Drucksache - DS/0086/IV  

 
 
Betreff: Bauvorhaben Baumarkt Yorckstraße: Planungsparameter
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss StadtQMVorsteherin
  Jaath, Kristine
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.02.2012 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.01.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Vorberatung
05.02.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
26.02.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage zur VzK DS/0086/IV  
BE zur DS/0086/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die folgenden Eckpunkte bei der Erarbeitung des Bebauungsplans und bei der Gestaltung des städtebaulichen Vertrages für das Grundstück Yorckstraße 38 - 41 zu berücksichtigen:

 

-          Sicherung eines jederzeit nutzbaren öffentlichen Fuß- und Radweges als Zugang zum Gleisdreieck-Park, ausgehend von der Yorckstraße, unmittelbar entlang der geplanten S21-Trasse an der Ostseite des Parkplatzes verlaufend und vom Parkplatzverkehr des Baumarktes entflochten. Der Weg wird für den zu erwartenden Besucherverkehr des Parks ausreichend breit dimensioniert und erhält in seiner Gestaltung einen öffentlichen Charakter. Im südlichen Abschnitt und mit Anschluss an die Yorckstraße übernimmt er zugleich eine öffentliche Verkehrsfunktion für den Umsteigerverkehr zwischen dem U- und dem S-Bahnhof, entsprechend den geplanten baulichen Veränderungen an den Bahnhöfen. Nördlich daran anschließend wird der Weg vom Parkplatz des Baumarktes durch einen mit Gehölzen bepflanzten Grünstreifen abgetrennt geführt.

 

-          Die Anordnung von Webeschriftzügen oder -zeichen erfolgt in der Höhe maximal bis zum vom Investor projektierten horizontalen Werbeband, keinesfalls aber im Bereich der Werksteinflächen, der Attika oder darüber. Auf einen Werbepylon wird verzichtet.

 

-          Für das abgetrennte B-Plan-Verfahren an der U- und S-Bahn-Station sind ansonsten die ursprünglichen Festlegungen (Überwegung Brücke 5, denkmalgerechte Gestaltung Widerlager Brücke 5) aus dem Beschluss vom 17. November 2010 weiter gültig und zu beachten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die folgenden Eckpunkte bei der Erarbeitung des Bebauungsplans und bei der Gestaltung des städtebaulichen Vertrages für das Grundstück Yorckstraße 38 - 41 zu berücksichtigen:

 

-          Sicherung eines jederzeit nutzbaren öffentlichen Fuß- und Radweges als Zugang zum Gleisdreieck-Park, ausgehend von der Yorckstraße, unmittelbar entlang der geplanten S21-Trasse an der Ostseite des Parkplatzes verlaufend und vom Parkplatzverkehr des Baumarktes entflochten. Der Weg wird für den zu erwartenden Besucherverkehr des Parks ausreichend breit dimensioniert und erhält in seiner Gestaltung einen öffentlichen Charakter. Im südlichen Abschnitt und mit Anschluss an die Yorckstraße übernimmt er zugleich eine öffentliche Verkehrsfunktion für den Umsteigerverkehr zwischen dem U- und dem S-Bahnhof, entsprechend den geplanten baulichen Veränderungen an den Bahnhöfen. Nördlich daran anschließend wird der Weg vom Parkplatz des Baumarktes durch einen mit Gehölzen bepflanzten Grünstreifen abgetrennt geführt.

 

-          Die Anordnung von Webeschriftzügen oder -zeichen erfolgt in der Höhe maximal bis zum vom Investor projektierten horizontalen Werbeband, keinesfalls aber im Bereich der Werksteinflächen, der Attika oder darüber. Auf einen Werbepylon wird verzichtet.

 

-          Für das abgetrennte B-Plan-Verfahren an der U- und S-Bahn-Station sind ansonsten die ursprünglichen Festlegungen (Überwegung Brücke 5, denkmalgerechte Gestaltung Widerlager Brücke 5) aus dem Beschluss vom 17. November 2010 weiter gültig und zu beachten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 29.01.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten.

 

StadtQM 05.01.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 26.02.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 
 

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