Drucksache - DS/0932/IV  

 
 
Betreff: Werbeverbot für Tabakwaren und Alkoholprodukte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:Leese-Hehmke, AnitaJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
27.11.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Gesundheit und Inklusion Vorberatung
12.12.2013 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Inklusion ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt Vorberatung
21.01.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt vertagt   
Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Queer
20.02.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen, Gleichstellung und Queer      
Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt Beratung ff
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.02.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.06.2015 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS0932_Werbeverbot für Tabakwaren und Alkoholprodukte  
Anlage zur VzK DS/0932/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich für ein generelles Werbeverbot in Bezug auf Tabakwaren und Alkoholprodukte im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg einzusetzen. In den Teilen, in denen diese Forderung vom Bezirksamt selbst mangels Zuständigkeit nicht oder nicht vollständig umgesetzt werden kann, wird das Bezirksamt beauftragt, sich gegenüber dem Senat von Berlin im Sinne des Antrags einzusetzen. 

 

Begründung:

 

Das Werbeverbot für Alkohol- und Tabakprodukte existiert bisher nur als  so genannte "freiwillige Selbstverpflichtung" in der Nähe von Schulen. Es ist daher gesetzlich nicht verbindlich geregelt. Zudem fallen die meisten Genehmigungen für Außenwerbung in die Zuständigkeit des Berliner Senats. Dies gilt auch für die Werbeflächen im Eigentum der BVG. Aus der Perspektive einer aktiven Suchtpräventionspolitik ist eine Ausweitung und Verschärfung bestehender Regelungen notwendig, die über den Bezirk allein nicht erreicht werden können.

 

 

BVV 27.11.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Überweisung: Ausschuss für Gesundheit und Inklusion, Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt (federführend).

 

 

WiO 20.02.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich für ein Werbeverbot in Bezug auf Tabakwaren und Alkoholprodukte im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg im öffentlichen Straßenland einzusetzen. In den Teilen, in denen diese Forderung vom Bezirksamt selbst mangels Zuständigkeit nicht oder nicht vollständig umgesetzt werden kann, wird das Bezirksamt beauftragt, sich gegenüber dem Senat von Berlin im Sinne des Antrags einzusetzen. 

 

 

BVV 26.02.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich für ein Werbeverbot in Bezug auf Tabakwaren und Alkoholprodukte im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg im öffentlichen Straßenland einzusetzen. In den Teilen, in denen diese Forderung vom Bezirksamt selbst mangels Zuständigkeit nicht oder nicht vollständig umgesetzt werden kann, wird das Bezirksamt beauftragt, sich gegenüber dem Senat von Berlin im Sinne des Antrags einzusetzen. 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 24.06.2015

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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