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Drucksache - DS/0685/III
Ich frage das Bezirksamt:
a)
… vom
Bezirksamt b)
… von
den Vertrauensleuten des BürgerInnenbegehrens?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Berlin, 25.03.2008 Der Bezirksbürgermeister und Leiter der Abteilung Stadtentwicklung, Personal und Gleichstellung Herrn
Bezirksverordneter Istikbal
Cetinkaya über
Büro
der BVV Schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage
DS/0685/III „ Spreeufer für alle “ Sehr geehrter Herr Cetinkaya, Ihre o.g. mündliche Anfrage
beantworte ich schriftlich wie folgt: 1.
Wie ist der Stand der
Auszählungen von gültigen Unterschriften bzgl. Des Bürgerbegehrens „Spreeufer
für alle“ und wann ist mit einer Veröffentlichung durch das BA zu rechnen? Das Bezirkswahlamt hat
bisher 9.930 Unterstützungsunterschriften für das BürgerInnenbegehren
„Spreeufer für alle“ überprüft. Mit Schreiben vom 20.03.08 bitten die
Vertrauensleute des BürgerInnenbegehrens um unverzügliche Feststellung des Zustandekommens
des Bürgerbegehrens gem. § 45 Abs. 4 BezVG und die Bekanntgabe der
Entscheidung. Das Bezirksamt wird in der Sitzung am 01.04.2008 über das Zustandekommen
des Bürgerentscheids „Spreeufer für alle“ entscheiden.
a) ... vom Bezirksamt b) ... von den Vertrauensleuten des
BürgerInnenbegehrens? Entsprechend den Regelungen
des BezVG tritt die Suspensivwirkung ab Feststellungsbeschluss des
Bezirksamtes ein. Die Suspensivwirkung bezieht sich auf Verwaltungsentscheidungen, die den
Zielen des Bürgerbegehrens entgegenstehen. Davon ausgenommen bleiben Entscheidungen
des Bezirksamtes, die aufgrund rechtlicher Verpflichtungen erfolgen. Die Vertrauensleute des
Bürgerbegehrens vertreten die Haltung, dass die Suspensivwirkung schon jetzt
einsetzen müsste und auch Verwaltungsentscheidungen umfassen sollte, die
aufgrund rechtlicher Verpflichtung erfolgen.
So weit das Bezirksamt
beabsichtigte bzw. geplante Verwaltungsentscheidungen überblickt, die für den
räumlichen Bereich des Bürgerbegehrens absehbar sind, wird die Suspensivwirkung
nur laufende B-Planverfahren betreffen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Franz Schulz |
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