Drucksache - DS/0271/III  

 
 
Betreff: Brommybrücke
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
   
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
23.05.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Vorberatung
03.07.2007    Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen vertagt   
04.09.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen im Ausschuss abgelehnt   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Vorberatung
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
05.09.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg im Ausschuss abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 06.09.2007 PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Ausweisung der das Bezirksamt wird beauftrag, die in der BEP im Gesamtnetz Planung Verkehr getroffene Brommybrücke als Hauptverkehrsstraße Stufe III (örtliche Straßenverbindung) ersatzlos zu streichen.

 

Im Abschlußbericht, hier: Nutzungskonzept, Kapitel Verkehr ist auf Seite 48 im 2. Abs. im letzten Satz „Weitere Straßenneubauten sind im Bereich des Wriezener Bahnhofs geplant“ wie folgt zu ändern: „Weitere Straßenneubauten sind im Bereich des Wriezener Bahnhofs geplant. Die Brommybrücke wird ausschließlich als Fußgänger- und FahrradfahrerInnensteg errichtet“.

 

 

Begründung:

 

Die Verbindung der beiden Spreeuferseiten soll lediglich als eine Fußgänger- und FahrradfahrerInnenbrücke gebaut werden, wie dies seitens des Bezirksbürgermeisters in einer öffentlichen Anhörung anlässlich der Vorstellung eines Verkehrsgutachtens zu 9 Varianten zugesagt wurde. Die Ausweisung als Brücke ohne Straßenfunktion hat als untersuchte Variante 6 hat in der Gesamtschau vielfältiger Kriterien am besten abgeschnitten und praktisch keine negativen Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung im Bereich der nördlichen Wrangelstraße.

 

 

 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen überwiesen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Ausweisung der das Bezirksamt wird beauftrag, die in der BEP im Gesamtnetz Planung Verkehr getroffene Brommybrücke als Hauptverkehrsstraße Stufe III (örtliche Straßenverbindung) ersatzlos zu streichen.

 

Im Abschlußbericht, hier: Nutzungskonzept, Kapitel Verkehr ist auf Seite 48 im 2. Abs. im letzten Satz „Weitere Straßenneubauten sind im Bereich des Wriezener Bahnhofs geplant“ wie folgt zu ändern: „Weitere Straßenneubauten sind im Bereich des Wriezener Bahnhofs geplant. Die Brommybrücke wird ausschließlich als Fußgänger- und FahrradfahrerInnensteg errichtet“.

 

 

 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

 
 

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