Drucksache - 0142/4
Die BVV hat am 26.04.2012 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie lokale Gewerbetreibende und Unternehmen in Charlottenburg-Wilmersdorf bei Ausschreibungen des Bezirksamtes gezielt informiert und zur Beteiligung an Ausschreibungen aufgefordert werden können.
Das Bezirksamt teilt dazu mit::
Eine gezielte Aufforderung an lokale Gewerbetreibende in Charlottenburg-Wilmersdorf, sich an Ausschreibungen zu beteiligen, verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Hiermit würde durch den Informationsvorsprung bestimmter Gewerbetreibender gegenüber „Nichtinformierten“ ein Wettbewerbsvorteil eingeräumt werden, der unzulässig ist.
Gleichfalls ist es vergaberechtlich unzulässig, Ausschreibungen auf örtlich ansässige Betriebe zu beschränken.
Durch die Zentralen Vergabestelle der Abteilung Bürgerdienste, Weiterbildung, Kultur, Hochbau und Immobilien werden jährlich ca. 500 Ausschreibungen mit einem Auftragsvolumen von über 5.000 € durchgeführt. Hinzu kommen noch Ausschreibungen anderer Abteilungen. Öffentliche Ausschreibungen ab 25.000 €, bei Bauleistungen ab 50.000 €, werden im Internet auf der Vergabeplattform des Landes Berlin
www.vergabeplattform.berlin.de
veröffentlicht. Damit ist sichergestellt, dass alle interessierten Gewerbetreibende sich entsprechend informieren können.
Naumann Bezirksbürgermeister
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