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Drucksache - DS/0271/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Ausweisung der das Bezirksamt wird beauftrag, die in der BEP im Gesamtnetz Planung Verkehr getroffene Brommybrücke als Hauptverkehrsstraße Stufe III (örtliche Straßenverbindung) ersatzlos zu streichen. Im Abschlußbericht, hier:
Nutzungskonzept, Kapitel Verkehr ist auf Seite 48 im 2. Abs. im letzten Satz
„Weitere Straßenneubauten sind im Bereich des Wriezener Bahnhofs geplant“ wie
folgt zu ändern: „Weitere Straßenneubauten sind im Bereich des Wriezener
Bahnhofs geplant. Die Brommybrücke wird ausschließlich als Fußgänger- und
FahrradfahrerInnensteg errichtet“. Begründung:
Die Verbindung der beiden
Spreeuferseiten soll lediglich als eine Fußgänger- und FahrradfahrerInnenbrücke
gebaut werden, wie dies seitens des Bezirksbürgermeisters in einer öffentlichen
Anhörung anlässlich der Vorstellung eines Verkehrsgutachtens zu 9 Varianten
zugesagt wurde. Die Ausweisung als Brücke ohne Straßenfunktion hat als
untersuchte Variante 6 hat in der Gesamtschau vielfältiger Kriterien am besten
abgeschnitten und praktisch keine negativen Auswirkungen auf die
Wohnbevölkerung im Bereich der nördlichen Wrangelstraße.
Die Bezirksverordnetenversammlung
beschließt: Die
Drucksache wird in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Ausweisung der das Bezirksamt wird beauftrag, die in der BEP im Gesamtnetz Planung Verkehr getroffene Brommybrücke als Hauptverkehrsstraße Stufe III (örtliche Straßenverbindung) ersatzlos zu streichen. Im Abschlußbericht, hier:
Nutzungskonzept, Kapitel Verkehr ist auf Seite 48 im 2. Abs. im letzten Satz
„Weitere Straßenneubauten sind im Bereich des Wriezener Bahnhofs geplant“ wie
folgt zu ändern: „Weitere Straßenneubauten sind im Bereich des Wriezener
Bahnhofs geplant. Die Brommybrücke wird ausschließlich als Fußgänger- und
FahrradfahrerInnensteg errichtet“. Die Bezirksverordnetenversammlung
beschließt: Der Antrag wird abgelehnt. |
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