Drucksache - 0981/5  

 
 
Betreff: Fristgerechte Abrufung von Finanzmitteln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Juckel/Schenker/Dieke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.12.2018 
26. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming Beratung
12.02.2019 
27. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming vertagt   
12.03.2019 
28. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming vertagt   
09.04.2019 
29. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming vertagt   
12.11.2019 
39. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming vertagt   
10.12.2019 
40. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
12.12.2019 
39. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 12.12.2019 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert dafür zu sorgen, dass noch nicht abgerufene Mittel zur Finanzierung von bezirklichen Projekten und zur Investitionsplanung für das jeweilige Haushaltsjahr von den jeweils dafür verantwortlichen Fachabteilungen abgerufen werden, damit diese nicht zum Ablauf des Jahres verfallen.

 

Im Falle nichtabgerufener Mittel für das laufende Haushaltsjahr sind von den Bezirks-amtsmitgliedern Stellungnahmen über die Gründe zu erarbeiten und den jeweils zuständigen Ausschüssen vorzulegen.

 

Der BVV ist jeweils bis zum 30.09. des Haushaltsjahres zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es keine zentrale Steuerung zum Abruf von Mitteln, die über die im bezirklichen Haushaltsplan veranschlagten Ansätze hinausgehen.

Im Beschluss werden zwei Sachverhalte konkret benannt, nämlich bezirkliche Projekte und die Investitionsplanung, die inhaltlich aber sehr weit auseinanderliegen, da die Inhalte der Investitionsplanung als Ansätze in den Haushaltsplan überführt werden, somit keinem Abrufmechanismus unterliegen und eigentlich nicht verfallen können, da (für bauliche Investitionen) eine maßnahmenbezogene Rücklagenbildung möglich ist.

Die Finanzierung von Projekten oder zusätzlichen Investitionen werden im Rahmen der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung in den Abteilungen initiiert, da hier meist die Kenntnisse über fachbezogene Bundesinitiativen (via der zuständigen Senatsfachverwaltung) oder Ähnliches bestehen.

Ferner ist generell zwischen vom Bezirk beantragten Mitteln und Mitteln, die zentral zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, zu unterscheiden, denn es kommt nicht selten vor, dass die ohne eigene bezirkliche Initiative gewährten Mittel kurzfristig verausgabt werden sollen/müssen, obwohl ggf. erforderliche bezirkliche Voraussetzungen noch gar nicht geschaffen waren.

Bezogen auf die Berichtspflicht für das Haushaltsjahr 2020 bleibt, das Ende des Haushaltsjahres abzuwarten, um den Abteilungen in einem angemessenen Zeitraum unter Berücksichtigung der Jahresabschlussarbeiten zu ermöglichen, ihre Projekte und Programme, aus denen im Haushaltsjahr 2020 zusätzliche Mittel zur Verfügung standen, aufzulisten (Abwirtschaftung und ggf. erforderliche Begründung für eine Nicht-Ausschöpfung).

 

 

 

 

Naumann

 


 

 
 

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