Drucksache - DS/1072/IV  

 
 
Betreff: Friedhöfe Friedenstraße/ Landsberger Allee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Putzer, MaxPutzer, Max
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.02.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt (geplante) Verkäufe von Grundstücken, die auf den Friedhöfen an der Landsberger Allee/ Friedenstraße gelegen sind, durch die Stattbau/ evangelische Kirche?

 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die planungsrechtliche Situation auf diesen Grundstücken?

 

  1. Hält das Bezirksamt auf diesen Grundstücken - insbesondere im Hinblick auf Erschließung sowie die angrenzenden Friedhofsnutzungen - Wohnungsneubau für rechtlich möglich und wünschenswert?

 

Nachfrage:

 

  1. Welche Anstrengungen hat das Bezirksamt in der Vergangenheit unternommen und wird es in der Zukunft noch unternehmen, um die Erschließung der Friedhöfe von der Richard-Sorge-Straße/ Landsberger Allee aus zu verbessern?

 

  1. Wo im Bezirk gibt es ähnliche Pläne oder Bestrebungen für den Verkauf bzw. eine Umnutzung nicht mehr benötigter Friedhofsflächen?

 

 

Abt. Planen, Bauen, Umwelt und Immobilien                                                        Berlin, den 26.02.14

Bezirksstadtrat                                                                                                               

 

Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1. Wie bewertet das Bezirksamt (geplante) Verkäufe von Grundstücken, die auf den

Friedhöfen an der Landsberger Allee/ Friedenstraße gelegen sind, durch die Stattbau/

evangelische Kirche?

 

Dazu werden demnächst erste Gespräche mit der Evangelischen Kirche und Stattbau geführt. Diese müssen abgewartet werden.

 

2. Wie beurteilt das Bezirksamt die planungsrechtliche Situation auf diesen Grundstücken?

 

Die Beurteilung der planungsrechtlichen Situation setzt hier eine in Augenscheinnahme der Örtlichkeit voraus. Aufgrund der kurzen Beantwortungsfrist war eine Besichtigung des Friedhofs und seiner Umgebung nicht möglich. Gerichtsurteile belegen, dass Friedhöfe Grundstücke im Außenbereich darstellen können. Es kommt hier aber immer auch auf den Einzelfall, die konkrete örtliche Situation an.

Ob die vorhandene Bebauung entlang der Landsberger Allee trotz der vorhandenen großen Baulücke (Friedhof) noch einen Bebauungszusammenhang im Sinne von § 34 BauGB vermittelt, muss geprüft werden.

 

3. Hält das Bezirksamt auf diesen Grundstücken - insbesondere im Hinblick auf Erschließung

sowie die angrenzenden Friedhofsnutzungen - Wohnungsneubau für rechtlich möglich und wünschenswert?

 

Bereits 1999 gab es Abstimmungsgespräche zur Bebauung des alten Wirtschaftsgeländes an der Landsberger Allee. Eine Bebauung der Straßenflucht zwischen Friedhofseingang und Kinogebäude wurde thematisiert. Die Friedhofsverwaltung beabsichtigt die Entwidmung von nicht mehr benötigten Friedhofsflächen. Die Vermarktung dieser Flächen wird im Auftrag des Grundstückseigentümers betrieben. Die Planungen sind dem Friedhofseigentümer somit bekannt. Die Beurteilung hinsichtlich Pietät und Störung der Friedhofsruhe obliegt der Friedhofsverwaltung. Der Friedhof ist eingebettet in Wohnbebauung (Richard-Sorge-Straße, Matthiasstraße, Diestelmeyerstraße). Die Erschließung eines Baugrundstücks an der Landsberger Allee wäre direkt über die Landsberger Allee gegeben. Ob planungsrechtlich eine Wohnbebauung an der Landsberger Allee möglich ist und gesunde Wohnbedingungen sichergestellt werden können muss über entsprechende Gutachten geprüft werden.

 

Nachfrage:

1. Welche Anstrengungen hat das Bezirksamt in der Vergangenheit unternommen und

wird es in der Zukunft noch unternehmen, um die Erschließung der Friedhöfe von

der Richard-Sorge-Straße/ Landsberger Allee aus zu verbessern?

 

Auch zusätzliche Öffnungen zum Friedhofsgelände wurden in den Gesprächen 1999 thematisiert aber aufgrund von Bedenken (Störung der Friedhofsruhe, Verschmutzung durch Hundsauslauf) nicht weiter verfolgt. Im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan V- VE 2 wird über die Festsetzung einer Fläche mit einem Gehrecht für die Allgemeinheit (in Verlängerung der Kochhannstraße) eine zusätzliche Zuwegung von der Richard-Sorge-Straße auf den Friedhof ermöglicht werden.

Ob zusätzliche Öffnungen in den Friedhofsmauern und damit zusätzliche Wegebeziehungen hergestellt werden sollen und können ist die Entscheidung des Eigentümers. Anträge hierzu liegen nicht vor.

 

Hinweis: Die Friedhöfe werden als denkmalgeschützte Gartenanlagen geführt -Friedhof II der Evangelischen Georgen-Parochialgemeinde (OBJ-Dok-Nr.: 09046077,T), Friedhöfe II und V der Evangelischen Georgen-Parochial-Kirchengemeinde und Friedhof der Evangelischen St. Petri-Luisenstadt Kirchengemeinde (OBJ-Dok-Nr.: 09085024)-.

 

2. Wo im Bezirk gibt es ähnliche Pläne oder Bestrebungen für den Verkauf bzw. eine

Umnutzung nicht mehr benötigter Friedhofsflächen?

 

Ist nicht bekannt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Hans Panhoff 

Bezirksstadtrat

 

 
 

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