Drucksache - DS/0330/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird aufgefordert, beim Senat von Berlin darauf hinzuwirken, dass 1. die im Kita-Förderungsgesetz
vorgeschriebene Personalausstattung auch tatsächlich eingehalten wird. 2. alle ErzieherInnenn des Zentralen
Personalüberhangmanagements (ZeP-ErzieherInnen), die in Eigenbetrieben gemäß
der gesetzlich vorgeschriebenen Personalausstattung gebraucht werden, im
Eigenbetrieb bleiben und dazu dauerhaft dorthin versetzt werden. 3.
soweit
die ZeP-ErzieherInnen nicht ausreichen, um die Personalausstattung in den
Eigenbetriebskitas und den Schulen abzudecken, neue KollegInnen eingestellt
werden, bzw. müssen TeilzeitkollegInnen die Möglichkeit erhalten, ihre
Arbeitszeit dauerhaft zu erhöhen. Begründung Die offenen und gebundenen Ganztagsgrundschulen benötigen im
nächsten Schuljahr ca. 200 zusätzliche Stellen. Zurzeit sind zahlreiche
Erzieherinnen aus dem Stellenpool an die Kindertagesstätten der Eigenbetriebe
abgeordnet. Das Zentrale Personalüberhangmanagement hat nun verschiedenen
Eigenbetrieben mitgeteilt, dass diese Abordnungen nicht verlängert werden und
die Kolleginnen ab dem 01. August bzw. dem 01. September in Schulen eingesetzt werden
sollen. Bis jetzt ist der nach den Sommerferien vorhandene Bedarf
der Eigenbetriebe überhaupt noch nicht ermittelt. Der Stellenpool entpuppt sich
als ein gewaltiger Verschiebebahnhof; pädagogische Kontinuität und langfristige
qualitativ hochwertige Arbeit bleiben auf der Strecke. Um dem drohenden Erziehermangel begegnen zu können, hat die
Senatsverwaltung für Finanzen am 20. Juni verfügt, dass Erzieherinnen nicht
mehr prämienbedingt ausscheiden können und Altersteilzeit nur noch ab 60 Jahren
in Anspruch genommen werden kann. Es gibt offensichtlich keine mittelfristige Planung zum
Bedarf von Erzieherinnen. Die Mangelsituation nach den Ferien ist absehbar:
Werden die Erzieherinnen aus den Kitas abgezogen, ist die dortige Arbeit
gefährdet; bleiben sie an den Kitas, fehlen sie den Grundschulen. Der Senat
muss als erste Maßnahme dringend die Verträge der KollegInnen aufstocken, die
gegen ihre Willen in Teilzeit arbeiten. Darüber hinaus sind auch in diesem
Bereich Neueinstellungen erforderlich; Schulen wie Kitas haben junge, frisch
ausgebildete ErzieherInnen bitter nötig. Doch stattdessen wird hier ein Bildungsbereich – Kita
– gegen den anderen Bildungsbereich – Schule – auf dem Rücken
der MitarbeiterInnen ausgespielt. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der
Antrag wird in den Jugendhilfeausschuss überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Der
Antrag wird abgelehnt. Die
Bezirksverordnetenversammlung
beschließt: Der
Antrag wird abgelehnt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin