Drucksache - DS/0305/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: 1.
Das Bezirksamt wird beauftragt, gegenüber den zuständigen
Senatsverwaltungen durchzusetzen, dass die zukünftige Verkehrsverbindung
„Brommybrücke“ zwischen Friedrichshain und Kreuzberg nur für den Fußgänger- und
Fahrradverkehr ausgelegt wird. 2.
Das Bezirksamt wird beauftragt, die in der BEP im Gesamtnetz
Planung Verkehr getroffene „Brommybrücke“ als Hauptverkehrsstraße Stufe III
(örtliche Straßenverbindung) ersatzlos zu streichen. In Abschlussbericht,
hier: Nutzungskonzept, Kapitel Verkehr ist auf Seite 48 im 2. Abs. im letzten
Satz: "Weitere Straßenneubauten sind für Bereich des Wriezener Bahnhofs
sowie der Bau der Brommybrücke geplant" wie folgt zu ändern: "Weitere
Straßenneubauten sind im Bereich des Wriezener Bahnhofs geplant. Die
Brommybrücke wird ausschließlich als Fußgänger‑ und Fahrradfahrer/innen- Steg
errichtet." 3.
Das Bezirksamt wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass im
Zuge der Planung und Umsetzung des Programms Stadtumbau‑West für den Bereich
Spreeufer/Köpenicker Straße 3.1
Eine Brücke nur für Fußgänger und Radfahrer auf der Trasse der
früheren „Brommybrücke“ errichtet wird; 3.2
Soweit die Finanzierung gesichert werden kann, des weiteren eine
Brücke nur für Fußgänger und Radfahrer in Verlängerung der Manteuffelstraße
errichtet wird; 3.3
Eine Brücke für den motorisierten Individualverkehr zwischen
Oberbaumbrücke und Schillingbrücke nicht mehr verfolgt wird und künftig nicht
mehr Gegenstand von durch das Bezirksamt beauftragten und finanzierten
Gutachten und Planungsaufträgen ist. 4.
Das Bezirksamt wird ferner beauftragt, mit den zuständigen
Senatsverwaltungen abzuklären, ob innerhalb des zeitlichen Horizonts des StEP
Verkehr eine Straßenbahnverbindung über den so genannten „Manteuffel-Steg“
möglich ist. 5.
Über den Stand der Verhandlungen ist die BVV auf der
September-Sitzung zu unterrichten. Begründung: 1. Friedrichshain und
Kreuzberg werden nur durch eine Brückenverbindung miteinander verbunden. Eine
zusätzliche Verbindung wird deshalb schon seit vielen Jahren diskutiert. Im
Rahmen des Stadtumbau‑Programms "Stadtumbau‑West" wurde dazu im
Herbst 2006 ein Verkehrsgutachten beauftragt, das für beide mögliche
Brückenstandorte (Verlängerung Manteuffelstaße und Brommystraße) sowie für alle
Möglichen Kombinationen von Verkehrsargen die verkehrlichen Auswirkungen auf
die betroffenen Quartiere in Kreuzberg Und Friedrichshain untersucht hat. Mit der öffentlichen
Vorstellung des Gutachtens am 4.Mai 2007 wurde durch das Gutachten signifikant
belegt, dass eine Verkehrsverbindung zwischen Friedrichshain und Kreuzberg, die
den motorisierten Individualverkehrs (MIV) einbezieht, eine nicht hinnehmbare
verkehrliche Belastung der betroffenen Wohngebiete verursachen würde. Die
gutachterliche Prognose ist bei Bau der Brommybrücke: Eisenbahnstraße eine
Steigerung im DTV um ca. 150%, Pücklerstraße um ca. 80% und Manteuffelstraße um
ca. 140%. Insbesondere ergeben sich dabei für, die verkehrsberuhigten
Spielstraßenbereiche (Z 325/326) alleine schon im Bereich des Lausitzer Platzes
DTV‑Werte von bis zu 200 Kfz. Diese Steigerungen, aber
auch die prognostizierten absoluten Verkehrsstärken (auf bis zu 8500 DTV) sind
mit den Schutzbedürfnissen eines Wohngebietes nicht vereinbar. Der Fall des Baus einer
Brücke in Verlängerung der Manteuffelstraße fällt noch dramatischer
hinsichtlich verkehrlicher Auswirkungen aus und wird deshalb hier nicht weiter
betrachtet. Darüber hinaus zeigt das
Gutachten auch überdeutlich, dass eine Verkehrsverbindung mit MIV, entgegen der
Gutachtervermutung, keine örtliche Verkehrsverbindung darstellen würde, sondern
aufgrund der Lage im gesamtstädtischen Verkehrsnetz zwangläufig zu (neuen)
überörtlichen Durchgangsverkehren in den Wohngebieten führen wird. Der
bisherige anerkannte und bewährte Grundsatz, (überörtliche) Verkehre in den
"Sammelstraßen'.' zu bündeln und im Gegenzug die Wohngebiete vom nicht
notwendigen Verkehr frei zu halten würde damit konterkariert werden. Gleichwohl gibt es
gerade für den Fußgänger‑ und, Fahrradverkehr einen großen Bedarf für eine
weitere Erschließungsverbindung zwischen Oberbaumbrücke und Schillingbrücke,
insbesondere hinsichtlich des Ostbahnhofs. Die "Variante 6" des
Verkehrsgutachten „Brückenverbindungen Kreuzberg‑Friedrichshain", Büro
Hoffmann + Leichter/Februar 2007) wird deshalb unterstützt. Da sich zwischenzeitlich
eine Politische Abstimmung auf Staatssekretärsebene für die "Brommybrücke"
mit MIV abzeichnet, ist eine entsprechende politische Positionierung der BVV
dringend geboten. 2. Die Verbindung der
beiden Spreeuferseiten soll lediglich als eine Fußgänger‑ und
Fahrradfahrer/innen- Brücke gebaut werden, wie dies seitens des
Bezirksbürgermeisters in einer öffentlichen Anhörung anlässlich der Vorstellung
eines Verkehrsgutachtens zu 9 Varianten zugesagt wurde. Die Ausweisung als
Brücke ohne Straßenfunktion hat als untersuchte Variante 6 hat in der
Gesamtschau vielfältiger Kriterien am besten abgeschnitten und praktisch keine
negativen Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung im Bereich der nördlichen
Wrangelstraße. 3. Durch eine Brücke für
den MIV würden die in Kreuzberg liegenden Wohngebiete stark belastet und die
dort aufgewendeten Mittel für eine Beruhigung ad absurdum geführt. Der über die
Brommy Brücke kommende Verkehr, würde sich an den jetzt schon vorhandenen "Staupunkten"
einreihen. 4. Die
mittelfristige Anbindung des OT Kreuzbergs an das Berliner Straßenbahnnetz
sollte praktischerweise von der Mitte des Bezirks, dem Spreeraum
Friedrichshain-Kreuzberg, über neue Brückenverbindungen erfolgen. Durch den
Ausbau des ÖPNV würde eine Stärke des Spreeraums ausgebaut werden, nämlich mit
öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar zu sein, die Immissionsbelastungen
gegenüber gleichen Beförderungsleistungen durch den MIV senken. Durch die
mittelfristige Anbindung des OT Kreuzbergs an das Berliner Straßenbahnnetz
würde die bezirkliche Fusion (seit 2001), das stadträumliche, mentale und
soziale Zusammenwachsen weiter befördert werden. Der Ostbahnhof und das
Ostkreuz müssen endlich an das Berliner Straßenbahnnetz angebunden werden. Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die Drucksache – DS/0305/III
wird auf die Sitzung am 5.9.2007 vertagt. 1. Redebeitrag vom Bzbm, Herrn Dr. Schulz: Will mich jetzt gar nicht in ihre spannende Debatte jetzt einmischen, will aber gerne 2 Hinweise geben. Wenn Busverkehr zugelassen werden soll, dann muss das natürlich auch im Gegenrichtungsverkehr möglich sein. Sie bekommen dann ganz schnell, wenn sie das durchrechnen 2x3 m Fahrspur plus 2x2 m Fahrradspur, 2x2 m Gehwegbreite, eine Mindestprofilbreite der Brücke von 16m. Das ist erst mal der 1. Punkt, wo deutlich wird, damit hat man natürlich auch eine klassische Brücke, die für den motorisierten Individualverkehr genutzt werden kann. Der 2. Hinweis, den ich noch geben möchte ist und das ist ein Hinweis auf die bezirkliche Zuständigkeit, wenn die Senatsverkehrsverwaltung irgendwann einmal auf die Idee kommt, die beiden Hauptverkehrsstraßen mit Köpenicker Straße und Mühlenstraße in der Verbindung über die Brücke auch als übergeordnete Hauptverkehrsstraße zu deklarieren, ist der Bezirk außen vor, darüber zu entscheiden, ob darüber der motorisieret Individualverkehr kommt oder nicht. Dann entscheidet das die Senatsverkehrsverwaltung. Das gebe ich noch mal mit zu bedenken. 2. Redebeitrag vom Bzbm, Herrn Dr. Schulz: Herr Schüßler, was sie jetzt als große Neuigkeit hier präsentieren mit dem Antrag. Da ist ihnen natürlich entgangen, weil sie nicht Mitglied des Planungsausschusses sind. Wir haben natürlich im Planungsausschuss darüber berichtet, dass wir auch diesen Antrag stellen. Wir haben so eine hohe Summe eingesetzt oder ich sage erst mal vorweg, der Antrag ist ohne Festlegung auf oder anders, wir haben eine so hohe Summe angesetzt aus 2 Erwägungen heraus. Die eine Erwägung ist, dass schon aus Vorgesprächen mit der Senatsverwaltung deutlich wurde, dass dort erhöhte Gestaltungsansprüche einschließlich Wettbewerbsverfahren usw. an die Brücke gestellt wird, was im Regelfall die Kosten deutlich nach oben treibt. Zu anderen gehen wir davon aus, dass wir uns nicht unbedingt orientieren müssen an einem schmalen, drangvollen Steg, sondern wenn man sich entscheidet, eine Brücke zu bauen für Fußgänger und Fahrradfahrer dann auch eine schöne Fahrradspur bauen kann in 2 Richtungen, die nicht nur 2,10 m pro Spur ist und der Gehwegbereich nicht unbedingt 2,50 m hat und wenn sie das mal zusammen addieren, sind sie auch schon wieder zwischen 6 und 9 m. Bei so einer Brücke liegen sie wahrscheinlich bei ca. 9 Mio. das ist sozusagen der Hintergrund mit den Kosten, mit den wir ohne große Schätzungen in das Rennen gegangen sind. Zum anderen ist natürlich dann die Frage, wenn über GA Mittel dann finanzierbar ist. Bleibt als Alternative Stadtumbau West. Dafür hat man nach der Sommerpause mit der Abteilungsleitung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung stattgefunden hat, die Aussage gegeben, dass dort Mittel existieren. Ich bezweifle, dass im Stadtumbau West allerdings, obwohl die Mittel dort etwas mehr sprudeln, teils auch EU Mittel eingemischt werden, ob die ausreichen in einer Größenordnung, die man wohl benötigen wird, wenn man eine Brücke mit ÖTNV und Statik errichtet und dann jeweils bei 6, 7, 8 Mio je nachdem, was man noch an Gestaltungsansprüche dort stellt, landen wird. D.h. das wäre mit zu bedenken. Wir sind bislang mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bei einer Größenordnung von 3 Mio vielleicht auch etwas weniger gekommen, die im Rahmen von Stadtumbau West vorstellbar wäre, unter der Voraussetzung oder dem Vorbehalt, dass die politische Hausspitze von Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zustimmt und mit dieser Lösung kriegen sie natürlich nicht ein komfortablen Steg hin. Sie bekommen dann einen richtigen Steg, was man auch unter dem Wortsinn „Steg“ meint, also in soweit ist dass dann auch mit zu betrachten und da bin ich auch dankbar für ihre Förderprogrammhinweise, dass eine größere Brücke, die sozusagen alle guten Zwecke erfüllen soll, nämlich Fahrradverkehr, Fußgängerverkehr und ÖPNV, hier gemeint den Fußverkehr – dass das dann möglicherweise außerhalb der Programmmöglichkeiten Stadtumbau West liegt. Das ist, denke ich auch ein Punkt, den muss man mit berücksichtigen, außer es gibt jetzt irgendeine Information oder eine Hinweis, dass da ungeahnte Mittel bereit gestellt werden können, die mir nicht vorliegen. Die Drucksache geht in der DS/305-1/III auf.
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