Drucksache - 0151/4  

 
 
Betreff: Sanierungsvereinbarung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/Linke (fraktionslos) 
Verfasser:Dr.Vandrey/Kaas Elias/Dr.Heise/Gusy 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.03.2012 
7. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
25.04.2012 
9. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
08.08.2012 
12. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.08.2012 
11. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 16. August 2012 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, mit der GEWOBAG weiterhin über eine sozialverträgliche Sanierung am Klausenerplatz-Kiez zu verhandeln mit dem Ziel einer gemeinsamen Vereinbarung.

 

Der BVV ist bis zum 31.10.2012 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Am 25. Juli 2013 wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum sozialverträglichen Ablauf der geplanten Sanierung zwischen dem Bezirksamt und der GEWOBAG unterzeichnet. Sie hat folgenden Wortlaut:

 

"Präambel

 

Die Eigentümerinnen beabsichtigen an Wohnhäusern im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Sanierungsmaßnahmen im Kalenderjahr 2013 und 2014 durchzuführen. In Anlehnung an das Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten beabsichtigen die Eigentümerinnen und Berlin die Sanierungsmaßnahmen möglichst sozialverträglich durchzuführen.

 

§ 1 Leistungen Eigentümerinnen

 

Die Eigentümerinnen benachrichtigen die von Sanierungsmaßnahmen betroffenen Mieter vorab über Art und Umfang der geplanten Sanierungsmaßnahmen und verteilen dazu Informationsschreiben an die entsprechenden Mieterinnen und Mieter. Zusätzlich werden die Eigentümerinnen ihre Ombudsperson den von der Sanierungsmaßnahme betroffenen Mietern vorstellen.

 

Die Eigentümerinnen führen pro Sanierungsvorhaben mindestens eine Informationsveranstaltung für die von der Sanierungsmaßnahme betroffenen Mieterinnen und Mieter durch.

 

Bei Sanierungsmaßnahmen, die zu einer signifikanten Einsparung von Energie führen können, informieren die Eigentümerinnen die von der Sanierungsmaßnahme betroffenen Mieterinnen und Mieter über das Maß der maximal erreichbaren Energieeinsparung.

 

Die Eigentümerinnen werden nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung durch die Vertragsparteien eine aktualisierte Liste der zu diesem Zeitpunkt geplanten Sanierungsmaßnahmen der Eigentümerinnen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf für die Kalenderjahre 2013 und 2014 anfertigen und diese Berlin zur Verfügung stellen.

 

Sanierungsmaßnahmen sind größere Instandhaltungs- und/oder Modernisierungsmaßnahmen, die in ihrem Umfang wohnungsbezogene Einzelmaßnahmen deutlich übersteigen.

 

Die Eigentümerinnen und Berlin veranstalten gemeinsam einmal im Jahr eine Stadtteilkonferenz im Kiez Klausenerplatz.

 

Die Eigentümerinnen unterstützen im Rahmen ihrer Möglichkeiten das Ökokiez-Projekt im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf.

 

Die Eigentümerinnen fördern im Rahmen ihrer Möglichkeiten ehrenamtliches Engagement im Kiez Klausenerplatz, insbesondere den Einsatz von Mieterbeiräten. Darüber hinausgehendes ehrenamtliches Engagement im Kiez Klausenerplatz, wie z.B. die Aktivitäten des Kiezbündnisses fördern die Eigentümerinnen bis zu der Höhe der Vorjahresaufwendungen. Über den Einsatz des Budgets entscheiden die Eigentümerinnen unter Beteiligung Berlins. Für das Jahr 2013 erhält das Kiezbündnis eine Spende in Höhe der Jahresnettokaltmiete.

 

§ 2 Vertragslaufzeit

 

Diese Vereinbarung tritt  mit Unterzeichnung der Vertragsparteien in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2014.

 

§ 3 Schlussbestimmungen

 

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, die dem Sinn der unwirksamen so weit wie möglich entspricht.

 

Dieser Vertrag ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Verwaltungsgerichtsweg gegeben. Das Recht zur Ausübung zusätzlicher hoheitlicher Befugnisse durch Berlin bleibt unberührt.

 

Sollten neue Entwicklungen, wie eine Verlängerung dieses Zeitraumes oder zusätzliche Leistungen, notwendig werden, vereinbaren die Parteien, auf der Grundlage der vorstehenden Regelungen Ergänzungen zu verhandeln.

 

Jegliche Änderung, Ergänzung etc. bedarf der Schriftform."

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                                                                      Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat


 

 
 

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