Drucksache - 0834/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 30.08.2018 folgenden Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, inwieweit mit der Technischen Universität eine Kooperation eingegangen werden kann, um Absolventen z.B. des Bau- oder Verkehrsingenieure dafür zu gewinnen, sich beim Bezirksamt zu bewerben. Zugleich soll geprüft werden, wie die Hürden für Fachqualifizierte, die das Bezirksamt benötigt, die aber über keine oder wenig Verwaltungserfahrung haben, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gesenkt werden können, um diese einstellen zu können.
Zudem soll das Bezirksamt eine Strategie entwickeln, wie das Bezirksamt ein attraktiverer Arbeitgeber werden kann und wie offene Stellen insbesondere bei Personen mit entsprechender Berufsausbildung bekannter werden.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Das Bezirksamt befindet sich im Planungsverfahren einer Beschränkten Ausschreibung für die Entwicklung und Durchführung einer Personalmarketingkampagne für das Jahr 2020. Dabei soll eine attraktive und authentische Behördenmarke für das Bezirksamt entwickelt, ein Kommunikationskonzept erstellt und darauf aufbauend eine Imagekampagne durchgeführt werden. Hierbei wurden verschiedene Zielgruppen definiert, die besonders im Fokus der Akquise stehen. Dazu gehören auch die technischen Berufe und insbesondere Bau- und Verkehrsingenieure (m/w/d). Mit Vorhandensein entsprechender Werbemittel werden verstärkt Kooperationen mit entsprechenden Hochschulen – auch der TU – angestrebt, u.a. zur Bespielung entsprechender hochschulinterner Messen, etc. Eine Kontaktanbahnung befindet sich in der Planung. Angesichts des Fachkräftemangels und zur Besetzung offener Stellen in schwer zu besetzenden Berufsbildern findet ein enger Austausch zwischen den Büroleitungen der Abteilungen und dem Zentralen Bewerbungsbüro (ZBB) statt, um die Hürden für Fachqualifizierte so niedrig, wie gesetzlich möglich, zu halten. Die Besetzung einer Stelle erfolgt grundsätzlich nur in Übereinstimmung mit den hierfür zu erfüllenden formalen Anforderungen, die durch das entsprechende Anforderungsprofil festgelegt sind. Ferner müssen Bewerberinnen und Bewerber im Sinne des geltenden Tarifrechts die persönlichen Voraussetzungen der Tätigkeitsmerkmale aus der Entgeltordnung erfüllen. Bei Nichtvorliegen einer in den Tätigkeitsmerkmalen geforderten Vorbildung oder Ausbildung und Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen kann ggf. die Zuordnung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe erfolgen und somit trotzdem der Abschluss eines Arbeitsvertrages zustande kommen. Gleichzeitig werden in Stellenausschreibungen des Bezirksamts die Voraussetzungen zur Verwaltungserfahrungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten flexibel gehandhabt, sodass auch Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) mit geringer oder gar keiner Verwaltungserfahrung ggf. eingestellt werden können.
Naumann
K:\BzBm\LdB\BzBm LdB\BVV 5WP\DrucksachenBeschluesse\DS-Nr 0834_5_Fassung_FinPersL.docx
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