich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Erlass einer entsprechenden Satzung nach §172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für folgende Wohngebiete erfüllt sind:
a) Wohngebiet um die Richard-Sorge-Straße (Auerstraße - Weidenweg - Mühsamstraße - Straßmannstraße - Kochhannstraße - An der Brauerei) b) Wohngebiet der westlichen Frankfurter Allee (Gebiet zwischen der Rigaer Straße und der Frankfurter Allee von der Petersburger Straße bis zur Proskauer Straße)
Nach positiver Prüfung soll ein Aufstellungsbeschluss bis zum 31. Dezember 2012 erfolgen.
Zudem wird das Bezirksamt aufgefordert zu prüfen, inwiefern nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB ("Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt"), explizit die unsanierten Gebäude der denkmalgeschützten Häuserblöcke der Frankfurter Allee 5 bis 27 und der Proskauer Straße 38 in eine Erhaltungssatzung aufgenommen werden können, um sowohl den Bestand der Gebäude als auch den Schutz der Bestandsmieter_innen zu gewährleisten.
Begründung:
Anwohner_innen und Mieter_innen-Initiativen rund um die Richard-Sorge-Straße und um die nord-westliche Frankfurter Allee sammeln derzeit Unterschriften für einen Einwohnerantrag: Dieser fordert die Ausweisung sogenannter Milieuschutzgebiete, die eine "Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung" (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB) zum Ziel hat. Der Milieuschutz ist eines der wenigen (wenn momentan auch schwachen) bezirklichen Instrumente gegen Verdrängung von Mieter_innen mit geringerem Einkommen oder Transferleistungsbezieher_innen. Derzeit können lediglich Luxusmodernisierungen und damit einhergehenden Mietsteigerungen verhindert werden. Die Anwohner_innen und Mieter_innen-Initiativen fordern daher zusätzlich eine Verordnung, um die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu verhindern. Diese ist von der Landesebene einzuführen. Auch wenn in der Mietenpolitik landes- und bundesweite weiterreichende Maßnahmen notwendig sind, haben die Fraktionen der Grünen, SPD und LINKEN den Einwohner_innen-Antrag aufgenommen und hiermit als eigenen Antrag eingebracht.
Damit bleibt den Mieter_innen-Initiativen eine zeitaufwendige Prüfung ihres Antrags erspart. Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg setzt damit zum wiederholten Mal und gemeinsam mit den Mieter_innen-Initiativen ein Zeichen gegen Aufwertung und Verdrängung von Mieter_innen aus dem Bezirk.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
StadtQM 17.10.2012
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Anregungen von Einwohner_innen- und Mieter_inneninitiativen zur Einrichtung weiterer Milieuschutzgebiete im Ortsteil Friedrichshain aufzunehmen. Daher wird das Bezirksamt beauftragt, unverzüglich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Erlass einer entsprechenden Satzung nach §172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für folgende Wohngebiete erfüllt sind:
a) Wohngebiet um die Richard-Sorge-Straße (Auerstraße - Weidenweg - Mühsamstraße - Straßmannstraße - Kochhannstraße - An der Brauerei) b) Wohngebiet der westlichen Frankfurter Allee (Gebiet zwischen der Rigaer Straße und der Frankfurter Allee von der Petersburger Straße bis zur Proskauer Straße)
Die Finanzierung soll das Bezirksamt in den Haushaltsergänzungsplan 2013 einstellen.
Nach positiver Prüfung soll ein Aufstellungsbeschluss bis zum 31. März 2013 erfolgen.
Zudem wird das Bezirksamt aufgefordert zu prüfen, inwiefern nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB ("Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt"), explizit die unsanierten Gebäude der denkmalgeschützten Häuserblöcke der Frankfurter Allee 5 bis 27 und der Proskauer Straße 38 in eine Erhaltungssatzung aufgenommen werden können, um sowohl den Bestand der Gebäude als auch den Schutz der Bestandsmieter_innen zu gewährleisten.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Anregungen von Einwohner_innen- und Mieter_inneninitiativen zur Einrichtung weiterer Milieuschutzgebiete im Ortsteil Friedrichshain aufzunehmen. Daher wird das Bezirksamt beauftragt, unverzüglich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Erlass einer entsprechenden Satzung nach §172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für folgende Wohngebiete erfüllt sind:
c) Wohngebiet um die Richard-Sorge-Straße (Auerstraße - Weidenweg - Mühsamstraße - Straßmannstraße - Kochhannstraße - An der Brauerei) d) Wohngebiet der westlichen Frankfurter Allee (Gebiet zwischen der Rigaer Straße und der Frankfurter Allee von der Petersburger Straße bis zur Proskauer Straße)
Die Finanzierung soll das Bezirksamt in den Haushaltsergänzungsplan 2013 einstellen.
Nach positiver Prüfung soll ein Aufstellungsbeschluss bis zum 31. März 2013 erfolgen.
Zudem wird das Bezirksamt aufgefordert zu prüfen, inwiefern nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB ("Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt"), explizit die unsanierten Gebäude der denkmalgeschützten Häuserblöcke der Frankfurter Allee 5 bis 27 und der Proskauer Straße 38 in eine Erhaltungssatzung aufgenommen werden können, um sowohl den Bestand der Gebäude als auch den Schutz der Bestandsmieter_innen zu gewährleisten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 26.02.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
StadtQM 05.03.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 26.03.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
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