Drucksache - DS/0345/IV  

 
 
Betreff: Kein Hochhaus im Spree-Park
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:1. Schärdel, Florian
2. Weeger, Andreas
Jaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:PIRATEN
   DIE LINKE
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.08.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Vorberatung
05.09.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
26.09.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.02.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/0345/IV  
Anlage zur VzK DS/0345/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bebauungsplan V-74 für die Grundstücke Mühlenstraße 60-63 unverzüglich zu ändern und eine Grünfläche festzusetzen. Weiter wird das Bezirksamt aufgefordert, über Möglichkeiten zur öffentlichen Finanzierung eines Ankaufs des Grundstücks, eines Grundstückstauschs oder ähnlicher geeigneter Maßnahmen mit dem Berliner Senat zu verhandeln.

 

Begründung:

 

Das oben genannte Grundstück liegt zwischen dem Spreeufer und der East Side Gallery sowie zwischen dem East Side Park und dem Spreepark im Ortsteil Friedrichshain. Auf diesem Grundstück ist zurzeit der Bau eines Hochhauses und eines Gebäuderiegels zulässig. Dem Bezirk ist es im Rahmen der Neugestaltung des Spreeufers gelungen, angrenzend mit dem East Side Park und dem Spreepark zwei neue Grünflächen für die Friedrichshain-Kreuzberger Bevölkerung, aber auch für viele Besucherinnen und Besucher zu schaffen. Ein solches Hochhaus/Gebäuderiegel würde die beiden in den vergangenen Jahren neu angelegten Parks erheblich beeinträchtigen. Auch städtebaulich lässt sich ein solitärer Gebäudekomplex an dieser Stelle nicht überzeugend begründen. Sinnvoll wäre stattdessen die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche, die den Spreepark und den East Side Park verbindet. Das Grundstück liegt überdies im Bereich des erfolgreichen Bürgerentscheids "Spreeufer für alle", der ebenfalls einen unbebauten Uferstreifen fordert.

 

Die Änderung des Bebauungsplans ist möglichst im Einvernehmen mit dem Eigentümer umzusetzen. Dafür sollte das Land Berlin öffentliche Mittel oder Ersatzgrundstücke zur Verfügung stellen. Denn die Sicherung einer öffentlichen Grünfläche an dieser prominenten Stelle wäre nicht nur ein großer Gewinn für den Bezirk sondern von gesamtstädtischem Interesse.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiermanagement, Mieten.

 

 

 

StadtQM 05.09.2012

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bebauungsplan V-74 für die Grundstücke Mühlenstraße 60-63 unverzüglich zu ändern und eine Grünfläche festzusetzen. Weiter wird das Bezirksamt aufgefordert, über Möglichkeiten zur öffentlichen Finanzierung eines Ankaufs des Grundstücks, eines Grundstückstauschs oder ähnlicher geeigneter Maßnahmen mit dem Berliner Senat zu verhandeln.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bebauungsplan V-74 für die Grundstücke Mühlenstraße 60-63 unverzüglich zu ändern und eine Grünfläche festzusetzen. Weiter wird das Bezirksamt aufgefordert, über Möglichkeiten zur öffentlichen Finanzierung eines Ankaufs des Grundstücks, eines Grundstückstauschs oder ähnlicher geeigneter Maßnahmen mit dem Berliner Senat zu verhandeln.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 26.02.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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