Drucksache - 1871/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, zur Vermeidung weitergehender Kosten, das sofort vollziehbare Urteil zur Räumung der widerrechtlich genutzten Räumlichkeiten in der Potsdamer Str. 180 unverzüglich durchzusetzen.
Begründung: Bereits seit dem 08.07.2020 ist das Bezirksamt im Besitz eines sofort vollstreckbaren Räumungstitels der widerrechtlich genutzten Räumlichkeiten in der Potsdamer Str. 180. Laut jüngsten Angaben des zuständigen Stadtrats verursachte die widerrechtlich fortgesetzte Nutzung der Räume dem Bezirk und damit den SteuerzahlerInnen einen Schaden von bislang mehr als 300.000 Euro.
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