Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken:
Drucksache - DS/0933/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, das Rechtsamt anzuweisen ein Rechtsgutachten bezgl. der Möglichkeit einer aufenthaltsrechtlichen Anerkennung der Flüchtlinge vom Oranienplatz und der Gerhart-Hauptmann-Schule, unter besonderer Berücksichtigung der Anerkennung nach § 23 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), anzufertigen.
Begründung: Die Frage der aufenthaltsrechtlichen Anerkennung der Flüchtlingsaktivistinnen und Flüchtlingsaktivisten in unserem Bezirk ist von größter Bedeutung. Nach den Bundestagswahlen ist ein Erreichen der Hauptziele der Flüchtlingsbewegung, bspw. nach Abschaffung der inhumanen, diskriminierenden Sondergesetze und Regelungen, wie der Residenzpflicht, das Asylbewerberleistungsgesetz und die Unterbringung in Lagern, in weite Ferne gerückt. Daher haben die am Protest beteiligten Flüchtlinge Kompromissbereitschaft signalisiert und kämpfen nun vor allem für ihre aufenthaltsrechtliche Anerkennung.
Die ist leider absolut notwendig! Viele der im Bezirk aktiven Flüchtlingsaktivistinnen und Flüchtlingsaktivisten sind sog. Lampedusa-Flüchtlinge, d.h. Flüchtlinge die über das Mittelmeer nach Europa gekommen sind. Ihnen droht, auf Grundlage der Dublin-II-Verordnung - in der die nationale Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren für Flüchtlinge zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten geregelt ist - von den deutschen Behörden in Länder wie Italien, Spanien oder Griechenland abgeschoben zu werden. Da in diesen Ländern die Flüchtlingslager hoffnungslos überbelegt sind und es dort nach einigen Monaten keine staatlichen Unterstützungsleistungen mehr für Flüchtlinge gibt, erwarten sie dort Obdachlosigkeit und das Risiko in die Kriminalität abzurutschen.
Ferner hat der Bezirk ein direktes Interesse an einer Lösung des Konflikts, da die Nutzung der Gerhart-Hauptmann-Schule als Projekthaus der Flüchtlingshilfe erst realisiert werden kann, wenn die Flüchtlinge sich zum Verlassen des besetzten Gebäudes entschieden haben. Dies wird höchstwahrscheinlich erst geschehen, wenn zumindest eine Lösung bezgl. der aufenthaltsrechtlichen Anerkennung der Flüchtlinge vom Oranienplatz und der Gerhart-Hauptmann-Schule gefunden wurde.
BVV 27.11.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, das Rechtsamt anzuweisen ein Rechtsgutachten bezgl. der Möglichkeit einer aufenthaltsrechtlichen Anerkennung der Flüchtlinge vom Oranienplatz und der Gerhart-Hauptmann-Schule, unter besonderer Berücksichtigung der Anerkennung nach § 23 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), anzufertigen.
BVV 26.02.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin