Der Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
In der beschlossenen DS-Nr. 0106/4 zum Bezirksdoppelhaushaltsplan wird folgende Änderung vorgenommen:
Der Ausgleich für die Erhöhung des Titels 4042 – 67160 um 46.000 € für beide Haushaltsjahre erfolgt aus dem Titel 4110 – 68432 und nicht aus dem ursprünglich vorgesehenen Titel 4110 – 68473.
Begründung:
Der ursprünglich für den Ausgleich vorgesehene Titel muss das von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebene Zielbudget im Transferbereich zu 100 % veranschlagt werden. Um die Nachschau der Senatsverwaltung für Finanzen nicht zu gefährden, sollte die Reduzierung nicht bei 4110 – 68473 erfolgen. Alternativ und ohne eine vergleichbare Einschränkung versehen, kann die Gegenfinanzierung aber bei 4110 – 68432 in voller Höhe erfolgen.