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Drucksache - DS/0394/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass sich auf der bezirklichen Homepage, den Publikationen und in anderen Bereichen der Öffentlichkeitsarbeit Informationen über das Spektrum von Einrichtungen und Diensten im Bereich der Pflege, die im Bezirk tätig sind, finden. Insbesondere spezifische Dienstleistungen und Qualitätsaspekte sollen Beachtung finden.
Begründung: Der Bezirk hat die Aufgabe der Information der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Damit die Menschen mit pflegerischem Bedarf als mündige Kunden die zu ihnen passenden Angebote finden können, ist es wichtig, dass sie Kenntnis von der bezirklichen Infrastruktur und den im Bezirk tätigen Einrichtungen und Diensten nehmen können. Diese Art der Information kann ein wichtiger Beitrag auf dem Weg zu mehr Selbstbestimmung in der Pflege sein.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache DS/0394/III wird in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit überwiesen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass sich auf der bezirklichen Homepage Informationen über das Beartungsstellenangebot im Bereich der Pflege finden. Insbesondere soll die Verlinkung auf das Telefon „Pflege in Not“ eingerichtet werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.10.07 mit der Drucksache 0394/III folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet: Das Bezirksamt wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass sich auf der bezirklichen Homepage Informationen über das Beratungsstellenangebot im Bereich Pflege finden. Insbesondere soll die Verlinkung auf das Telefon „Pflege in Not“ eingerichtet werden.
Hierzu wird berichtet: Zum Thema „Pflege“ (ambulant/ stationär bzw. andere Versorgungsmöglichkeiten) gibt es für Betroffene, Angehörige, Nachbarn u.a. Personen oder Institutionen vielfältige Beratungsangebote.
Der behördliche Allgemeine Sozialdienst (ASD) des Bezirksamtes Friedrichshain- Kreuzberg berät unabhängig davon, ob die Ratsuchenden bereits im laufenden Leistungsbezug stehen bzw. ob ein Anspruch auf Kostenübernahme für Leistungen der Hilfe zur Pflege besteht. Somit kann jede/r die Beratung in Anspruch nehmen – ggf. auch ohne Nennung seiner persönlichen Daten. Auch die Sozialdienste des Gesundheitsamtes (wie Beratungsstelle für behinderte und chronisch kranke Menschen sowie der Sozialpsychiatrische Dienst) sind beratend tätig.
Neben den Beratungsstellen im Bezirksamt bieten die Koordinierungsstellen „Rund ums Alter“, die in allen Bezirken vorhanden sind, speziell älteren Bürgerinnen und Bürgern und deren Angehörigen Informationen, Beratung und Unterstützung auch zum Thema Pflege an. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf die Datenbank Hilfelotse Berlin der Berliner Koordinierungsstellen, die Adressen verschiedenster Pflegeeinrichtungen und Informationen zu diesen beinhaltet. Die auf Grundlage des Pflege- Weiterentwicklungsgesetzes einzurichtenden Pflegestützpunkte werden eine weitere wohnortnahe Anlaufstelle bei Fragen zu medizinischen, pflegerischen, rehabilitativen, sozialrechtlichen und sozialintegrativen Versorgung für Betroffene und deren Angehörige vor.
Das Angebot des Krisentelefons „Pflege in Not“ richtet sich an gepflegte Personen, an pflegende Angehörige, Nachbarn, Freunde, aber auch an Pflegepersonal und Pflegeeinrichtungen. Genutzt wird es überwiegend von Angehörigen, die nicht nur telefonisch, sondern auch in persönlichen Gesprächen beraten und unterstützt werden.
Das von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales eingerichtete und gepflegte Portal (www.berlin.de/pflege) bietet den Nutzerinnen und Nutzern Informationen zu den Beratungsangeboten zum Thema Pflege, zu Rechtsgrundlagen, zur sozialen Pflegeversicherung sowie zum Landespflegeplan und dem Landespflegeausschuss. Im Mittelpunkt dieses Portals steht die „Transparenzoffensive Berlin“. Auf Basis eines Fragebogens geben die stationären Pflegeeinrichtungen in Berlin freiwillig selbst Auskunft über ihr Profil, ihre Schwerpunkte und besonderen Kompetenzen. Seit Dezember 2007 können sich Bürgerinnen und Bürger so ausführlich über Angebote von Pflegeeinrichtungen in den Berliner Bezirken informieren. 170 Häuser verschiedener Träger beteiligen sich.
Beratung zu Fragen der Pflege wird auch von Dienstleistern bzw. Leistungserbringern, wie Pflegediensten und Sozialstationen angeboten. Zum Teil waren zu den Beratungsangeboten bereits Informationen auf der Internetseite des Bezirksamtes zu finden. Die Darstellung der neutralen Beratungsangebote bzw. die Verlinkung zu den benannten Einrichtungen (nicht die Pflegedienste und Sozialstationen) auf der Seite des Sozialamtes unter der Rubrik „Hilfe zur Pflege“ erscheint sinnvoll und ist erfolgt (http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/verwaltung/org/sozialamt/hzp.html).
Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
Rechtsgrundlage: § 13 Abs 1 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den 05.11.2008
Dr. Schulz Herr Mildner-Spindler Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit überwiesen.
Soz / Ges am 04.12.08:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
17.12.2008 BVV
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
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