Drucksache - DS/0391/III  

 
 
Betreff: Planungen im Bezirksamt zur Umsetzung des öffentlichen Beschäftigungssektors (ÖBS)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
  Leese-Hehmke, Anita
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
05.09.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 04.09.2007 PDF-Dokument
2. Version vom 01.10.2007 PDF-Dokument
3. Version vom 01.10.2007 PDF-Dokument
4. Version vom 01.10.2007 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.Welche Planungen gibt es derzeit im Bezirksamt bezüglich der Umsetzung des

ÖBS?

 

2.Ist nach den Entscheidungen auf Bundesebene (so genanntes

100.000er-Programm)

die Kofinanzierung der Landesebene nach Einschätzung des Bezirksamtes gesichert

oder sollen die Bezirke bzw. die Träger Kofinanzierungsanteile erbringen?

 

3.Wie viele Stellen im Rahmen des ÖBS erwartet das Bezirksamt in

Friedrichshain-Kreuzberg und über welchen Zeitraum?

 

4.Welches sind die wesentlichen Zielgruppen und Einsatzfelder und inwiefern

hat der Bezirk hierbei Mitspracherechte?

 

Betr.:  Planungen im Bezirksamt zur Umsetzung des öffentlichen Beschäftigungssektors (ÖBS)

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.         Welche Planungen gibt es derzeit im Bezirksamt bezüglich der Umsetzung des ÖBS?

2.         Ist nach den Entscheidungen auf Bundesebene (so genanntes 100.000er-Programm) die Kofinanzierung der Landesebene nach Einschätzung des Bezirksamtes gesichert oder sollen die Bezirke bzw. die Träger Kofinanzierungsanteile erbringen?

 

Nach langen Verhandlungen mit der Bundesregierung und der Agentur für Arbeit hat Berlin endlich grünes Licht erhalten, um den Öffentlich geförderten Beschäftigungssektor (ÖBS) in Berlin auszubauen. Einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor kann Berlin nicht allein aus Landesmitteln finanzieren. Mittel die ohnehin für Arbeitslosigkeit ausgegeben werden, sollen mit Landesmitteln aufgestockt und damit sozialversicherungspflichtige und existenzsichernde Beschäftigungsverhältnisse schaffen.

Die Bundesregierung hat drei neue Arbeitsmarktprogramme aufgelegt, die in Berlin in Kooperation mit den JobCentern genutzt werden, um den ÖBS auszubauen.

 

Der ÖBS richtet sich an die Gruppe der Langzeitarbeitslosen mit  mehrfachen Vermittlungshemmnissen, die schwer auf dem regulären Arbeitsmarkt zu integrieren sind. Grundvoraussetzungen für eine Zuweisung werden folgende Eigenschaften, die in der Person der Hilfeempfangenden liegen, sein:

 

o        Vollendung des 18. Lebensjahres

o        Langzeitarbeitslosigkeit im Sinne des § 18 SGB III

o        Mindestens 2 weitere in der Person liegende Vermittlungshemmnisse

o        Integrationsprognose, dass eine Erwerbsfähigkeit auf dem regulären Arbeitsmarkt  voraussichtlich innerhalb der folgenden 24 Monate ohne den BZ nicht möglich ist.

 

Für den ÖBS ist der Abschluss eines sozialversicherungspflichtigen Dienstleistungsvertrages, mit Befreiung von der Pflicht zur Arbeitslosenversicherung, bei einem Arbeitgeber Voraussetzung, wobei auch jeder Verein und Beschäftigungsträger als Arbeitgeber im Sinne des SGB II auftreten kann.

 

Im ÖBS wird das Land Berlin dafür Sorge tragen, dass die Arbeitnehmer-Brutto-Entgelte nicht weniger als 1.300 Euro betragen. Vom Bund werden dafür bis zu 75% als Zuschuss finanziert. Jede Entscheidung wird unter Berücksichtigung der Besonderheit eines jeden Einzelfalles und unter Ausschöpfung des pflichtgemäßen Ermessens der FallmanagerInnen getroffen.

 

Um die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen sicher zu stellen, reicht die gesetzlich mögliche Förderhöhe des ÖBS nach § 16 a SGB II regelmäßig nicht aus. Das Land Berlin beabsichtigt, sich an der Ausfinanzierung von Maßnahmen zu beteiligen, die einen gesellschaftlichen Mehrwert erzielen. In der Regel bedeutet dies eine anteilige Finanzierung durch das Land in Höhe von mindestens 25% und mehr.

 

Zum derzeitigen Zeitpunkt geht das Bezirksamt davon aus, dass sich das Land Berlin an seine Zusage hält und den Fehlbetrag bis zu einer Vollfinanzierung der Stellen ergänzt. Es gibt bisher keinen Grund zur Annahme, das Land sehe sich an diese Zusage nicht gebunden.

Darüber hinaus obliegt es grundsätzlich jedem Arbeitgeber den Kofinanzierungsanteil nicht zu beanspruchen und sich am Arbeitsentgelt selbst zu beteiligen. Dieser Eigenanteil könnte demnach die Differenz zwischen Finanzierungsbedarf, einschließlich Regiekosten, und dem Bundeszuschuss sein. Jedoch ist davon auszugehen, dass diese Variante in den wenigsten Fällen Anwendung finden wird.

 

Doch bevor dieses Programm startet, wurde in Berlin bereits begonnen 800 Stellen im ÖBS über bereits bestehende Instrumente (ABM und AGH mit Entgelt) aufzubauen. An diesen Stellen im ÖBS beteiligt sich das Land Berlin mit einer erhöhten Förderung und wird als sinnvolle Ergänzung des zum 01.10.2007 beginnenden ÖBS ausgestaltet werden.

 

3.         Wie viele Stellen im Rahmen des ÖBS erwartet das Bezirksamt in Friedrichshain-Kreuzberg und über welchen Zeitraum?

 

Darüber hinaus greifen die Änderungen des SGB II zum 01.10.2007 in einer Anlaufphase und ab 01.04.2008 wie folgt:

           

Öffentlich geförderter Beschäftigungssektor ab 01. Okt 2007

 

2007

2008

2009

2010

2011

neu bundesweit

5.000

55.000

40.000

5.000

5.000

neu in Berlin

500

5.000

3.500

keine Angabe

keine Angabe

neu in F-K

35

389

keine Angabe

keine Angabe

keine Angabe

Beschäftigte

(Jahresende)

5.000

60.000

100.000

100.000

100.000

Beschäftigte

(Monatsdurchschnitt)

2.500

32.500

81.250

100.000

100.000

 

Große Anstrengung wird bei der Akquise möglicher Arbeitgeber zu leisten sein. Das JobCenter hat darüber hinaus bereits begonnen in den Fallmanagement-Sachgebieten für den ÖBS in Frage kommende Hilfeempfangende zu benennen, um ab 01.04.2008 geeignete Teilnehmer zuweisen zu können.

 

Innerhalb der Trägervertretung wies die Agentur für Arbeit zusätzlich darauf hin, dass mit der Einführung des Beschäftigungszuschusses für Langzeitarbeitslose die Gesamtzahl der aktivierten Hilfeempfangenden in Programmen der Beschäftigungsförderung nicht über das bisherige Maß ansteigen darf. Ergo wird es rechnerisch keine Erhöhung an Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem so genannten 2. oder 3. Arbeitsmarkt geben.

 

4.         Welches sind die wesentlichen Zielgruppen und Einsatzfelder und inwiefern hat der Bezirk hierbei Mitspracherechte?

 

Die konkreten Zielgruppen beziehungsweise Beschäftigungsfelder sind noch nicht abschließend beschrieben. Eine Verständigung auf konkrete Einsatzfelder wird innerhalb des Bezirksamtes stattfinden und im Ausschuss für Beschäftigungsförderung und JobCenter zur Kenntnis gegeben.

 

Grundsätzliche Überlegungen zielen darauf ab, mit dem ÖBS einerseits soziale Infrastruktur zu stabilisieren und Ausgrenzung und Stigmatisierung entgegenzuwirken, Perspektiven einer älter werdenden Gesellschaft zu verbessern, Integration von MigrantInnen zu unterstützen und kulturelle und schulische Bildung zu stärken.

 

Der Bezirksstadtrat für Gesundheit, Soziales und Beschäftigung und die Geschäftsführung des JobCenter haben eine kooperative Zusammenarbeit zur Umsetzung des ÖBS vereinbart. Kooperation bedeutet für die Umsetzung des ÖBS, dass die Kommune wirkungsvollen Einfluss auf die möglichen Einsatzfelder haben wird. Sämtliche Konzeptionen von antragstellenden Arbeitgebern werden durch die Bezirksverwaltung bewertet und mit Empfehlung an das JobCenter gegeben. Das JobCenter wird von seiner Seite her das Verwaltungsverfahren technisch umsetzen und die geeigneten Hilfeempfangenden zuweisen. Einfluss auf die individuelle Zuweisung durch die Bezirksverwaltung wird es nicht geben und kann von ihr auch nicht geleistet werden, da die einzelnen KlientInnen des JobCenter und deren Integrationsbiographien nicht bekannt sind.

 

Im Rahmen dieser Vereinbarung verständigten sich Bezirksamt und JobCenter bereits über die ersten 35 Stellen im ÖBS, die am 01.10.2007 als so genannte Testmodelle beginnen werden.

 

Mildner-Spindler

Bezirksstadtrat

 

 
 

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