Drucksache - DS/0683/III  

 
 
Betreff: Kinderschutz und Jugendhilfe des Bezirks
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:WAS - BWAS - B
  Lüdecke, Andreas
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
19.03.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 28.04.2008 PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wann konnten die von der Gesundheitsverwaltung vor mehr als einem Jahr für Hausbesuche bei Erstgeburten zugesagten zwei Stellen im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst besetzt werden?
  2. Wieviele „verbindliche Einladungen“ wurden bisher von der vom Berliner Senat im Januar 2008 beschlossenen „zentralen Stelle“ an Eltern in Friedrichshain-Kreuzberg verschickt und wie wieviele haben daraufhin ihre Kinder auch tatsächlich ärztlich untersuchen lassen?
  1. Könnte ein Ausbau der Präventionsarbeit, wie beispielsweise die Erweiterung der Betreuung von Kindern unter Einbeziehung ihres Umfelds, verhindern, dass Kinder und Jugendliche stationär untergebracht werden müssen und was würde das an Mehrkosten verursachen?

 

Herr Mildner-Spindler:

Eine kleine Irritation, sag ich mal bei der Zuordnung dieser Drucksache im Geschäft des BA Dienstag Vormittag vor der BVV warten wir immer sehr wissbegierig auf ihre Fragen, hat dazu geführt, dass diese Frage bei Gesundheit und Soziales gelandet ist. Das mag ein Grund dafür sein. Der 2. Grund, dass die Frage bei GesSoz gelandet sein, mag sein, dass dem Fragesteller in seiner Frage schon sozusagen in erster oder ein kleiner Fehler unterlaufen ist. Es wird ja danach gefragt, wann die von der Gesundheitsverwaltung vor mehr als einem Jahr für Hausbesuche bei Erstgeburten zugesagten 2 Stellen im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst besetzt werden. Darauf muss ich ihnen antworten Herr Lüdecke, dass von der Gesundheitsverwaltung vor mehr als einem Jahr solche Stellen nicht zugesagt worden sind, was nicht bedeutet, dass diese Stellen nicht eingereichtet werden. Wen sie auf die Situation von vor mehr als einem Jahr abheben, dann sprechen sie höchstwahrscheinlich über die 2 zusätzlichen stellen für Sozialarbeiter im rahmen der Wahrnahme von Aufgaben des Kinderschutzes im Jugendamt. Die Situation, dass sich im vergangenen Jahr die Jugendstadträte dazu verständigen konnten und mit der Fachverwaltung Jugend auch die sozusagen Absprache erzielen konnten, dass im Jugendamt für den Kinderschutz zusätzliche 2 Sozialarbeitsstellen eingereichtet werden, dass wir zugleich im vergangenen Jahr ja gemeinsam Jugend und Gesundheit das Netzwerk Kinderschutz auf den Weg gebracht haben, hat dazu geführt, dass in der  Gesundheitsverwaltung im Rahmen der Ausgestaltung und der Strukturdebatte um den öffentlichen Gesundheitsdienst einerseits die Forderung erhoben wurde und andererseits sozusagen dann auch der Beschluss gefasst worden ist, dass auch die Kinder- und Jugendgesundheitsdienste mit zwei zusätzlichen Stellen SozialarbeiterInnen zur Wahrnahme von Aufgaben im Rahmen des Netzwerkes Kinderschutz eingesetzt werden können. Das allerdings, das mag man bedauern nicht vor einem Jahr sondern erst mit den erwarteten Beschluss der Senatsvorlage, die da heißt verbindliche Zielstruktur für den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Berlin, die morgen als Dringlichkeitsantrag im RdB behandelt werden wird, wird es zu der Verständigung kommen, dass dann Senatsbeschlossen 2 Stellen SozialarbeiterInnen im Kinder,Jugend-Gesundheitsdienst zusätzlich eingerichtet werden können. Ein Finanzierungszusage von Senat Finanzen dazu legt bereist vor. Ohne solche Finanzierungszusagen kann man ja keine Politik machen in diesem Land. Zu 2: Wir haben überlegt, was könnten sie mit der zentralen Stelle meinen und ich gehe mal davon aus, die heben dabei ab auf die Überlegungen, die es gibt, die bisherige Stelle in der Charite, die bisher für neugeboreren zukünftig war, zukünftig auch für alle Vorsorgeuntersuchungen für die Dokumentation und für die Erfassung der Vorsorgeuntersuchungen U1- wie sie vorgesehen sind verantwortlich zu machen. Das ist tatsächlich eine fachpolitische Debatte, wozu es in der Koalition eine Verständigung gibt, darüber nachzudenken, zu überprüfen, ob man diese Screendingsstelle in dieser Form einsetzen kann, dass also sozusagen die Untersuchungen so wie sie regelmäßig vorgesehen sind. Die Wahrnahme dieser Untersuchungen dokumentiert werden und säumige, dass ist ja keine verpflichtende Untersuchung, sondern Säumige dann sozusagen gemahnt und ggf. durch den Kinder-und Jugendgesundheitsdienst oder durch die Gesundheitsämter eingeladen, aufgesucht werden, wenn die Vorsorgeuntersuchungen nicht von selbst wahrgenommen werden. Wir haben ja leider die Situation, die ist öffentlich dargestellt worden. Die ersten U Untersuchungen finden noch nach der Geburt statt. Die Zeitabstände werden immer größer bei den U-Untersuchungen und je größer die Kinder werden, um so geringer wird sozusagen die Wahrnahme oder der Besuch der Vorsorgeuntersuchungen. Da ist es tatsächlich eine Überlegung, ob man diese Untersuchungen einsetzen kann, um deutlicher als bisher dann eben auch auf mögliche Missstände aufmerksam werden zu können. Wir haben ja keine andere Chance derzeit, als es die Einschulungsuntersuchungen sind, wo wir wirklich einen Jahrgang ....wirklich einmal in Gänze begutachten können. Deswegen sind uns ja auch die Einschulungsuntersuchungen so wichtig, um eben einen Jahrgang wirklich einmal beurteilen zu können hinsichtlich Entwicklung usw. Dieses ist in der fachlichen Diskussion und insofern kann ich ihnen jetzt keine Antwort darauf geben, in dem Sinne, wie sein nachfragen, wie das tatsächlich schon umgesetzt wird. Es ist in der Diskussion und ich denke, es wird in der laufenden Wahlperiode durchaus dort auch noch zu einer Einigung kommen. ZU 3: Das ist in der Jugendhilfe, da kann durch meine Kollegin Herrmann, die ihnen noch deutlicher antworten oder sie werden, wenn sie am Jugendhilfeausschuss teilnehmen, ja durchaus die fachpolitische Diskussion führen. Natürlich, da sind wir uns doch alle einig, es ist Konzept und Auftrag der Jugendhilfe, familienunterstützend  und familienerhaltend zu sein. Erstensmal im Interesse der Familien und 2. ist das natürlich auch ein ganz wichtiger Effekt, der sozusagen Steuerung des Einsatzes von Mitteln der Jugendhilfe bestimmt. Prävention hilft immer. Andere hilft nicht immer, aber es kann ein großer Beitrag sein, andere Mittel dann letztlich stationärer Unterbringung zu verhindern. Insofern hat Prävention immer den Vorrang und insofern sind wir uns ja auch alle einig darin, dass Themen, wie Familienunterstützende Maßnahmen bei Familienbildung, Förderung der Erziehungsfähigkeit in den Familien usw. immer den Vorrang haben gegenüber den intervenierenden Maßnahmen.            

 
 

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