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Drucksache - DS/0389/III
Ich frage das Bezirksamt:
1. In welcher Weise und in welchem Umfang plant das Bezirksamt die sukzessive Erstellung von Vertiefungsplänen zur BEP?
2. In welcher Reihenfolge und zu welchem Zeitpunkt ist die Fertigstellung der einzelnen Vertiefungspläne zu erwarten?
3. Warum hat das Bezirksamt während der SeniorInnen.-BVV am 29.8.07 auf Nachfrage die Erstellung weiterer Vertiefungspläne zugesichert, während das Bezirksamt noch während der Juli-BVV erklärt hat, es sei weder zur Erstellung weiterer Vertiefungspläne verpflichtet, noch werde es dies freiwillig tun?
4. Ist sich das Bezirksamt in dieser Frage über seine weiteren Planungen nicht mehr so sicher oder beantwortet es Fragen je nach dem Kreis der Beteiligten gerade so, wie es ihm opportun erscheint? Ihre o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. In welcher Weise und in welchem Umfang plant das Bezirksamt die sukzessive Erstellung von Vertiefungsplänen zur BEP?
Die Erstellung von Vertiefungsplänen ist eine eigenständige und freiwillige Leistung des Fachbereichs Stadtplanung, um die Fachplanungen der Fachabteilungen auf Grundlage der Bezirkskarte zu visualisieren und zu verdeutlichen. Dargestellt wird bislang im wesentlichen die Kommunale Infrastruktur. Zusätzlich hat die Beratung des BEP im Fachausschuss weitere Beauftragungen von Vertiefungsplänen ergeben.
2. In welcher Reihenfolge und zu welchem Zeitpunkt ist die Fertigstellung der einzelnen Vertiefungspläne zu erwarten?
Da die Erstellung von Vertiefungsplänen nicht Bestandteil der BEP gem. AV BEP ist, sondern in dieser Weise speziell im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg praktiziert wird, bestimmt sich der Zeitpunkt der Fertigstellung weiterer Vertiefungspläne im wesentlichen durch die Personalkapazität im Fachbereich Stadtplanung. Die Reihenfolge entscheidet sich in der Regel nach Schwerpunktsetzung bzw. Veränderungsprozessen in Absprache mit den jeweiligen Fachabteilungen.
3. Warum hat das Bezirksamt während der SeniorInnen.-BVV am 29.8.07 auf Nachfrage die Erstellung weiterer Vertiefungspläne zugesichert, während das Bezirksamt noch während der Juli-BVV erklärt hat, es sei weder zur Erstellung weiterer Vertiefungspläne verpflichtet, noch werde es dies freiwillig tun?
In der Juli - BVV wurde die rechtliche Grundlage und die
daraus resultierende Verpflichtungen zur Erarbeitung der BEP dargelegt. Gemäß
AV BEP besteht die BEP aus dem „Nutzungskonzept“, einem Plan, der auf Grundlage statistischer Gebiete
die flächenhafte Darstellung der bezirklichen Planung beinhaltet. Abweichungen von gesamtstädtischen Planungen der
Senatsverwaltung sind in einem sog. „Dissensplan“ darzustellen. Zu
diesen beiden Plänen gehört ein Textteil, der
„Erläuterungsbericht“. Die darüber hinausgehende Darstellung einzelner Fachplanungen bzw. der Kommunalen Infrastruktur in Vertiefungsplänen ist eine freiwillige Leistung des Fachbereichs Stadtplanung, die der Verdeutlichung und Konkretisierung der Bereichsentwicklungsplanung dienen soll. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat damit im Vergleich zu anderen Bezirken eine Vorreiterrolle. Der Auftrag der Senioren – BVV zur Erstellung eines
seniorenspezifischen Vertiefungsplanes wurde zugesichert und wird im Rahmen der
Fortschreibung der BEP auch bearbeitet werden. Hier besteht kein Widerspruch.
4. Ist sich das Bezirksamt in dieser Frage über seine weiteren Planungen nicht mehr so sicher oder beantwortet es Fragen je nach dem Kreis der Beteiligten gerade so, wie es ihm opportun erscheint?
Das Bezirksamt ist sich seiner Planungen, wie bisher,
uneingeschränkt sicher. Unterschiedliche Antworten zur Erarbeitung der BEP, ihren Inhalten und den Verpflichtungen gemäß AV – BEP sind nicht bekannt und die Frage daher nicht nachvollziehbar. Zeitraum und Umfang der Bearbeitung zusätzlicher Aufgaben müssen in Zeiten immer knapper werdender Ressourcen vor allem im Rahmen der zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten im Fachbereich ausgerichtet werden. Mit freundlichem Gruß Dr. Franz Schulz |
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