Drucksache - DS/0396/III  

 
 
Betreff: Ordnungsamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
  Glatzel, Edgar
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
05.09.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 13.09.2007 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Welche Aufgaben soll das Ordnungsamt ausführen, damit sich alle Bürger/innen gleichermaßen sicher, geschützt, gerecht behandelt usw. fühlen ?

  1. Wie steht das Bezirksamt zu den Gewerbetreibenden im Bezirk als Steuerzahler und Arbeitergeber, die hier im Bezirk ihren Unterhalt verdienen ?
  2. Ist das BA ebenfalls meiner Meinung, dass man Gewerbetreibende unterstützen und diese nicht mit kleinlich ausgelegten Vorschriften einschränken sollte ?
  3. Gilt der § 11 des Straßensondernutzungsrechtes für alle Unternehmer ?
  4. Es sollten Aufstellungsgenehmigungen genehmigt werden. Wie viel Zeit und welcher bürokratischer Aufwand wurden für den Fall 11.05.2007 Jahn- / Ecke Urbanstraße aufgewendet ? Eine Ordnungswidrigkeit ?

-          Wie viele Radfahrer wurden im ersten Halbjahr wegen Rotfahrens und unerlaubten Gehwegfahrens verwarnt bzw. mit Bußgeld bedacht ?

-          Welche konkreten Maßnahmen will das Ordnungsamt ergreifen, um auch den Wünschen vieler Seniorinnen und Senioren (Anfrage vom 29.08.2007) zu entsprechen – wildes Radfahren auf Gehsteigen zu unterbinden ?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                                                                       10.09.07

Abteilung Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt

 

 

BVV Büro

 

über

Büro BzBm

 

 

 

Schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage 396/III der BV Herrn Glatzel (Fraktion der CDU) - Ordnungsamt

 

 

Sehr geehrter Herr Glatzel,

 

Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

1.      Welche Aufgaben soll das Ordnungsamt ausführen, damit sich alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen sicher, geschützt, gerecht behandelt u.s.w. fühlen?

 

Die Aufgaben des Ordnungsamtes sind berlinweit einheitlich geregelt. Zu den Aufgaben gehören u.a.:

 

  • Sicherung der Sauberkeit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und Grünanlagen (Straßenreinigungsgesetz, Grünanlagengesetz, Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz…)
  • Vermeidung durch Feststellung von Gefahren im öffentlichen Raum, die von Tieren ausgehen (Hundeverbot auf Spielplätzen, Führen gefährlicher Hunde, Überwachung der Einhaltung der Hundeverordnung)
  • Schutz vor Lärm während der gesetzlichen Ruhezeiten (Nachbarschaftslärm)
  • Überwachung des ruhenden Verkehrs
  • Überwachung des fließenden Verkehrs auf Gehwegen und in Fußgängerbereichen
  • Überwachung des ordnungsgemäßen Winterdienstes (Schnee- und Glättebekämpfung)
  • Festsetzung von Märkten und Volksfesten

 

Für die Bürger sichtbar sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Außendienstes und der Parkraumbewirtschaftung. Verstöße gegen geltende Vorschriften werden im Rahmen der Zuständigkeit des Ordnungsamtes entsprechend einheitlicher Vorschriften geahndet.

 

Nicht zuständig ist das Ordnungsamt bei Straftaten. Mitarbeiter schreiten hier nicht ein, treffen allerdings in Gefahrensituation notwendige Sicherungsmaßnahmen und rufen die Polizei. Die Verfolgung von Straftaten erfolgt allein durch die Polizei.

 

 

2.      Wie steht das Bezirksamt zu den Gewerbetreibenden im Bezirk als Steuerzahler und Arbeitgeber, die hier im Bezirk ihren Unterhalt verdienen?

 

Für viele der über 30.000 Gewerbetreibenden im Bezirk ist der Zustand und die Nutzung des öffentlichen Raums ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor. Die Arbeit des Ordnungsamtes erfolgt damit auch im Sinne der Gewerbetreibenden. Um für die Gewerbetreibenden bürokratische Wege zu erleichtern wurde eine Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle eingerichtet. Die Zusammenlegung des Wirtschafts- und des Ordnungsamtes war ein weiterer Schritt um Wege zu verkürzen und verdeutlicht das große Interesse des Bezirksamtes Belange der Gewerbetreibenden zu berücksichtigen.

 

 

3.      Ist das BA ebenfalls meiner Meinung, dass man Gewerbetreibende unterstützen und diese nicht mit kleinlich ausgelegten Vorschriften einschränken sollte?

 

Grundsätzlich ja, allerdings gibt es eine Reihe von Vorschriften, die für alle verbindlich und auch einzuhalten sind. Hier wurde in der Vergangenheit u.a. durch ein Pilotvorhaben versucht darauf hinzuwirken, das Vorschriften welche Gewerbetreibende unnötig einschränken, aufgehoben werden. Gerade bei Gewerbetrieben werden Vorschriften, soweit dies im Ermessen der Behörde steht, ausgesprochen bürgerfreundlich ausgelegt. Dies schließt allerdings nicht aus, dass es in Einzelfällen zu Ablehnungsbescheiden kommt, die dann von den Betroffenen subjektiv als Folge bürgerunfreundlicher Auslegung empfunden werden.

 

 

4.      Gilt der Paragraph 11 des Straßen Sondernutzungsrechtes für alle Unternehmen?

 

Ja

 

Die Vorschriften betreffend das Aufstellen von Werbeträgern wurden bereits insofern gelockert, als dass anliegenden Geschäften zugestanden wurde, Werbeträger direkt vor ihren Läden im Unterstreifen aufzustellen. Diese Nutzung ist gebühren- und entgeltfrei. Gegen das Aufstellen von Werbeträgern und Hinweisschildern an Stellen, die keinen direkten räumlichen Bezug zu einem Laden haben, sprechen Belange der Stadt- und Straßenbildpflege sowie verkehrliche Belange. Das Ordnungsamt ist auch gehalten, zu verhindern im Interesse der Allgemeinheit und der Fußgängerverkehr zu verhindern,  dass an Kreuzungen und Einmündungen besonders stark frequentierter Straßen  mit Werbeträgern von entfernteren Geschäften voll gestellt werden.

 

 

5.      Es sollten Aufstellungsgenehmigungen allgemein genehmigt werden. Wie viel Zeit – welcher bürokratische Aufwand wurde für den Fall 11.05.07 Jahnstraße, Urbanstraße aufgewendet? – Eine Ordnungswidrigkeit?

 

Einzelheiten zu einem konkreten Fall können nicht veröffentlicht werden. Generell kann aber gesagt werden, dass der hier angesprochene Fall nicht mehr Aufwand verursachte, als andere vergleichbare Fälle auch. Die Arbeitsabläufe im Ordnungsamt sind weitestgehend automatisiert und optimiert, so dass regelmäßig eine den rechtlichen und sachlichen Gegebenheiten angemessene Bearbeitungszeit anfällt.

 

 

6.      Wie viele Radfahrer wurden im ersten Halbjahr wegen Rotfahrens und unerlaubten Gehwegfahrens verwarnt bzw. mit Bußgeld bedacht? Welche Maßnahmen will das Ordnungsamt ergreifen, um auch den Wünschen vieler Seniorinnen, Senioren (Anfrage 29.08.07) zu entsprechen – wildes Radfahren auf Gehwegen zu unterbinden?

 

Wenn Radfahrer bei Rot fahren, so fällt dies nicht in die Zuständigkeit des Ordnungsamtes. Für den sog. fließenden Verkehr ist ausschließlich die Polizei zuständig.

 

Das Problem des rücksichtslosen Radfahrens auf Bürgersteigen ist dem Ordnungsamt bekannt. Die Verhinderung gehört zu den Prioritäten der Außendienstmitarbeiter/Innen und zu ihren Aufgaben im Rahmen der regelmäßigen Bestreifung. Sie schreiten immer ein, wenn Radfahrer auf Bürgersteigen gesehen werden und verweisen sie auf die Straße und verhängen Verwarnungsgelder. Die Radfahrer reagieren auch, wenn sie die Mitarbeiter sehen und weichen oft schon von selbst auf die Straßen aus. Eine flächendeckende, permanente Überwachung ist personell nicht möglich, so dass trotz regelmäßiger Präsenz des Außendienstes „wildes Radfahrern“ allein durch das Ordnungsamt nicht völlig verhindert werden kann. Auch die Polizei ist hier zuständig.

Im ersten Halbjahr 2007 wurden (für Verstöße von Radfahrern insgesamt) 684 Verwarnungen ausgesprochen und 40 Bußgelder erhoben.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. P. Beckers

 

 

 
 

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