Der Ausschuss für Haushalt, Personal,
Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie
und Gender Mainstreaming empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, darzustellen wie alle Initiativen der BVV vor der Vorlage zur Kenntnisnahme auf Kinderfreundlichkeit überprüft werden können. Dabei sind direkte und indirekte Auswirkungen auf bzw. für Kinder kurz zu skizzieren oder ggf. zu verneinen.
Zeitgleich ist zu prüfen, ob durch ein spezielles Verfahren (Audit) Bewertungsstandards geschaffen werden können, die die Darstellung der Kinderfreundlichkeit und deren Überprüfung erleichtern.
Der BVV ist bis zum 31.07.2019 zu berichten.