Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie die Tätigkeit des/der Beauftragten für Integration und Migration angesichts des wachsenden Aufgabenspektrums personell angemessener untersetzt werden kann.
Dazu ist bis März 2008 der BVV Bericht zu erstatten.
Begründung:
Die Tätigkeitsberichte der Beauftragten für Integration und Migration für die Jahre 2004 bis 2006 belegen ausführlich, dass das umfangreiche Aufgabenspektrum mit der bisherigen Personalausstattung nicht vollständig bearbeitet werden kann.
Darüber hinaus wird dieses Aufgabenspektrum zukünftig durch die anspruchsvollen Zielsetzungen des neuen Integrationskonzepts des Senats noch angereichert.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie die Tätigkeit des/der Beauftragten für Integration und Migration angesichts des wachsenden Aufgabenspektrums personell angemessener untersetzt werden kann.
Dazu ist bis März 2008 der BVV Bericht zu erstatten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 05.09.07 mit der Drucksache DS/0376/III – Beauftragte/r für Integration und Migration folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet:
„Die Bezirksverordnetenversammlung bittet das Bezirksamt zu prüfen, wie die Tätigkeit des/der
Beauftragten für Integration und Migration angesichts des wachsenden Aufgabenspektrums personell angemessener untersetzt werden kann.“
Hierzu wird berichtet:
Die Beauftragte für Integration und Migration in Friedrichshain-Kreuzberg wird durch eine weitere Mitarbeiterin (Vollzeitstelle) unterstützt. Mit dieser Stellenausstattung liegt der Bezirk im
zwischenbezirklichen Vergleich im oberen Drittel.
Gemessen an der Struktur des Bezirks als Einwanderungsbezirk und den damit einhergehenden
anspruchsvollen und vielfältigen Aufgabenstellungen wäre es wünschenswert, auch eine weitere
personelle Verstärkung im Arbeitsbereich der Integrations- und Migrationsbeauftragten zu erreichen.
Die Prüfung der Finanzierung einer Stellenaufstockung hat allerdings ergeben, dass vor dem
Hintergrund der gegenwärtigen Haushaltslage dies zur Zeit nicht möglich ist. Hierbei war auch zu berücksichtigen, dass es weitere Anliegen für zusätzliche Stellen/ Finanzierungen (z.B. LOSBearbeitung) im Bezirksamt gibt, die wegen ihres unabweisbaren Charakters vordringlich zu
behandeln sind.
Da insbesondere für das Jahr 2009 mit der Erarbeitung des bezirklichen Integrationsprogramms eine besondere Arbeitsintensität eintreten wird, versucht das Bezirksamt zur Unterstützung die
Kooperationsmöglichkeiten mit Hoch- bzw. Fachhochschulen auszubauen.
Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
Rechtsgrundlage: § 13 Abs 1 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den 29.02.2009
Dr. Franz Schulz
Bezirksbürgermeister
BVV 25.03.2009
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Integration und Migration.
15.05.2009 IntMig
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.