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Drucksache - DS/0370/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das BA wird beauftragt, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass Substituierte Zugang zu den Drogenkonsumräumen erhalten. Der BVV ist bis zur Oktobersitzung zu berichten.
Begründung: Die Praxis hat gezeigt, dass Menschen, die im Substitutionsprogramm sind, trotzdem andere illegale Drogen konsumieren. Um auch ihnen den Schutz eines Drogenkonsumraumes zukommen zu lassen, ist es notwendig, Verordnungen so zu verändern, dass auch dieser Personenkreis den Drogenkonsumraum nutzen kann.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die DS/0370/III wird in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit überwiesen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das BA wird beauftragt, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass Substituierte Zugang zu den Drogenkonsumräumen erhalten. Der BVV ist bis zur Novembersitzung zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.10.2007 mit der Drucksache DS/0370/III Substituierte zum Drogenkonsumraum zulassen folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass Substituierte Zugang zu den Drogenkonsumräumen erhalten.
Hierzu wird berichtet: der Zugang substituierter Menschen zum Drogenkonsumraum wird bereits seit Etablierung der Drogenkonsumräume in Berlin diskutiert und gefordert. Insbesondere nach Wegfall des Treffpunktes Druckausgleich, einer Anlauf- und Beratungsstelle für Substituierte sowie der Drogenberatungsstelle Haltestelle und dem Szeneladen für Junkies Strass in den letzten Jahren gibt es keinen geschützten Ort, an denen sich substituierte Menschen treffen und professionelle Beratung erfahren können. Diese Problematik ist dem Landesdrogenreferat bekannt. Um substituierten Menschen den Zugang zu Drogenkonsumräumen zu ermöglichen, muss die "Verordnung über die Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsumräumen" vom 10.12.2002 geändert werden. Nach Vorstößen unsererseits wurde den Kooperationspartnern zu Drogenkonsumräumen in Berlin auf Senatsebene zugesichert, dies zu prüfen. In einem Schreiben vom 29.10.08 teilte die zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz nun mit, dass die für die Zulassung von Substituierten zu Drogenkonsumräumen notwendige Änderung der genannten Verordnung aus grundsätzlichen Erwägungen nicht erfolgen wird. Berlin würde damit die einheitliche Linie der übrigen Bundesländer verlassen, was dem Anliegen, das mit der Einrichtung und dem Betrieb von Drogenkonsumräumen verbunden ist, nicht zuträglich wäre.
Das Bezirksamt wird sich weiterhin um ein Angebot für Substituierte bemühen.
Wir bitten, den Bericht als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.
Rechtsgrundlage: § 13 Abs 1 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den 21.01.09
Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss SozGes.
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.
25.02.2009 BVV
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.
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