Auszug - Vorstellung des stadt- und landschaftsplanerischen Gutachtens für den Bereich Westkreuz  

 
 
8. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Grünflächen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Straßen- und Grünflächen Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 11.10.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:31 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Schruoffeneger stellt den Stand der bisher drei Veranstaltungen zum Westkreuz dar, die Abschlussveranstaltung findet am 23. November 2017 statt.

Das Wort erhält Herr Janotta vom Büro Fugmann Janotta Partner Landschaftsarchitekten und Landschaftsplaner. Er stellt das stadt- und landschaftsplanerische Konzept vor und vergleicht die aktuelle Flächenausweisung im FNP mit den geplanten Änderungen. Abrisse werden zur klimatischen Bedeutung der Fläche, zum Thema Lärm, zur defizitären Grünflächenversorgung Halensees und zur Biodiversität gegeben. Die Vorgehensweise zu den Workshopverfahren wird ebenso wie das sogenannte modulare Konzept erläutert. Perspektivische Schwerpunkte wurden in Form der Gartennutzung, der Perforation der Gärten, der Grünnutzung gegenüber einer gelenkten Wildnis, der Durchwegung insbesondere zur Nord-Süd- und zur Ost-West-Achse für den Fuß- und Radverkehr sowie zur Anbindung der Rönnestraße und zur Südanbindung des S-Bahnhofes herausgearbeitet.

Aufgrund der Lage zwischen Autobahn- und Bahntrassen sieht Herr Brzezinski Probleme beim Lärmschutz. Auch passe der Erhalt von Kleingärten nicht zu den sogenannten Perforationsplänen. Herr Frey hält die Errichtung von Spielplätzen und Durchwegungen vor dem Hintergrund der beabsichtigten Schaffung von Biodiversität für kritisch. Als erster Schritt wäre auch der Erwerb der Flächen anzustreben, nicht die planungsrechtlichen Verfahren. Auch widerspreche das Argument, Halensee sei mit Grünflächen unterversorgt, der zuerst vorgesehenen Anbindung der Rönnestraße an das Areal. Der Erhalt der Kleingärten werde im nordwestlichen Geländeteil gesichert, der sogenannte Perforationsteil befinde sich darunter, so Herr Schruoffeneger. Zurzeit laufe die öffentliche Auslegung zur Änderung des FNP, die Auswertung danach. Biodiversität werde insbesondere durch eine deutliche Trennung der Flächen geschaffen. Verkaufsverhandlungen gebe es mit der Deutschen Bahn AG noch nicht, dazu müsste der Bezirk auch an den Senat herantreten. Die auch in anderen Zusammenhängen vielfach zitierte DIN 18005 habe bei Grünflächen nur empfehlenden Charakter, Grenzwerte gelten dagegen bei Wohnbaumaßnahmen. Letztlich handele es sich um eine langjährige Entwicklung über 15 bis 20 Jahre, die über die Jahre hinweg Schritt für Schritt voranzubringen und beispielsweise auch über Ausgleichsmaßnahmen finanzierbar wäre. Herr Gusy hält es für richtig, den Prozess mit der Änderung des FNP beginnen zu lassen und ihn dann auch planungsrechtlich umzusetzen.


 

 
 

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