Auszug - Wahl von stellvertretenden Bürgerdeputierten
Die Beratung der Drucksache wird zeitlich vorgezogen zur Abstimmung.
Mehrheitlicher Beschluss.
Gemäß § 21 Abs. 1 Bez. VG werden folgende Personen in den Sportausschuss als stellvertretende Bürgerdeputierte gewählt: Namen siehe Anhang. |
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