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Drucksache - DS/0391/III
Ich frage das Bezirksamt: 1.Welche Planungen gibt es derzeit
im Bezirksamt bezüglich der Umsetzung des ÖBS? 2.Ist nach den Entscheidungen auf
Bundesebene (so genanntes 100.000er-Programm) die Kofinanzierung der Landesebene
nach Einschätzung des Bezirksamtes gesichert oder sollen die Bezirke bzw. die
Träger Kofinanzierungsanteile erbringen? 3.Wie viele Stellen im Rahmen des
ÖBS erwartet das Bezirksamt in Friedrichshain-Kreuzberg und über
welchen Zeitraum? 4.Welches sind die wesentlichen
Zielgruppen und Einsatzfelder und inwiefern hat der Bezirk hierbei
Mitspracherechte? Betr.: Planungen
im Bezirksamt zur Umsetzung des öffentlichen Beschäftigungssektors (ÖBS) Ich frage das Bezirksamt: 1. Welche Planungen gibt es derzeit im
Bezirksamt bezüglich der Umsetzung des ÖBS? 2. Ist nach den Entscheidungen auf
Bundesebene (so genanntes 100.000er-Programm) die Kofinanzierung der
Landesebene nach Einschätzung des Bezirksamtes gesichert oder sollen die
Bezirke bzw. die Träger Kofinanzierungsanteile erbringen? Nach langen Verhandlungen mit der Bundesregierung und der
Agentur für Arbeit hat Berlin endlich grünes Licht erhalten, um den Öffentlich
geförderten Beschäftigungssektor (ÖBS) in Berlin auszubauen. Einen öffentlich
geförderten Beschäftigungssektor kann Berlin nicht allein aus Landesmitteln
finanzieren. Mittel die ohnehin für Arbeitslosigkeit ausgegeben werden, sollen
mit Landesmitteln aufgestockt und damit sozialversicherungspflichtige und
existenzsichernde Beschäftigungsverhältnisse schaffen. Die Bundesregierung hat drei neue Arbeitsmarktprogramme
aufgelegt, die in Berlin in Kooperation mit den JobCentern genutzt werden, um
den ÖBS auszubauen. Der ÖBS richtet sich an die Gruppe der Langzeitarbeitslosen
mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen,
die schwer auf dem regulären Arbeitsmarkt zu integrieren sind.
Grundvoraussetzungen für eine Zuweisung werden folgende Eigenschaften, die in
der Person der Hilfeempfangenden liegen, sein: o
Vollendung
des 18. Lebensjahres o
Langzeitarbeitslosigkeit
im Sinne des § 18 SGB III o
Mindestens
2 weitere in der Person liegende Vermittlungshemmnisse o
Integrationsprognose,
dass eine Erwerbsfähigkeit auf dem regulären Arbeitsmarkt voraussichtlich innerhalb der folgenden 24
Monate ohne den BZ nicht möglich ist. Für den ÖBS ist der Abschluss eines
sozialversicherungspflichtigen Dienstleistungsvertrages, mit Befreiung von der
Pflicht zur Arbeitslosenversicherung, bei einem Arbeitgeber Voraussetzung,
wobei auch jeder Verein und Beschäftigungsträger als Arbeitgeber im Sinne des
SGB II auftreten kann. Im ÖBS wird das Land Berlin dafür Sorge tragen, dass die
Arbeitnehmer-Brutto-Entgelte nicht weniger als 1.300 Euro betragen. Vom Bund
werden dafür bis zu 75% als Zuschuss finanziert. Jede Entscheidung wird unter
Berücksichtigung der Besonderheit eines jeden Einzelfalles und unter
Ausschöpfung des pflichtgemäßen Ermessens der FallmanagerInnen getroffen. Um die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen sicher zu stellen,
reicht die gesetzlich mögliche Förderhöhe des ÖBS nach § 16 a SGB II regelmäßig
nicht aus. Das Land Berlin beabsichtigt, sich an der Ausfinanzierung von
Maßnahmen zu beteiligen, die einen gesellschaftlichen Mehrwert erzielen. In der
Regel bedeutet dies eine anteilige Finanzierung durch das Land in Höhe von
mindestens 25% und mehr. Zum derzeitigen Zeitpunkt geht das Bezirksamt davon aus,
dass sich das Land Berlin an seine Zusage hält und den Fehlbetrag bis zu einer
Vollfinanzierung der Stellen ergänzt. Es gibt bisher keinen Grund zur Annahme,
das Land sehe sich an diese Zusage nicht gebunden. Darüber hinaus obliegt es grundsätzlich jedem Arbeitgeber
den Kofinanzierungsanteil nicht zu beanspruchen und sich am Arbeitsentgelt
selbst zu beteiligen. Dieser Eigenanteil könnte demnach die Differenz zwischen
Finanzierungsbedarf, einschließlich Regiekosten, und dem Bundeszuschuss sein.
Jedoch ist davon auszugehen, dass diese Variante in den wenigsten Fällen
Anwendung finden wird. Doch bevor dieses Programm startet, wurde in Berlin bereits
begonnen 800 Stellen im ÖBS über bereits bestehende Instrumente (ABM und AGH
mit Entgelt) aufzubauen. An diesen Stellen im ÖBS beteiligt sich das Land
Berlin mit einer erhöhten Förderung und wird als sinnvolle Ergänzung des zum
01.10.2007 beginnenden ÖBS ausgestaltet werden. 3. Wie viele Stellen im Rahmen des ÖBS
erwartet das Bezirksamt in Friedrichshain-Kreuzberg und über welchen Zeitraum? Darüber hinaus greifen die Änderungen des SGB II zum
01.10.2007 in einer Anlaufphase und ab 01.04.2008 wie folgt:
Große Anstrengung wird bei der Akquise möglicher Arbeitgeber
zu leisten sein. Das JobCenter hat darüber hinaus bereits begonnen in den
Fallmanagement-Sachgebieten für den ÖBS in Frage kommende Hilfeempfangende zu
benennen, um ab 01.04.2008 geeignete Teilnehmer zuweisen zu können. Innerhalb der Trägervertretung wies die Agentur für Arbeit
zusätzlich darauf hin, dass mit der Einführung des Beschäftigungszuschusses für
Langzeitarbeitslose die Gesamtzahl der aktivierten Hilfeempfangenden in
Programmen der Beschäftigungsförderung nicht über das bisherige Maß ansteigen
darf. Ergo wird es rechnerisch keine Erhöhung an Beschäftigungsmöglichkeiten
auf dem so genannten 2. oder 3. Arbeitsmarkt geben. 4. Welches sind die wesentlichen
Zielgruppen und Einsatzfelder und inwiefern hat der Bezirk hierbei
Mitspracherechte? Die konkreten Zielgruppen
beziehungsweise Beschäftigungsfelder sind noch nicht abschließend beschrieben.
Eine Verständigung auf konkrete Einsatzfelder wird innerhalb des Bezirksamtes
stattfinden und im Ausschuss für Beschäftigungsförderung und JobCenter zur
Kenntnis gegeben. Grundsätzliche Überlegungen zielen
darauf ab, mit dem ÖBS einerseits soziale Infrastruktur zu stabilisieren und
Ausgrenzung und Stigmatisierung entgegenzuwirken, Perspektiven einer älter
werdenden Gesellschaft zu verbessern, Integration von MigrantInnen zu
unterstützen und kulturelle und schulische Bildung zu stärken. Der Bezirksstadtrat für Gesundheit,
Soziales und Beschäftigung und die Geschäftsführung des JobCenter haben eine
kooperative Zusammenarbeit zur Umsetzung des ÖBS vereinbart. Kooperation
bedeutet für die Umsetzung des ÖBS, dass die Kommune wirkungsvollen Einfluss
auf die möglichen Einsatzfelder haben wird. Sämtliche Konzeptionen von
antragstellenden Arbeitgebern werden durch die Bezirksverwaltung bewertet und
mit Empfehlung an das JobCenter gegeben. Das JobCenter wird von seiner Seite
her das Verwaltungsverfahren technisch umsetzen und die geeigneten
Hilfeempfangenden zuweisen. Einfluss auf die individuelle Zuweisung durch die
Bezirksverwaltung wird es nicht geben und kann von ihr auch nicht geleistet
werden, da die einzelnen KlientInnen des JobCenter und deren
Integrationsbiographien nicht bekannt sind. Im Rahmen dieser Vereinbarung
verständigten sich Bezirksamt und JobCenter bereits über die ersten 35 Stellen
im ÖBS, die am 01.10.2007 als so genannte Testmodelle beginnen werden. Mildner-Spindler Bezirksstadtrat |
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