Der Ausschuss für Straßen- und Grünflächen empfiehlt der BVV, die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, anhand ausgewählter Beispielstraßen Maßnahmen zu entwickeln und darzustellen, wie Straßen mit Bepflasterung (z. B. Kopfsteinpflaster) durch geeignete Maßnahmen o. ä. fahrradfreundlicher gestaltet werden können.
Dabei ist der bezirkliche Fahrrat in die Überlegungen mit einzubeziehen und zu beteiligen. Außerdem soll der erarbeitete Maßnahmenkatalog in das Verkehrskonzept des Bezirkes mit einfließen.
Der BVV ist bis zum 31.03.2018 zu berichten.