Auszug - Mitteilungen der und Fragen an die Verwaltung  

 
 
28. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 12.03.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Minna-Cauer-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Schruoffeneger bekräftigt sein Angebot aus der vergangenen Ausschuss-Sitzung und kündigt an, eine kosten- und leistungsrechnerische Betrachtung zu relevanten Produkten der Abt. Stadtentwicklung zur weiteren Diskussion in die nächste Sitzung des Ausschusses am 09.04.2019 einzubringen.

 

Anschließend informiert er über den geplanten zeitlichen Ablauf der Ausschüttung der Mittel für nachbarschaftliches Engagement - FEIN-Mittel. Danach ist die entsprechende BA-Vorlage für den 16.04.2019 vorgesehen so dass eine Befassung im Ausschuss am 14.05.2019 (nach vorheriger Akteneinsichtsmöglichkeit im BV-Büro) möglich wäre.

 

Herr Schruoffeneger teilt den Ausschuss-Mitgliedern mit, dass er eine Auflistung zu Protokoll geben wird, die die Entwicklung der Anzahl der Beschäftigten ("Köpfe") im BA CW auf Basis der Anzahl der in IPV erfassten aktiven Personen (aktiv sind dabei alle Personen, mit denen ein Beschäftigungsverhältnis zum Zeitpunkt Bestand/besteht) darstellt. Er informiert vorab, dass nach dieser Übersicht die Anzahl der Beschäftigten in der Zeit zwischen dem 01.01.2016 und dem 01.03.2019 um 44 abgenommen hat.

 

Im Detail setzt(e) sich der jeweilige Gesamtwert zum 01.01. eines Jahres wie folgt zusammen (TB=Tarifbeschäftigte und B=Beamte):

 

2016 1.339 TB 622 B 2.001

2017 1.358 TB 628 B 1.985

2018 1.342 TB 591 B 1.933

2019 1.405 TB 554 B 1.959

 

 

Jeweils zum 01. eines Monats stellen sich die Zahlen wie nachfolgend angegeben dar:

 

Stichtag

Anzahl

01.01.2016

2.001

01.02.2016

2.005

01.03.2016

2.005

01.04.2016

1.998

01.05.2016

1.993

01.06.2016

1.988

01.07.2016

1.984

01.08.2016

2.045

01.09.2016

2.047

01.10.2016

2.043

01.11.2016

2.008

01.12.2016

2.002

01.01.2017

1.985

01.02.2017

1.984

01.03.2017

1.965

01.04.2017

1.958

01.05.2017

1.966

01.06.2017

1.968

01.07.2017

1.953

01.08.2017

1.976

01.09.2017

1.995

01.10.2017

1.954

01.11.2017

1.948

01.12.2017

1.945

01.01.2018

1.933

01.02.2018

1.939

01.03.2018

1.934

01.04.2018

1.924

01.05.2018

1.929

01.06.2018

1.928

01.07.2018

1.919

01.08.2018

1.928

01.09.2018

1.945

01.10.2018

1.952

01.11.2018

1.959

01.12.2018

1.966

01.01.2019

1.959

01.02.2019

1.954

01.03.2019

1.957

 

Auf Vorschlag des Vorsitzenden kommt der Ausschuss überein, die bereits in der Sitzung entstehenden Fragen nach dem Studium der die Liste zu konkretisieren und bei einer Schwerpunkt-Sitzung zum Thema Personal wieder aufzugreifen.

 

 

Abschließend gibt Herr Schruoffeneger ebenfalls ein Papier zu Protokoll, dass den Fortgang der Fortschreibung des Stellenplans 2020/2021 beschreibt und worüber im Bezirksamt am 05.02.2019 Einvernehmen erzielt wurde. Dabei handelt es sich um die Zusammenfassung der Ergebnisse einer Gesprächsrunde unter der Leitung von ihm mit ZBB L und FinL (gefertigt von FinL):

 

 

 

„BA-Information zum Vorschlag von StadtAbtL den Umgang mit der Personalanmeldungen für den Doppelhaushalt 2020/21 betreffend (eingebracht in der 100. BA-Sitzung am 26.02.2019)

 

Unter Bezugnahme auf den o.g. Vorschlag gab es am Nachmittag des 26.02.2019 eine Gesprächsrunde unter der Leitung von StadtAbtL an der Herr Surmann, Herr Köppen, Herr Klein (in Vertretung für Herrn Meinig) und Frau Handke teilnahmen.

 

Nach Darlegung der Intention und Zielausrichtung des Vorschlags durch Herrn Schruoffeneger und der weitegehend deckungsgleichen Haltung von BüAbtL und JugAbtLin (Erkenntnis aus der 100. BA-Sitzung) wurde deutlich, dass es den Abteilungsleitungen insbesondere darauf ankommt, dass im Zuge der Fortschreibung des Stellenplans folgende Inhalte vollständig in diesen Prozess einfließen müssen:

 

  • alle in der Anlage 1 aufgeführten Positionen der freien, nichtfinanzierten Stellen und
  • alle (in unterschiedlicher Form) mitgeteilten zusätzlichen Personalbedarfe (Wunschliste).

 

Unter Berücksichtigung dieser Sichtweise der BA-Mitglieder kommentierten die Vertreter der SE FinPers den vorgelegten Vorschlag und verdeutlichten die folgenden Punkte:

 

  • Der Personalleitwert 2018 beträgt 1845 Vollzeitäquivalente (VZÄ) nicht Stellen, ferner beinhaltet dieser bereits die Fluktuationsquote von 5,8% aus dem Jahr 2016,
  • der Personalleitwert entfaltet keine Relevanz bei der Bemessung der Zuweisung an den Bezirk,
  • weder für das laufende Jahr 2019 noch für das kommende Jahr (2020) ist ein angepasster Personalleitwert bekannt,
  • die bisherige Bemessung des Personaleckwertes erfolgte auf Basis des Ist je Buchungsstelle im Basisjahr für die Aufstellung, aktuell also 2018,
  • jeweils aktuelle Durchschnittssätze kamen nur bei der Einrichtung neuer Stellen und bei der Berechnung der Anlagen 1 und 3 zur Anwendung,
  • bei der Berechnung der Ansätze wurde den Vorgaben der SenFin aus dem Aufstellungsrundschreiben gefolgt (Anwendung der ausgewiesenen Steigerungsfaktoren getrennt nach Tarif und Dienstposten).

 

Inwieweit das zugewiesene Produktsummenbudget (PSB), mit dessen Übersendung am 24.04.2019 gerechnet wird, ausreicht, um die durch eine flächendeckende Anwendung von Durchschnittssätzen angenommene Steigerung des Personaleckwertes zu decken, bleibt abzuwarten, wird in der Tendenz mindestens von Herrn Köppen jedoch in Zweifel gezogen. Alleine der vollständige Erhalt aller freien, nichtfinanzierten Stellen bindet ein Volumen von knapp 7 Mio €, welches mit keinem € Bestandteil der Zuweisung sein wird.

 

Mit Blick auf den Fortgang des Prozesses der Fortschreibung des Stellenplans erfolgte die folgende Übereinkunft:

 

  • Das bisherige Verfahren zur Fortschreibung des Stellenplans bleibt erhalten, so dass die von den Fachabteilungen erwarteten und vorgelegten Meldungen eingearbeitet werden; dabei wird von einer 100%igen Übernahme der Stellen aus der Anlage 1 ausgegangen,
  • der Stelleplan wird um die Fortschreibungstatbestände der Anlage 2 fortgeschrieben,
  • ebenfalls werden die Meldungen zur Anlage 3 entsprechend verarbeitet,
  • die daraus resultierenden Erkenntnisse werden in der bisherigen Art und Weise in die Berechnungstabelle zur Ermittlung des Personaleckwertes eingearbeitet,
  • diese Berechnungstabelle wird inhaltlich um Spalten für die Einarbeitung der Wunschlisten ergänzt, was die Darstellung des Eckwertes „mit und ohne“ erleichtert,
  • tabellarische Stellschrauben für ein pauschales Absenken der errechneten Ansätze sind bereits vorhanden (wurden zuletzt für den Doppelhaushalt 2016/2017 angewandt).

 

Herr Schruoffeneger bittet Herrn Surmann möglichst bis zur BA-Klausurtagung am 09.04.2019 das Berechnungstableau zum Personaleckwert vorzulegen. Herr Surmann kann das nicht sicher zusagen, wird aber bemüht sein, dies zu realisieren.

 

Die bereits angesprochene Wirkung der Varianten des Personaleckwertes auf die Gesamtermittlung des Eckwertes kann erst nach dem 24.04.2019 betrachtet werden. Der FB Finanzen wird bemüht sein, so schnell wie möglich eine beratungsfähige, von BzBm freigegebene Unterlage zu erstellen. Der BA-Beschluss zu den Eckwerten 2020/2021 ist für den 14.05.2019 vorgesehen.“

 


 

 
 

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