Drucksache - DS/0933/IV  

 
 
Betreff: Erstellung eines Rechtsgutachten bezgl. der Möglichkeit einer aufenthaltsrechtlichen Anerkennung der Flüchtlinge vom Oranienplatz und der Gerhart-Hauptmann-Schule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteherin
Verfasser:Amiri, RezaJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.11.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.02.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/0933/IV  
Anlage zur VzK DS/0933/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, das Rechtsamt anzuweisen ein Rechtsgutachten bezgl. der Möglichkeit einer aufenthaltsrechtlichen Anerkennung der Flüchtlinge vom Oranienplatz und der Gerhart-Hauptmann-Schule, unter besonderer Berücksichtigung der Anerkennung nach § 23 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), anzufertigen.

 

 

Begründung:

Die Frage der aufenthaltsrechtlichen Anerkennung der Flüchtlingsaktivistinnen und Flüchtlingsaktivisten in unserem Bezirk ist von größter Bedeutung. Nach den Bundestagswahlen ist ein Erreichen der Hauptziele der Flüchtlingsbewegung, bspw. nach Abschaffung der inhumanen, diskriminierenden Sondergesetze und Regelungen, wie der Residenzpflicht, das Asylbewerberleistungsgesetz und die Unterbringung in Lagern, in weite Ferne gerückt. Daher haben die am Protest beteiligten Flüchtlinge Kompromissbereitschaft signalisiert und kämpfen nun vor allem für ihre aufenthaltsrechtliche Anerkennung.

 

Die ist leider absolut notwendig! Viele der im Bezirk aktiven Flüchtlingsaktivistinnen und Flüchtlingsaktivisten sind sog. Lampedusa-Flüchtlinge, d.h. Flüchtlinge die über das Mittelmeer nach Europa gekommen sind. Ihnen droht, auf Grundlage der Dublin-II-Verordnung - in der die nationale Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren für Flüchtlinge zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten geregelt ist - von den deutschen Behörden in Länder wie Italien, Spanien oder Griechenland abgeschoben zu werden. Da in diesen Ländern die Flüchtlingslager hoffnungslos überbelegt sind und es dort nach einigen Monaten keine staatlichen Unterstützungsleistungen mehr für Flüchtlinge gibt, erwarten sie dort Obdachlosigkeit und das Risiko in die Kriminalität abzurutschen.

 

Ferner hat der Bezirk ein direktes Interesse an einer Lösung des Konflikts, da die Nutzung der Gerhart-Hauptmann-Schule als Projekthaus der Flüchtlingshilfe erst realisiert werden kann, wenn die Flüchtlinge sich zum Verlassen des besetzten Gebäudes entschieden haben. Dies wird höchstwahrscheinlich erst geschehen, wenn zumindest eine Lösung bezgl. der aufenthaltsrechtlichen Anerkennung der Flüchtlinge  vom Oranienplatz und der Gerhart-Hauptmann-Schule gefunden wurde.

 

 

BVV 27.11.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, das Rechtsamt anzuweisen ein Rechtsgutachten bezgl. der Möglichkeit einer aufenthaltsrechtlichen Anerkennung der Flüchtlinge vom Oranienplatz und der Gerhart-Hauptmann-Schule, unter besonderer Berücksichtigung der Anerkennung nach § 23 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), anzufertigen.

 

 

BVV 26.02.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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