Drucksache - 0959/5  

 
 
Betreff: Anmeldung zum Investitionsprogramm 2019 - 2023
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksbürgermeisterin 
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.01.2019 
27. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
07.02.2019 
37. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
19.02.2019 
38. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses erledigt   
Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming Beratung
12.02.2019 
27. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming vertagt   
12.03.2019 
28. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.03.2019 
29. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Anlage: Anmeldungen I-Programm 2019-2023
Beschlussempfehlung
Beschluss

 

Die BVV beschließt:

 

Teil A:

"Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt die vom Bezirksamt vorgelegten Anmeldungen des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf zum Investitionsprogramm 2019 - 2023 des Landes Berlin in der als Anlage beigefügten Fassung.

Die Bezirksverordnetenversammlung ermächtigt das Bezirksamt, Änderungen in den Anmeldungen, die durch Entscheidungen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin herbeigeführt werden, in die von der BVV beschlossenen Anmeldungen zum Investitionsprogramm 2019 – 2023 einzuarbeiten. Dies gilt auch für Änderungen, die aufgrund von offensichtlichen Fehlern - wie z. B. Schreib- oder Rechenfehler - bis zur Einreichung bei der Senatsverwaltung für Finanzen berichtigt werden können.

Der FB Finanzen wird außerdem dazu ermächtigt, die Finanzvolumina der pauschalen Zuweisung, die bis zum 28.2.2019 nicht mit konkreten Einzelmaßnahmen unterlegt sind, beim Sammeltitel 71901 im Kapitel 4500 zu veranschlagen. Ferner wird der FB Finanzen dazu ermächtigt, bis zur endgültigen Einreichung bei der Senatsverwaltung für Finanzen bis dato fehlende oder unvollständige Erläuterungen, Maßnahmenbezeichnungen und Dringlichkeitsreihungen zu ergänzen.“

 

Teil B:

„Die Bezirksverordnetenversammlung nimmt die in der Anlage „Zusätzlich notwendige Maßnahmen aus der PZ“ enthaltenen Maßnahmen, die jeweils mit einen Gesamtvolumen von bis zu 5,5 Mio. € aus der pauschalen Zuweisung zu finanzieren gewesen wären, jedoch nicht in der Anmeldung für das Investitionsprogramm 2019-2023 aufgenommen werden konnten, weil das entsprechende Zuweisungsvolumen nicht ausreichte, zur Kenntnis.

Sie stimmt ferner der Absicht des Bezirksamtes zu, diese Anlage der Senatsverwaltung für Finanzen im Rahmen der formalen Übersendung des Investitions-Programms 2019-2023 zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Insofern handelt es sich beim Teil B um eine ergänzende politische Beschlussfassung.

 

 

 


 

 
 

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