Drucksache - 0140/4  

 
 
Betreff: Standardisiertes Berichtswesen schaffen - Fehlentwicklungen schneller bekämpfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Röder 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.03.2012 
7. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat am 15.03.2012 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, der BVV (Haushaltsausschuss) jährlich per 30.06. und per 30.09. einen Statusbericht über die kamerale Haushaltslage und über die Entwicklung in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) vorzulegen.

 

Der Finanzstatus soll abteilungsweise, und bei den Investitionen je Maßnahme, den aktuellen Ansatz, das IST zum vorgenannten Stichtag und eine Prognose zum Jahresende enthalten. Wesentliche prognostizierte Abweichungen zum Ansatz sind zu erläutern.

 

Der Statusbericht zur Kosten- und Leistungsrechnung soll auf aufgetretene maßgebliche Mengenabweichungen und auf den Produktkostenverlauf eingehen, die derzeit mit einem wesentlichen Defizit geplant werden oder ein besonderes Risiko für den Bezirk beinhalten, weil sie nicht vollständig abgefedert werden.

 

 

Hierzu führt das Bezirksamt aus:

 

Um dem Beschluss der BVV Rechnung zu tragen, wurden den Mitgliedern des Ausschusses für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung in regelmäßigen Abständen, beginnend im Herbst 2012 entsprechende Berichte vorgelegt, die sowohl eine kostenrechnerische als auch eine kamerale Komponente enthielten.

 

Dabei wurde bezüglich der kameralen Inhalte auf eine für das Abgeordnetenhaus von Berlin wiederkehrend zu fertigende Prognose zurückgegriffen, so dass BVV-Mitglieder und Mitglieder des Abgeordnetenhauses identisches Zahlenmaterial vorgelegt werden konnte. Nach einigen vorgenommenen Wechseln des Rhythmus wird diese Prognose zum Jahresende aktuell einmal im Jahr mit Daten per 31. August erstellt und ist der Senatsverwaltung für Finanzen bis zum 30. September vorzulegen. Das entspricht auch dem Vorgehen im vergangenen Jahr.

 

Der um die kostenrechnerischen Prognosen angereicherte Bericht dürfte dann Ende November/Anfang Dezember dem Ausschuss vorgelegt werden können.

Da die Erstellung beider Inhaltskomponenten weiterhin von Bedeutung für den Bezirk ist und bereits zu einer regelmäßigen Aufgabe in den zuständigen Arbeitsbereichen geworden ist, kann auch für die Zukunft die unaufgeforderte Vorlage eines solchen Berichts erwartet werden.

 

Das Bezirksamt bittet daher, die Drucksache für erledigt zu erklären.

 

 

Naumann

Bezirksbürgermeister

 


 

 
 

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