BV Dr. Scherzinger erläutert den Antrag und stellt Möglichkeiten dar, wie das BA durch Öffentlichkeitsarbeit eine Aufdeckung von Share Deals ermöglichen könnte. Andere Bezirke hätten damit bereits Erfahrungen gemacht.
StR Oltmann erläutert, dass es im Falle von Share Deals anders als bei normalen Verkaufsfällen (Asset Deals) keine Mitteilung des Notars resp. Grundbuchamts an das Bezirksamt gebe. Selbst wenn es diese gäbe, existiere kein Vorkaufsrecht des Bezirks bei der Veräußerung von Firmenanteilen Immobilien besitzender Unternehmen noch eine sonstige Handhabe zur Stärkung des Milieuschutzes.
BV von Boxberg sieht den Antrag als realitätsfern an, da die Mieter*innen nichts von dem Share Deal erfahren.
BD Voss entgegnete, dass es genau darum gehe, dass das BA einen Beitrag leisten könnte, die Kenntnisse diesbezüglich zu erweitern.
Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt:
2 JA-Stimmen, 17 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen.