Drucksache - DS/0332/III  

 
 
Betreff: Volksbegehren ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:WASGVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:WASG
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
10.07.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
Bürgerschaftliches Engagement, Demokratieförderung und Quartiersmanagement Vorberatung
30.08.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für bürgerschaftliches Engagement, Demokratieförderung und Quartiersmanagement      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
05.09.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg erledigt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 03.07.2007 PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg unterstützt die Anträge auf Zulassung der Volksbegehren "Schluss mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück" sowie "Was wir wollen – Eine Berliner Sparkasse: regional – sozial – transparent – demokratisch!".

Das Bezirksamt wird daher ersucht, den Initiatoren der Begehren (Berliner Wassertisch, Initiative Berliner Bankenskandal c/o GRÜNE LIGA e.V.) die Möglichkeit einzuräumen, im Bürgeramt Friedrichshain-Kreuzberg die Unterschriftsbögen zu den Zulassungsanträgen in ausreichender Anzahl auslegen zu können.

Begründung

Unabhängig davon, ob man die Argumentation der Begründungen der Zulassungsanträge (siehe Begründungen in den beiden Anlagen) und damit die Intention der Volksbegehren teilt, sollte es selbstverständlich sein, dass ein Bürgervertretungsgremium wie die BVV den Initiatoren einer demokratischen Willensbekundung (Volksbegehren) die notwendige Unterstützung gibt.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird in den Ausschuss für Bürgerschaftliches Engagement, Demokratieförderung und Quartiersmanagement  überwiesen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 
 

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