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Drucksache - DS/0680/III
1.Welche Möglichkeiten sind dem
Bezirksamt bekannt, die es schwerbehinderten (z.B. Merkmal "G" oder
"aG"), mobilitätseingeschränkten Empfängern von staatlichen
Leistungen auch bei Ausfall des ÖPNV (z.B. wegen Streik) ermöglichen, ihre
alltäglichen Verrichtungen (z.B. Arztbesuche, Einkauf), die regelmäßig die
Inanspruchnahme des OPNV erfordern, kostenfrei zu erledigen? 2.Wird auf diese Möglichkeiten
seitens des Bezirksamtes (Sachbearbeiter/innen) hingewiesen? 3.Welche zusätzlichen Möglichkeiten,
deren Kosten für die Betroffenen wesentlich niedriger als Taxifahrer sind,
können dem unter 1. benannten Personenkreis aufgezeigt werden? Geschieht dies? Herr
Mildner-Spindler: Nach den
bewegten letzten 2 Wochen zumindest für diejenigen, die beweglich und mobil
sind kann ich das durchaus verstehen, dass sie mit einer solchen Frage heute
hier das BA beschäftigen. Ja, es ist richtig, dass in den Wochen oder in den
Tagen, da der öffentliche Nahverkehr in Berlin mit Ausnahme der S-Bahn lahm
gelegt war, vor allen Dingen diejenigen, die aufgrund ihrer physischen
Konstitution weniger mobil sind, davon betroffen gewesen sind im Unterschied zu
den anderen, die zu volleren Straßen und zu einer vermehrten Fahrradnutzung
gegriffen haben. Insofern muss natürlich tatsächlich eine solche Problematik
mal betrachtet werden. Was ich allerdings, wenn sie so fragen ausschließen
muss, ist das SGB 12 hat keine Streikregelungen. Insofern müssen wir sehen, wie
können wir in Zeiten, wo der normale öffentliche Nahverkehr nicht zur Verfügung
steht, diejenigen unterstützen, die ansonsten auf den ÖPNV angewiesen sind.
Vielleicht fange ich mal bei den Betreuerlinnen selbst an MitarbeieterInnen die
im BA im Fallmanagement der Eingliederungshilfe arbeiten. Da kann ich ihnen
sagen, dass sowohl im Jugendamt als auch im Sozialamt MitarbeiterInnen des
Fallmanagements Familien mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen bzw.
ihre behinderten KlientInnen, wenn es notwendig ist auf Wunsch auch in der
Wohnung aufsuchen und wir bei uns im sozialen Dienst sogar Fahrräder zur
Verfügung haben, um da enstpr. mobil zu sein. Das gilt für ....Herr Müller ,
sie sollten mir hier die Möglichkeit geben, ausführlich ihrem Anliegen
sozusagen eine Antwort zu geben...also insofern sind Besuche Vorort bei
KlientInnen bei Familien notwendig, dann werden die durch das Fallmanagement
auch Vorort durchgeführt. Auf der anderen Seite sollte man sich angucken, was
passiert im Bereich derjenigen KundInnen, die wir haben, die über das
Sachgebiet Hilfe zur Pflege oder über die Eingliederungshilfe/Behindertenhilfe
betreut werden. Im Hinblick auf diejenigen, die über das Sachgebiet Hilfe zur
Pflege eine stationäre Hilfe zur Pflege erhalten, glaube ich erübrigt sich für
so einen Zeitraum nachzugucken, wie kann dort Abhilfe geschaffen werden. Natürlich
haben wir auch einen Bereich der ambulanten Hilfe zur Pflege, wo diejenigen,
die in ihren eigenen Wohnungen noch wohnen und eine pflegerische Betreuung
bekommen, durchaus auch in normalen Zeiten, es gewohnt sind, selbst einkaufen
zu gehen, selbst Arztbesuche o.ä. zu erledigen. Da kann ich ihnen sagen , dass
es in Einzelfällen und in begründeten Fällen durchaus möglich ist, notwendig
Hilfe beim einkaufen auf Antrag vorübergehend zu bewilligen, wenn
lebensnotwendige Dinge des täglichen Lebens nicht mehr selbst beschafft werden
können. Die Notlage für eine solche Hilfe muss in dem Falle akut und nicht
anders abwendbar sein und es muss eine tatsächliche Notlage dargestellt werden,
dass Mittel der Sozialhilfe dafür bewilligt werden können. In Hinblick auf
einen Arztbesuch wird darauf orientiert, wenn es kurzzeitig zu solchen
Unterbrechungen kommt, dass zuerst darauf hinzuweisen wäre, dass nicht akut
notwendige Arztbesuche ggf. zu verschieben sind bis das normale Leben wieder
hergestellt ist. Bei unabweisbaren gesundheitlichen Problemen wäre es möglich,
dass die medizinischen Notfallhelfer angefordert werden können oder auch ein
Arzt um die Ecke mal konsultiert wird. es ist darüber hinaus möglich,
Taxifahrten dafür einzusetzen, wenn das beantragt und begründet wird. darüber
hinausbleibt, wenn sie auch Hilfen Dritter ansprechen, darauf zu verweisen,
dass wir aus dem Bereich der Behindertenhilfe durchaus Mobilitätsdienste und
Angebote, hauswirtschaftliche Dienstleistungen haben, die Überträger, die
Beschäftigungsträger sind und die Maßnahmen der Integration in den Arbeitsmarkt
für das Jobcenter durchführen
organisiert werden. Darüber hinaus kann ich drauf verweisen und uns auch stark
machen dafür, dass solche Mobilitätsdienste und hauswirtschaftliche DL für Ältere
unterhalb von Pflegestufen über den öffentlichen Beschäftigungssektor als ein
der älter werdenden Gesellschaft adäquates Angebot entwickelt werden sollte.
Auf solche Angebot könnet in einem solchen Fall zurück gegriffen werden. Diese Angebot sind unsers Erachtens
auch bekannt. Diese Angebote werden über die Behindertenbeauftragte und über
die Sozialdienste angeben. Im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit
Behinderung kann in akuten Notlagen, wie sie beschrieben worden sind in entspr.
Art und Weise enstpr. Reagiert werden. Hier kann man darüber hinaus beweisen,
dass wir ja für Menschen in der Behinderungshilfe seit 1.1. diesen Jahres den
Anspruch auf ein trägerübergreifendes persönliches Budget haben, sodass also
der Mensch mit Behinderung als Budgetnehmer durchaus in der Lage ist, die ihm
zur Verfügung gestellten Mittel selbstständig einzusetzen, d.h. in Absprache
mit dem Budgetgeber Eingliederungshilfe könnten Budgetteile oder Budgetreste in
einem solchen Fall, dass der ÖPNV ausgesetzt ist, dann eingesetzt werden. Zu 2:
Natürlich wird vom BA, wird von den SachbearbeiterInnen in einer Situation, wo
sie konsultiert werden, darauf hingewiesen. Das ist selbstverständlich, das
gehört zum Beratungsangebot dazu. Schwierig ist es Hinweise ohne gegebenen
Anlass zu geben. Nun kann man sagen, der gegebene Anlass ist mit dem ÖPNV
Streik über 12 Tage gegeben. Darüber ist aber noch nicht gegeben, dass in der
Verwaltung im Einzelfall bekannt
ist, wer solche Hilfe braucht. Es braucht dann tatsächlich der Kontaktaufnahme
vom Hilfesuchenden zu unseren Amt und in dem Fall, dass der Hilfesuchende um so
eine Hilfe nachsuchen würde, wird er denn im konkreten Fall auch so beraten
werden, wie ich ihnen das dargestellt habe. Es gibt noch eine andere
Möglichkeit, die ich vielleicht in Beantwortung ihrer 3. Frage antworten. Da
will ich noch darauf verweisen, nicht nur in Streiksituationen ÖPNV für
Freizeiten Fahrten für Menschen mit Behinderungen einen Sonderfahrten, der in
Anspruch genommen werden kann. Über den Sonderfahrdienst haben wir uns ja zur
gegebener Zeit im Ausschuss im Behindertenbeirat schon unterhalten. Da bleibt
natürlich anzumerken, dass gehört zur Konstruktion des Sonderfahrdienstes, wird
sehr oft kritisiert, heutzutage dazu, dass nach unseren Erfahrungen Fahrten mit
dem Sonderfahrdienst meistens 14 tage vorher geplant und dann auch signalisiert
werden müssen. Macht sich natürlich schwierig in so einer Situation, wie ja der
Streik gewesen ist. Ja. Ich hoffe ihnen, dass ich ihnen Auskunft geben konnte. Herr
Lüdecke: Sie haben
auf die Begleitdienste der 1 € Jobber. Darf ich daraus entnehmen, dass das BA
sich darauf eingestellt hat auf solche Leistungen auf Dauer zurück zu greifen
oder anders gefragt, sind diese Leistungen diese 1 € Jobber ohne Zweifel
gemeinnützig, auch tatsächlich zusätzlich. Herr
Mildner-Spindler: Man kann
natürlich antworten oder wie man sie verstehen will oder interpretieren, wie
man sie interpretieren will. Man kann auch die ...verlieren, ja sie fragen nach
den Angeboten der beschäftigungsträger, die 1 € Jobber dort arbeiten lassen.
Diese Angebot sind das bringt die Organisation dieser Angebote mit sich,
zusätzliche Angebote. Zusätzliche Angebote, die von denjenigen, die auf solche
Mobilitätshilfen angewiesen sind, sehr gern in Anspruch genommen werden, die
wenn wir gemeinsam mit dem Jobcenter die Maßnahmenplanungen im Rahmen der
Organisation Ma0nahmeneingleiderung des Jobcenters organisieren, einerseits von
den beschäftigungsträgern immer wieder angeboten werden, weil es eben nachgefragte
Angebote sind und die genauso von den betroffenen Vertretungen also von den
verbänden der Menschen mit Behinderungen auch immer wieder mit Nachdruck
eingefordert werden und insofern wissen wir uns auf einer guten, richtige und
sicheren Seite, wenn wir solche Angebot organisieren. |
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