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Drucksache - DS/1071/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Einbürgerungszulassungen warten?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 27.02.2014Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste SozBeschBüD Dez
Ihre mündlichen Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1
Warum ist das Bezirksamt aus der Rahmen- Zielvereinbarung mit dem Land Berlin ausgetreten, die eine Frist von sechs Monaten für die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen setzt?
Antwort
Die Rahmenzielvereinbarung, die zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und den für die Ämter für Bürgerdienste zuständigen Stadträte der Berliner Bezirke für den Leistungsbereich 2012/2013 existiert, betrifft die Weiterentwicklung der Ämter für Bürgerdienste. Diese Rahmenzielvereinbarung hat die Entwicklung der Bürgerdienste zu modernen Dienstleistern, die Entwicklung im Pass-, Ausweis- und Meldewesen, im Personenstandswesen, der Staatsangehörigkeitsangelegenheiten und die Entwicklung des Wohnungsamtes zum Inhalt. Vor dem Hintergrund, dass in den vergangenen Jahren die Ämter für Bürgerdienste aller Bezirke die Rahmenzielvereinbarung aktiv gelebt und die Zielvorgaben erfüllt haben, dies jedoch vom anderen Vertragspartner nicht vorlag und die stetige Reduzierung von Personal, nicht zuletzt die für unseren Bezirk vorgegebenen VZÄ- Einsparquote bis 2016, hat uns veranlasst, die Rahmenzielvereinbarung für den Leistungsbereich 2012/2013, nicht zu unterzeichnen.
Frage 2
Ist dem Bezirk ein weiterer Bezirk bekannt, der aus dem Vertrag ausgestiegen ist?
Antwort
Ja, und zwar die Bezirke: Neukölln, Mitte und Treptow- Köpenick haben ihre Rahmenzielvereinbarung ebenfalls nicht verlängert.
Frage 3
Wie bewertet das Bezirksamt den Umstand, dass durch eine ungewisse und beliebige Zeitsetzung für eine Bescheidung eine zusätzliche Einbürgerungshürde für die Antragssteller`innen entsteht, obwohl es erklärtes Ziel der Bundes- wie auch der Landesregierung ist, jene Hürden abzubauen und Einbürgerungen zu erleichtern?
Antwort
Obwohl die Rahmenzielvereinbarung nicht verlängert wurde, sind wir auch weiterhin bemüht, die Einbürgerungsanträge möglichst zeitnah zu entscheiden. In den letzten Jahren sind mehrere eingearbeitete Dienstkräfte mit umfangreichen Fachkenntnissen in den Ruhestand gegangen. Diese Lücken konnten auch trotz Neubesetzungen noch nicht geschlossen werden. Zurzeit beträgt die Bearbeitungszeit 6 bis 9 Monate. Es ist nicht zu erkennen, dass durch diese geringfügig längere Bearbeitungsdauer einen zusätzliche Einbürgerungshürde entsteht.
Nachfragen
Frage 1
Wie lange müssen derzeit im Durchschnitt Antragsteller`innen auf ihre Einbürgerungszulassungen warten?
Antwort
Die Bearbeitungszeit bis zur Erteilung der Einbürgerungszusicherung beträgt derzeit 6 bis 9 Monate (siehe auch Beantwortung der Frage 3). Bei den Antragstellern, die ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen, schließt sich an diese Zeit noch das Entlassungsverfahren bei den Heimatbehörden an. Dieser Zeitraum kann von uns nicht beeinflusst werden und kann zwischen mehreren Monaten und Jahren liegen.
Frage 2
Warum sieht sich die Einbürgerungsbehörde nicht in der Lage, auf ausdrücklichen Wunsch von Antragsteller`innen, am Info- Point für Einbürgerungsanträge Antragsformulare herauszugeben, und verweist stattdessen lieber auf Ausdruckmöglichkeiten aus dem Internet, welche wiederum bei Antragstellung häufig als " falsch" deklariert werden?
Antwort
In der Staatsangehörigkeitsbehörde gibt es keinen Info- Point für Einbürgerungsanträge.
Wegen der Komplexität des Staatsangehörigkeitsrechtes und der Gebührenpflicht (auch Ablehnungen und Rücknahmen sind gebührenpflichtig), gibt es für die Staatsangehörigkeitsbehörde gegenüber den Antragsteller`innen eine Beratungspflicht. Auch sind die Unterlagen, die für den Einbürgerungsantrag benötigt werden, je nach den persönlichen Verhältnissen und den unterschiedlichen Rechtsgrundlagen sehr unterschiedlich, oftmals schwierig zu beschaffen und ggf. mit nicht geringen Kosten verbunden. Eine entsprechende sachgerechte Beratung kann nur durch die Staatsangehörigkeitsbehörde erfolgen. Deshalb händigen wir Antragsformulare grundsätzlich erst nach der Beratung, die im Übrigen auch als Termin gebucht werden kann, aus.
Mit freundlichen Grüßen
Mildner- Spindler Knut
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