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Drucksache - DS/0932/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich für ein generelles Werbeverbot in Bezug auf Tabakwaren und Alkoholprodukte im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg einzusetzen. In den Teilen, in denen diese Forderung vom Bezirksamt selbst mangels Zuständigkeit nicht oder nicht vollständig umgesetzt werden kann, wird das Bezirksamt beauftragt, sich gegenüber dem Senat von Berlin im Sinne des Antrags einzusetzen.
Begründung:
Das Werbeverbot für Alkohol- und Tabakprodukte existiert bisher nur als so genannte "freiwillige Selbstverpflichtung" in der Nähe von Schulen. Es ist daher gesetzlich nicht verbindlich geregelt. Zudem fallen die meisten Genehmigungen für Außenwerbung in die Zuständigkeit des Berliner Senats. Dies gilt auch für die Werbeflächen im Eigentum der BVG. Aus der Perspektive einer aktiven Suchtpräventionspolitik ist eine Ausweitung und Verschärfung bestehender Regelungen notwendig, die über den Bezirk allein nicht erreicht werden können.
BVV 27.11.2013 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Überweisung: Ausschuss für Gesundheit und Inklusion, Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt (federführend).
WiO 20.02.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich für ein Werbeverbot in Bezug auf Tabakwaren und Alkoholprodukte im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg im öffentlichen Straßenland einzusetzen. In den Teilen, in denen diese Forderung vom Bezirksamt selbst mangels Zuständigkeit nicht oder nicht vollständig umgesetzt werden kann, wird das Bezirksamt beauftragt, sich gegenüber dem Senat von Berlin im Sinne des Antrags einzusetzen.
BVV 26.02.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich für ein Werbeverbot in Bezug auf Tabakwaren und Alkoholprodukte im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg im öffentlichen Straßenland einzusetzen. In den Teilen, in denen diese Forderung vom Bezirksamt selbst mangels Zuständigkeit nicht oder nicht vollständig umgesetzt werden kann, wird das Bezirksamt beauftragt, sich gegenüber dem Senat von Berlin im Sinne des Antrags einzusetzen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 24.06.2015 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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