Nach übereinstimmenden Berichten verschiedener MigrantInnenorganisationen und -verbände hat die Berliner Ausländerbehörde in den letzten Monaten vermehrt befristete Aufenthaltsgenehmigungen bei EmpfängerInnen von Leistungen zum Lebensunterhalt nicht mehr verlängert. Dabei beruft sie sich auf das neue Aufenthaltsgesetz.
Die BVV protestiert gegen diese Praxis und fordert den Senat auf, seine eigenen Absichtserklärungen ernst zu nehmen: Im Berliner Integrationskonzept II kündigt der Senat an, offensiv für mehr Einbürgerungen zu werben. Stolz wird dort eine Einbürgerungskampagne in Schulen angekündigt. Zugleich wird nun Menschen, die z.T. seit vielen Jahren hier leben und zur Zeit ihren Lebensunterhalt nicht vollständig sichern können, die befristete Aufenthaltserlaubnis nicht mehr erteilt. Damit werden sie ohne explizite Aufforderung verpflichtet, selbst auszureisen, was den besonderen Ausweisungsschutz für Menschen, die bereits seit längerem hier leben, aushebelt.
Betroffen sind u.a. Frauen, die eine gescheiterte Ehe hinter sich haben und noch keine ausreichende Erwerbsarbeit finden konnten. Die Friedrichshain-Kreuzberger Bezirksverordneten fordern den Senat dringend auf, eine solche Praxis umgehend einzustellen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Resolution wird in den Ausschuss für Integration und Migration überwiesen.
15.05.08 DS vertagt.
19.06.2008
Ausschuss für Integration und Migration
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Nach Berichten verschiedener MigrantInnenorganisationen und Beratungsstellen hat die Berliner Ausländerbehörde in den letzten Monaten wiederholt befristete Aufenthaltsgenehmigungen bei EmpfängerInnen von Leistungen zum Lebensunterhalt nicht mehr verlängert. Dabei beruft sie sich auf das neue Aufenthaltsgesetz.
Das Land Berlin hat sich in den letzten Jahren öffentlich deutlich als integrations- und einbürgerungsfreundliches Bundesland positioniert. Wir bitten den Senat daher dringend, seine Weisungen und Erlasse bezüglich der Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen zu überprüfen. Dabei soll
· dem besonderen Ausweisungsschutz für Menschen, die bereits sehr lange hier leben,
· dem Vertrauensschutz infolge bereits wiederholter Verlängerungen von Aufenthaltserlaubnissen und
· dem Schutz der Familie
ein Stellenwert eingeräumt werden, der eine eindeutig integrationsfreundliche Anwendungspraxis des Aufenthaltsgesetzes zur Folge hat.
Es darf nicht sein, dass z.B. einer Frau, die eine gescheiterte Ehe hinter sich hat und trotz Bemühungen noch keine für ihren Lebensunterhalt ausreichende Erwerbsarbeit finden konnte, die Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verlängert wird und sie so, auch ohne explizite Aufforderung zur Ausreise, verpflichtet ist, das Land zu verlassen.
(Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat für eine integrationsfreundliche Anwendungspraxis des Aufenthaltsgesetzes einzusetzen.)
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Nach Berichten verschiedener MigrantInnenorganisationen und Beratungsstellen hat die Berliner Ausländerbehörde in den letzten Monaten wiederholt befristete Aufenthaltsgenehmigungen bei EmpfängerInnen von Leistungen zum Lebensunterhalt nicht mehr verlängert. Dabei beruft sie sich auf das neue Aufenthaltsgesetz.
Das Land Berlin hat sich in den letzten Jahren öffentlich deutlich als integrations- und einbürgerungsfreundliches Bundesland positioniert. Wir bitten den Senat daher dringend, seine Weisungen und Erlasse bezüglich der Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen zu überprüfen. Dabei soll
· dem besonderen Ausweisungsschutz für Menschen, die bereits sehr lange hier leben,
· dem Vertrauensschutz infolge bereits wiederholter Verlängerungen von Aufenthaltserlaubnissen und
· dem Schutz der Familie
ein Stellenwert eingeräumt werden, der eine eindeutig integrationsfreundliche Anwendungspraxis des Aufenthaltsgesetzes zur Folge hat.
Es darf nicht sein, dass z.B. einer Frau, die eine gescheiterte Ehe hinter sich hat und trotz Bemühungen noch keine für ihren Lebensunterhalt ausreichende Erwerbsarbeit finden konnte, die Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verlängert wird und sie so, auch ohne explizite Aufforderung zur Ausreise, verpflichtet ist, das Land zu verlassen.
(Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat für eine integrationsfreundliche Anwendungspraxis des Aufenthaltsgesetzes einzusetzen.)
21.10.2009
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Integration und Migration.
IntMig 12.11.09
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird gem. Beschlussempfehlung zur Kenntnis genommen.